Internationale Jugendarbeit und Fachkräfteaustausch in der Jugendhilfe
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration fördert die internationale Jugendarbeit und den Austausch von Fachkräften der Jugendhilfe. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.
Beispielhafte Aktivitäten
Chicago-Austausch 2011
Dokumentation des internationalen Austausches für Fach- und Führungskräfte der Sozialarbeit im Juli 2011. »
Internationale Jugendarbeit
Hamburg fördert Jugendaustauschprogramme auf der Grundlage des Hamburger Landesförderplans "Familie und Jugend". Ein Merkblatt und Antragsunterlagen finden Sie unten auf dieser Seite.
Neben den Hamburger Maßnahmen gibt es eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten:
| Kinder- und Jugendplan des Bundes: Über die Förderung informiert das Bundes-Jugendministerium. |
(The World Factbook) | EU-Programm JUGEND: Nähere Informationen gibt es bei „Jugend für Europa“. |
(BSG) | Deutsch-Französischer Jugendaustausch: Die Programme werden durch das Deutsch-Französische Jugendwerk gefördert. |
| Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch: Der Austausch wird vom Koordinierungszentrum TANDEM gefördert. Zukunftsorientierte Projekte erhalten Fördermittel vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds. |
| Deutsch-Polnischer Jugendaustausch: Die Programme werden durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk gefördert. |
| Deutsch-Russischer Jugendaustausch: Informationen erhalten Sie bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch. |
| Deutsch-Israelischer Jugendaustausch: Die Programme werden von ConAct gefördert. |
Anträge für das EU-Programm JUGEND richten Sie bitte direkt an die Bundesagentur „Jugend für Europa“. Eine Kopie senden Sie bitte an die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Alle anderen Anträge richten Sie bitte an die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz oder an die für die antragstellende Organisation zuständige übergeordnete Zentralstelle.
Fachkräfteaustausch
Für die Teilnahme von Fachkräften und Multiplikatoren der Jugendhilfe an internationalen Austauschprogrammen im Inland können auf Antrag Aufenthalts- und Programmkosten sowie Kosten für die Sprachmittlung (Übersetzungen, Dolmetscher) gefördert werden.
Für Maßnahmen im Ausland können Zuwendungen zu den Reisekosten gewährt werden. Jeweils sind Zuschläge für die Vor- und Nachbereitung sowie für Übersetzungskosten möglich.
Das Merkblatt zur internationalen Jugendarbeit gibt Auskunft über die Fördersätze. Das Merkblatt sowie Antragsunterlagen können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.



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