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Jugendarbeitsschutz

Jugendliche

Jugendliche sind auf besonderen Schutz angewiesen, um in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung nicht gehindert zu werden. Daher hat der Arbeitsschutz für Jugendliche die Aufgabe, junge Menschen vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren durch Arbeit zu schützen.

Wer ist Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzes (JArbSchG)?

Jugendliche im Sinne des JArbSchG sind Personen, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 2 Absatz 2). Jugendliche, die vollzeitschulpflichtig sind, gelten als Kinder im Sinne des JArbSchG (§ 2 Absatz 3).

Damit gelten die Regelungen in Hamburg auch für unter 18-Jährige, die noch keinen Schulabschluss haben oder noch keine neun Jahre die Schule besucht haben.

Die Arbeitsschutzvorschriften für Jugendliche geben Antworten auf folgende Fragen beziehungsweise regeln folgende Themenkomplexe, wovon die wichtigsten Regelungen in unserer Publikation Ein sicherer Start ins Arbeitsleben erklärt werden:

  • Wer ist Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes?
  • Arbeitszeit für Auszubildende und andere jugendliche Arbeitnehmer
  • Urlaub
  • Freistellung für Berufsschulunterricht und Prüfungen
  • Beschäftigungsverbote
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Gesundheitliche Betreuung

Weitere Informationen

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