Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Gewerbesteuer Darauf sollten Sie achten

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Jeder, der ein Gewerbe betreibt, muss Gewerbesteuer bezahlen. Für die Kommunen stellt die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben dar.

Gewerbesteuer

Berechnung
Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes, wobei Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen können.  Bei bestimmten sonstigen juristischen Personen, z.B. bei rechtsfähigen Vereinen, beträgt dieser Freibetrag 3.900,00 Euro.  Für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gibt es keinen Freibetrag.   

1. Ausgangspunkt für die Berechnung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, wie er sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetz (EStG) für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bzw. nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in Verbindung mit dem EStG für Kapitalgesellschaften ergibt (§ 7 GewStG). 

2. Dem so ermittelten Gewinn werden bestimmte Beträge hinzugerechnet (Hinzurechnungen nach § 8 GewStG).


 
3. Anschließend ist die Summe aus Gewinn und Hinzurechnungen durch gesetzlich festgesetzte Beträge zu vermindern (Kürzungen nach § 9 GewStG).

4. Schließlich muss noch ein etwaiger Gewerbeverlustvortrag vom maßgebenden Gewerbeertrag abgezogen werden (§ 10 a GewStG). Ein Gewerbeverlust liegt vor, wenn der maßgebende Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen – Kürzungen) einen negativen Betrag ergibt. Dieser wird für die künftige Berücksichtigung formal festgesetzt. Der aktuelle Gewerbeertrag ist um die Gewerbeverluste der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen. 

5. Zuletzt wird der so ermittelte Gewerbeertrag um den Freibetrag gekürzt. Dann wird das Ergebnis mit dem einheitlichen Gewerbesteuersatz (= Steuermesszahl) von 3,5 Prozent belastet. Daraus ergibt sich der sog. Steuermessbetrag.

6. Zuletzt wird der Steuermessbetrag mit einem Hebesatz je nach Gemeinde in Höhe von 200 bis 490 Prozent multipliziert.

Berechnungsschema der Gewerbesteuer
     Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. EStG bzw. KStG
   + Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Berechnungsjahr
   + Hinzurechnungen
   − Kürzungen
   ----------------------------------------------------------------
   = Gewerbeertrag vor Verlustabzug
   − Gewerbeverlust aus Vorjahren
   ----------------------------------------------------------------
   = Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)
   − Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
   -----------------------------------------------------------------
   = Gewerbeertrag * Steuermesszahl 
   -----------------------------------------------------------------
   = Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde
   -----------------------------------------------------------------
   = festzusetzende Gewerbesteuer
   - Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
   = Gewerbesteuerzahllast

Bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 Prozent darf die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Eine finanzielle Belastung stellt die Gewerbesteuer deshalb nur dann dar, wenn der Gewerbebetrieb in einer Kommune mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mehr als 380 Prozent angesiedelt ist. Auf Hamburg trifft dies zu, denn der Hebesatz beträgt derzeit 470 %.

Gewerbesteuer abführen

Gewerbesteuer müssen Sie pro Quartal an Ihre Gemeinde vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung der Gewerbesteuer erfolgt nach Abgabe Ihrer Gewerbesteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres. Die Gewerbesteuererklärung geben Sie bei Ihrem Finanzamt ab. Dieses setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und informiert die Gemeinde. Diese mulipliziert den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz und erlässt den Gewerbesteuerbescheid.

Sehr ausführliche Informationen zur Berechnung der Gewerbesteuer der Handelskammer Hamburg.

Zurück zur Übersicht

Themenübersicht auf hamburg.de

*Über die Einbindung dieses mit *Sternchen markierten Angebots erhalten wir beim Kauf möglicherweise eine Provision vom Händler. Die gekauften Produkte werden dadurch für Sie als Nutzerinnen und Nutzer nicht teurer.
Anzeige
Branchenbuch