Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe
Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe
(BSG)
Durch die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erhält dieser einen bevorzugten Status im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe.
Stand: März 2009
Umfang: 7 Seiten
Hinweis: Ausführliche Informationen für Fachkräfte der Jugendhilfe finden Sie hier...
Rechtliche Grundlage des Verfahrens ist der Paragraph 75 des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

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