Jagd, Fischerei, Pferdezucht
Pferdestadt Hamburg
Mit Pferderennen und anderen öffentlichen Leistungsprüfungen wird die Pferdezucht gefördert. Am Totalisator setzen die Wett-Teilnehmer unteinander auf das Ergebnis des Rennens. Wer gewerbsmäßig Pferdewetten abschließen oder vermitteln will, benötigt hierzu eine Erlaubnis. Das Referat setzt sich insbesondere dafür ein, dass international bedeutsame Prüfungen wie das Deutsche Galopp-Derby in Horn und das Deutsche Spring- und Dressur-Derby am Jenischpark ebenso wie die Polo-Meisterschaften in Klein-Flottbek und wöchentliche Trabrennen in Bahrenfeld dauerhaft den Hamburger Veranstaltungskalender bereichern.
Veröffentlichungen zum Europäischen Fischereifonds (EFF):
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» Merkblatt "Der Euro-päische Fischereifonds":
(PDF 162 KB) -
» Verordnung Nr. 1198/2006 des Rates:
(PDF 282 KB) -
» Verordnung Nr. 498/2007 der Kommission:
(PDF 7,5 MB) -
» Fischerei - Europäische Union
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» Fischereimanagement in der EU
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» Nationales Strategie-programm Deutschland
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» Operationelles Programm Deutschland
Fischerei und Fischwirtschaft in Hamburg
Die Fischerei bedeutet eine nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen. Das Hamburgische Fischereigesetz regelt, wer, wann und wo welche Fische in hamburgischen Binnen- und Küstengewässern fischen und angeln darf. In der Seefischerei gelten Vorgaben der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU. Aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) können Investitionsvorhaben der ansässigen Unternehmen der Fischverarbeitung, Fischvermarktung und des Fischgroßhandels gefördert werden.
Die Behörde setzt sich für die Attraktivität Hamburgs als Standort von Betrieben der Fischereiwirtschaft ein. Dazu gehören auch die Arbeitsplätze. Die Behörde verzahnt sich mit den überregional wirkenden Unternehmensverbänden und Institutionen der Fischereiwirtschaft sowie den traditionell mit Hamburg verbundenen maritime Forschungseinrichtungen. Beim Fischereirecht schaut sie auf die Lebensräume für Fische und das Angeln.
Aus dem Bürgerservice Landesrecht Hamburg:
793-1 Hamburgisches Fischereigesetz
793-1-1 Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischereigesetzes
Jagd und Rotwild in Hamburg
Auch in Hamburg wird gejagt. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe. Sie leben auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen, in Wäldern, Gewässern, Grün- und Erholungsanlagen oder Klein- und Hausgärten.
Das Jagdrecht regelt nicht nur, wer, wann und wo zu welchen Zeiten nachhaltig jagen darf. Es verpflichtet Jagdausübungsberechtigte und Jäger auch, auf einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu achten. Dass Wild erhebliche Schäden verursachen kann, wissen die Förster, Landwirte und Gemüsebauern in den Vier- und Marschlanden. Das Referat versteht das Jagdrecht als eine Einheit aus Schutz des Eigentums, Pflichten der Jagdausübungsberechtigten und Pflege des Wildes. Die natürliche Artenvielfalt soll erhalten, übermäßige Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vermieden werden. So umfassen die Aufgaben des Referats auch den Schutz der Rotwildbrunft im Duvenstedter Brook und andere Wildbeobachtungen im Wald und in der freien Landschaft.
Aus dem Bürgerservice Landesrecht Hamburg:
792-1 Hamburgisches Jagdgesetz
792-1-3 Verordnung über jagdrechtliche Regelungen
792-1-1 Verordnung über die Jägerprüfung
792-1-2 Verordnung über das Feststellungsverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
202-1-77 Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten
Bei konkreten Problemen vor Ort beraten Sie unsere Jägermeister:
Klaus-Peter Schöttler: +49 (0)40 536 22 67 (Telefon)
(Bezirke Altona, Eimsbüttel, Nord und Wandsbek)
Peter Dose: +49 (0)40 737 55 81 (Telefon) oder +49 175 724 34 70 (Mobil)
(Bezirke Bergedorf und Hamburg-Mitte, ausgenommen Finkenwerder)
Gido Hollmichel: +49 (0)40 796 22 87 (Telefon) oder +49 (0)40 796 66 85 (Fax)
(Bezirk Harburg einschl. Finkenwerder und Waltershof)

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