400 Euro Job Hamburg

Neuregelung - jetzt mehr verdienen

Hier finden Sie passende Jobangebote für eine Nebenbeschäftigung und erhalten zusätzlich alle Infos rund um den 400 Euro Job Hamburg. Interessierte können sich freuen. Seit Anfang 2013 ist der Satz für 400 Euro Jobs in Hamburg auf 450 Euro angehoben worden und schafft so höhere Verdienstgrenzen.

Allgemeines zum 400 Euro Job Hamburg
Ein 400 Euro Job Hamburg liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Tätigkeit einschließlich aller Sonderzahlungen nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Bei 400 Euro Jobs in Hamburg gibt es keine Begrenzung der Wochenarbeitszeit. Es kann mehr als 15 Stunden in der Woche gearbeitet werden, wenn nur der monatliche Verdienst die 400 Euro Marke nicht überschreitet. Minijobs können auch neben dem Hauptjob als nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Sie unterliegen jedoch einer Genehmigung durch den Arbeitgeber des Hauptjobs.

Übt ein Arbeitnehmer mehr als nur einen 400 Euro Job in Hamburg aus, so wird das Einkommen zuammengerechnet und darf ebenfalls die Summe von 400 Euro nicht übersteigen. Verdient ein Arbeitnehmer mehr, als die Regelung für 400 Euro Jobs in Hamburg erlaubt, so besteht eine Sozialversicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen.

Erstmals Anpassung an die Lohnentwicklung - seit 2003 lag die Höchstgrenze bei 400 Euro
Das neue Jahr bringt auch für eine geringfügige Beschäftigung Vorteile. Zum 01. Januar 2013 hat die Bundesregierung entschieden, die Verdienstgrenze für 400 Euro Jobs in Hamburg zu erhöhen. Ob Aushilfsjob, Schülerjob, Ferienjob oder auf 400 Euro-Basis – viele Menschen in Hamburg können jetzt mehr hinzuverdienen. Seit ihrer Einführung im Jar 2003 bestanden die Entgeltgrenzen für Minijob unverändert. Nun werden sie erstmals an die seither erfolgte Lohnentwicklung angepasst. Die Neuregelungen gelten für alle 400 Euro Jobs in Hamburg, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijobs werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze kommt auch eine neue Pflicht hinzu. Personen, die vom 1. Januar 2013 an einen 450 Euro Job in Hamburg aufnehmen, werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Vorteil dabei, die Beschäftigten erwerben Ansprüche auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen.

Alternativ zur vollen Rentenversicherungspflicht können sich Personen mit 450 Euro Jobs in Hamburg von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Hierfür müssen sie dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass sie die Befreiung von der Versicherungspflicht wünschen. Dann entfällt der Eigenanteil des Minijobbers und nur der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

Auswirkungen für bestehende Beschäftigungen
Angestellte eines 400 Euro Job Hamburg, die in ihrer Beschäftigung auf 400 Euro Basis vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren, bleiben es auch weiterhin. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten.

Hier finden Sie einfach und schnell Ihren nächsten 400 Euro Jobs Hamburg.