Elternzeit und Mutterschutz

Elternzeit und Mutterschutz: Rechte und Möglichkeiten

Elternzeit & Mutterschutz - damit gehen für Vater und Mutter nicht nur die Freude am neuen Erdenbürger einher, sie verfügen außerdem über besondere Rechte, die der Gesetzgeber ihnen eingeräumt hat.


Elternzeit und Mutterschutz beinhalten mehrere Dinge. So hat die Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf sogenannten Mutterschaftsurlaub, was de facto ein Beschäftigungsverbot bedeutet. Werdende, stillende oder nicht stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, dürfen in einem bestimmten Zeitrahmen nicht zur Arbeit herangezogen bzw. dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausüben. Werdende Mütter dürfen beispielsweise nicht schwer heben oder giftigen Chemikalien ausgesetzt werden.

Acht Wochen vor der Entbindung darf eine Schwangere nur arbeiten werden, wenn sie selbst dies ausdrücklich zusagt. Im Zeitraum ab acht Wochen vor der Entbindung und bis vier Monate nach der Entbindung darf die (werdende) Mutter keinesfalls arbeiten. Ab Beginn der Schwangerschaft bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes genießt die Mutter zudem einen Schutz vor Kündigung. Dies kann auf weitere drei Jahre ausgedehnt werden, wenn ein zweites Kind folgt. Mutterschaft wird damit rechtlich geschützt.

Doch sowohl Vater als auch Mutter haben einen Anspruch auf Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Für die Elternzeit besteht ein gesetzlicher Anspruch, es muss dabei aber ein Antrag acht Wochen vor Beginn eingereicht werden. Dabei gilt seit 2001 die Regelung, dass beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen dürfen. Ferner dürfen Eltern in Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Der Gedanke der Teilzeitbeschäftigung ist, dass Eltern während der Elternzeit mit dem Beruf in Verbindung bleiben und so den Anschluss nicht verlieren. Diese Regelung ermöglicht die Kindesbetreuung und die Berufstätigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Elterngeld, das es nach der Geburt des Kindes gibt.

Mutterschutz und Elternzeit sind damit rechtliche Möglichkeiten, die (werdende) Eltern in Anspruch nehmen können. Während eine Zuwiderhandlung gegen das Mutterschutzgesetz einen Gesetzesverstoß darstellt, ist die Elternzeit ein Angebot an die Erziehenden, um sowohl mit dem Kind als auch mit dem Beruf in Kontakt bleiben zu können.

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