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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe

Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe

(BSG)

Mit dem Verfahren zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe werden Gemeinnützigkeit, Verfassungsgewähr, Kontinuität der Arbeit und die fachlich-personellen Voraussetzungen des Trägers überprüft.

Durch die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erhält dieser einen bevorzugten Status im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe. 

Stand: März 2009

Umfang: 7 Seiten

Hinweis: Ausführliche Informationen für Fachkräfte der Jugendhilfe finden Sie hier... 

Rechtliche Grundlage des Verfahrens ist der Paragraph 75 des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Sprechzeiten: Mo-Do 8-13 Uhr Marion Rodrigues da Fonseca Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42863-4310 040 42863-3446 Marion.RodriguesdaFonseca@basfi.hamburg.de