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Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses Mängel im Rechnungswesen: Steuerung Hamburgs beeinträchtigt

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Dem Haushalts- und Rechnungswesen fehlt es noch an verlässlichen, ordnungsmäßigen Systemen und Prozessen. Die Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse zeigt, dass die rechnungslegungsrelevanten Systeme und Prozesse der Freien und Hansestadt Hamburg weiterhin mängelbehaftet sind.

Säulendiagramm zur Veränderung des Eigenkapitals

Mängel im Rechnungswesen: Steuerung Hamburgs beeinträchtigt

Ergänzend zur haushaltsrechtlich vorgeschriebenen kameralen Haushaltsrechnung erstellt die Stadt zusätzlich kaufmännische („doppische“) Jahresabschlüsse. Die Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse hat gezeigt, dass Systeme und Prozesse der Rechnungslegung weiterhin Mängel haben. Die Ursachen  liegen nur zum geringeren Teil in der Umstellung auf die doppische Buchführung. Vielfach deckt diese Umstellung bereits in der Kameralistik vorhandene Defizite auf.Direktor Philipp Häfner hierzu:

„Neben ‚handwerklichen‘ Mängeln ist zudem eine unzureichende Buchführungs- und Ordnungsmäßigkeitskultur erkennbar.“

Der Rechnungshof hat den Senat aufgefordert, die Probleme intensiver anzugehen.
Die Mängel sind nicht nur deshalb zu beanstanden, weil sie die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung beeinträchtigen. Auf nicht belastbaren Daten, ungeordneten Dokumentationen oder nicht ausgereiften Prozessen lässt sich keine wirtschaftliche und wirksame Steuerung für die Stadt Hamburg aufbauen. Dies betrifft im Wesentlichen die Ämter und Einrichtungen, beispielsweise wenn es darum geht, beizutreibende Forderungen auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten analysieren und priorisieren zu können. Punktuell wird aber auch für die parlamentarische Steuerung durch nicht sachgerechte Zahlen ein falscher Eindruck der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse vermittelt.

Herabsetzen der Buchführungs- und Nachweispflichten ist keine Lösung.
Vor dem Hintergrund des Konsolidierungsdrucks, den die Einhaltung der Schuldenbremse auslöst, erscheint ein Sparen bei den internen Verwaltungsprozessen, zu denen die Buchhaltung gehört, zunächst einmal naheliegend. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Ordnungsmäßigkeit leidet. Die Lösung kann auch nicht darin bestehen, die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen herabzusetzen. Denn die gegenwärtig und voraussichtlich künftig geltenden Regelungen für die Stadt  fordern ohnehin nicht mehr, sondern punktuell eher weniger an Buchführungs- und Nachweispflichten, als der Staat der Wirtschaft auferlegt. Hiervon weitere Abstriche zu machen, wäre nicht nur inhaltlich bedenklich, es könnte auch kaum beantwortbare Legitimationsfragen auslösen.

In seinem heute der Bürgerschaft und dem Senat übergebenen Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2011 trifft der Rechnungshof u. a. diese Feststellungen:

  • Investitionszuschüsse in der Buchhaltung der Stadt sind unzutreffend ausgewiesen und erforderliche Abschreibungen unterblieben.
  • Schulgrundstücke und -gebäude wurden unvollständig an das Sondervermögen Schulimmobilien übertragen, weil es Schwierigkeiten bei der Ermittlung gab.
  • Forderungen (z. B. aus „Knöllchen“ und Verwaltungsgebühren) sind zu hoch ausgewiesen worden, weil erforderliche Wertberichtigungen nicht vorgenommen wurden.
  • Forderungen aus Steuern wurden zu hoch ausgewiesen, da eine Plausibilitätsprüfung fehlte und die fehlerhaft ausgewiesene Steigerung von mehr als 3.000 % im Vergleich zum Vorjahr nicht aufgefallen war.
  • Es gibt Defizite in der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorfällen. Bei einer Belegstichprobe konnten lediglich 53 % der angeforderten Belege zu Buchungen vorgelegt werden.
  • Der fehlerhafte Abschluss der Hamburger Friedhöfe erfordert eine Korrektur, da bei der Bewertung von Grundstücken gegen das Anschaffungskostenprinzip verstoßen worden ist; das Grundvermögen ist um mehr als 440 Mio. Euro zu hoch bewertet worden.

Kontakt

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Philipp Häfner

Prüfungsgebietsleitung Finanzen und Haushalt

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
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Postanschrift

Postfach 301741
20306 Hamburg

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