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Jahresbericht 2017 Bestätigungsvermerk nur eingeschränkt erteilt

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Jahresbericht 2017 des Rechnungshof

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg - „Beteiligungen auf dem Prüfstand“ - Jahresbericht 2015

Mit dem Haushaltsjahr 2015 hat Hamburg sein Haushalts- und Rechnungswesen vollständig und verbindlich auf eine kaufmännische Buchführung („Staatliche Doppik“) umgestellt. Der Rechnungshof hat nach der neuen Landeshaushaltsordnung die Aufgabe, zu bestätigen, dass die Abschlüsse für den Kernhaushalt und den städtischen Konzern mit dazugehörigen Lageberichten ordnungsgemäß erstellt sind und ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Nur ordnungsgemäße Abschlüsse können ihrer Informations- und Steuerungsfunktion gerecht werden.

Diesem Anspruch entsprechen Buchführung und Bilanzierung noch nicht durchgängig. Der Rechnungshof hat deshalb den Bestätigungsvermerk nur eingeschränkt erteilt:

  • So gibt es nach wie vor keinen geschlossenen Geld- und Buchungskreislauf. Daten lassen sich zum Teil nicht abgleichen oder es zeigen sich Differenzen; ergänzend erforderliche manuelle Buchungen werden nicht immer durchgeführt.
  • Das dezentral organisierte Rechnungswesen der Stadt hat aufwendige Abstimmungen zwischen den diversen Beteiligten und unterschiedliche Bewertungen gleicher Sachverhalte zur Folge. Dies führt zu Fehlern in Buchführung und Jahresabschluss.
  • Die Sicherheit des zentralen Buchungssystems der Stadt ist nicht durchgehend gewährleistet.

Diese und weitere Mängel müssen abgestellt werden. Auch wenn schon deutliche Verbesserungen erzielt wurden: Die Stadt muss ihre Anstrengungen verstärken, ein durchgängig ordnungsgemäßes Rechnungswesen zu schaffen.

Zudem veröffentlicht der Rechnungshof in seinem heute vorgelegten Jahresbericht 2017 wieder eine Vielzahl an Feststellungen, Beanstandungen und Vorschlägen zu unterschiedlichen Themenfeldern. So fordert der Rechnungshof u. a.,

  • dass die deutlichen Mängel in der Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe abgestellt werden müssen. So erfolgen Planung und Überprüfung der Hilfegewährung oft nicht oder nicht anforderungsgerecht und es werden Hinweise zur Kindeswohlgefährdung nicht immer ausreichend beachtet.
  • dass der Senat das bereits für 2007 zugesagte Parkraumkonzept erstellt, um die Parkraumgerechtigkeit durch Intensivierung der Parkraumbewirtschaftung zu erhöhen. Die Behörde muss ihre Anstrengungen intensivieren und auch das dabei realisierbare Einnahmepotenzial ausschöpfen.
  • im Gerichtsvollzieherwesen Entwicklungschancen zu nutzen und Interessenvermengung vorzubeugen. Arbeitsbelastung und Personalbedarf bei Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie deren Bürokräften müssen ermittelt werden und durch Entlastung von Nebenaufgaben und Konzentration von Büroräumen ließen sich Kapazitäten gewinnen. Bei der entgeltlichen Beschäftigung Angehöriger muss jedem Anschein einer Vermengung privater und dienstlicher Interessen vorgebeugt werden.
  • größere Baumaßnahmen so zu veranschlagen, dass die Bürgerschaft ihr Budgetrecht sachgerecht ausüben kann. Bei der Veranschlagung der Baumaßnahme „Wallringtunnel“ beispielsweise geschah dies nicht und es fehlte wegen unvollständiger Planungsunterlagen zudem an der erforderlichen Etatreife. Infolgedessen wurden der Bürgerschaft um 12,1 Mio. Euro zu niedrige Gesamtausgaben genannt. Hier und bei anderen Bauvorhaben entstanden erhebliche vermeidbare Mehrkosten.
  • den Haushalt durch Optimierung des Energiemanagements zu entlasten. Anhand von Kenn- und Vergleichswerten hat der Rechnungshof ein rechnerisches Einsparpotenzial von jährlich rund 12 Mio. Euro bzw. rund 23 % der geprüften Energiegesamtkosten ermittelt.
  • Entgelte für Pkw-Stellplätze der Technischen Universität Hamburg-Harburg zu erheben, um die seit Ende 2009 jährlich entgehenden Mieteinnahmen von damals etwa 150.000 Euro zu realisieren.
  • die Überwachung steuerbegünstigter Körperschaften, die nach ihrer Satzung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, zu intensivieren. Die Verwaltung hat die Mittelverwendung nur unzureichend kontrolliert, u. a. auf die Vorlage geeigneter Nachweise verzichtet und wesentliche fallbezogene Ermittlungen wiederholt unterlassen.

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