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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Internationale Jugendarbeit und Fachkräfteaustausch in der Jugendhilfe

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration fördert die internationale Jugendarbeit und den Austausch von Fachkräften der Jugendhilfe. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Antragstellung. 

Beispielhafte Aktivitäten

 

Dokumentation Chicago-Austausch 2011 / FHH

Chicago-Austausch 2011

Dokumentation des internationalen Austausches für Fach- und Führungskräfte der Sozialarbeit im Juli 2011. »

Internationale Jugendarbeit

Hamburg fördert Jugendaustauschprogramme auf der Grundlage des Hamburger Landesförderplans "Familie und Jugend". Ein Merkblatt und Antragsunterlagen finden Sie unten auf dieser Seite.

Neben den Hamburger Maßnahmen gibt es eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten:

Deutsche Flagge
Kinder- und Jugendplan des Bundes: Über die Förderung informiert das Bundes-Jugendministerium.
Flagge der Europäischen Union

(The World Factbook)

EU-Programm JUGEND: Nähere Informationen gibt es bei „Jugend für Europa“.
Französische Flagge

(BSG)

Deutsch-Französischer Jugendaustausch: Die Programme werden durch das Deutsch-Französische Jugendwerk gefördert.
Flagge der Tschechischen Republik
Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch: Der Austausch wird vom Koordinierungszentrum TANDEM gefördert. Zukunftsorientierte Projekte erhalten Fördermittel vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds.
Polnische Flagge
Deutsch-Polnischer Jugendaustausch: Die Programme werden durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk gefördert.
Russische Flagge
Deutsch-Russischer Jugendaustausch: Informationen erhalten Sie bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch.
Israelische Flagge
Deutsch-Israelischer Jugendaustausch: Die Programme werden von ConAct gefördert.

Anträge für das EU-Programm JUGEND richten Sie bitte direkt an die Bundesagentur „Jugend für Europa“. Eine Kopie senden Sie bitte an die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Alle anderen Anträge richten Sie bitte an die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz oder an die für die antragstellende Organisation zuständige übergeordnete Zentralstelle.

Fachkräfteaustausch

Für die Teilnahme von Fachkräften und Multiplikatoren der Jugendhilfe an internationalen Austauschprogrammen im Inland können auf Antrag Aufenthalts- und Programmkosten sowie Kosten für die Sprachmittlung (Übersetzungen, Dolmetscher) gefördert werden.

Für Maßnahmen im Ausland können Zuwendungen zu den Reisekosten gewährt werden. Jeweils sind Zuschläge für die Vor- und Nachbereitung sowie für Übersetzungskosten möglich.

Das Merkblatt zur internationalen Jugendarbeit gibt Auskunft über die Fördersätze. Das Merkblatt sowie Antragsunterlagen können Sie unten auf dieser Seite herunterladen. 

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Rainer Schwart Sachgebiet Jugendverbandsarbeit Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42863-3850 040 42863-3446 rainer.schwart@basfi.hamburg.de
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Andrea Krieger Sachgebiet Jugendverbandsarbeit Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42863-2980 040 42863-3446 andrea.krieger@basfi.hamburg.de