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Gewerbeanmeldung Jetzt werde ich mein eigener Chef!

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Sie wollen sich selbstständig machen? Häufig ist dann die Anmeldung eines Gewerbes gesetzlich vorgeschrieben. Wir erklären Ihnen, wie Sie diese bürokratische Hürde problemlos meistern können.

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Gewerbeanmeldung

Sich selbständig machen 

Sie haben eine gute Geschäftsidee und möchten sich selbstständig machen? In den meisten Fällen werden Sie dann ein Gewerbe anmelden müssen, wenngleich nicht jeder Selbstständige automatisch Gewerbetreibender wird. Ein Gewerbe anzumelden ist in der Regel – wenn Sie die richtigen Unterlagen dabei haben – problemlos möglich. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Nutzen Sie auch die Existenzgründungsberatung der Handelskammer Hamburg für Ihre Start in die Selbständigkeit! 

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Wenn Sie sich selbständig machen und nicht als Freiberufler tätig sein werden, sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Ein Gewerbe ist jede selbständige ­– nicht freiberufliche – Tätigkeit, die nach außen erkennbar und auf Dauer sowie Gewinnerzielung angelegt ist. Unerlaubte Tätigkeiten wie Diebstahl oder Hehlerei gehören allerdings nicht dazu! Auch wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit "nur" im Nebenberuf ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Was sind freiberufliche Tätigkeiten?

Eine freiberufliche Tätigkeit ist als eine besondere Form der Selbständigkeit definiert. In Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit zeichnet einen freien Beruf eine besonders berufliche Qualifikation oder eine schöpferische Begabung aus. Zu den freien Berufen gehören u. a. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Steuerberater, Dolmetscher, Journalisten, Lektoren, Schriftsteller, Grafiker und Künstler. Freiberuflerinnen und Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind außerdem alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereiche, Fischerei und Bergbau.

Wo kann ich mein Gewerbe anmelden?

Sie können Ihr Gewerbe bei dem für den Betriebssitz zuständigen Bezirksamt, im Service-Center der Handelskammer Hamburg, bei der Handwerkskammer und online über den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) anmelden. Diese helfen Ihnen auch gerne bei Fragen zu Gewerbeanmeldung und Existenzgründung weiter. Formulare für die Gewerbeanmeldung  bekommen Sie bei den zuständigen Stellen oder zum Download im Netz.  

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihre Meldebescheinigung. Sollten Sie den Beginn eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens anzeigen, bringen Sie bitte den Handelsregisterauszug und den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag mit. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob für die ausgeübte Tätigung eine besondere Erlaubnis (z. B. eine Gaststättenkonzession oder ein Eintrag in die Handwerksrolle) benötigt wird und bringen Sie ggf. die Erlaubnisbescheinigung mit.

Welche Unterlagen muss ich als ausländischer Gewerbetreibender vorlegen?

Ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde. Die Aufenthaltsgenehmigung muss eine Erlaubnis zur Aufnahme einer Gewerbetätigkeit beinhalten.

Welche Gebühren fallen bei einer Gewerbeanmeldung an?  

Die Gebühr für die Anmeldung eines Gewerbes beträgt zur Zeit 20 Euro.

Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?

Ihr Ansprechpartner beim Bezirksamt, der Handwerkskammer, der Handelskammer oder des EAP erteilt einen Gewerbeschein und leitet die Anmeldung an das zuständige Finanzamt weiter.

Was hat es mit der Gewerbesteuer auf sich?

Die Gewerbesteuer  (Abk. GewSt)  wird in Höhe von mind. 7% auf die Erträge Ihres Gewerbes erhoben. Der genaue Hebesatz wird von der Gemeinde bzw. von Hamburg bestimmt und kann sich je nach Gemeinde signifikant unterscheiden. Ein Blick über den eigenen Tellerrand hinaus kann sich also durchaus lohnen!

Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Neben der Grundsteuer ist die Gewerbesteuer die einzige wesentliche Einnahmequelle der Gemeinden. Auf die Gewerbesteuer sind  – wie bei der Einkommenssteuer – Vorauszahlungen zum 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11 zu entrichten. Die Gewerbesteuererklärung ist bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Diese Frist verlängert sich bis zum 31.09, sollten Sie einen Steuerberater beauftragen. Einzelfallregelungen lassen eine Fristverlängerung bis zum 28.02 des darauf folgenden Jahres zu.

Wie melde ich mein Gewerbe um?

Sollten Sie Ihren Betrieb, einer Zweitniederlassung oder der Zweigstelle verlegen, informieren Sie bitte zeitnah  Ihren Ansprechpartner. Für die Ummeldung wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben.

Über Änderungen wie Ausdehnung des Gewerbegestandes oder der Leistung, Namensänderungen oder Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen oder Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden oder der Geschäftsführer informieren Sie bitte ebenfalls Ihren Ansprechpartner. Eine Gebühr wird in diesen Fällen nicht erhoben.

Wie melde ich mein Gewerbe ab?

Möchten Sie Ihre Gewerbetätigkeit nicht mehr ausüben, können Sie das Gewerbe kostenfrei abmelden. Formulare bekommen Sie beiden zuständigen Stellen oder als Download im Netz.  Online werden Ihnen entsprechende Möglichkeiten geboten.

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