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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Jugendleiter/in-Card (Juleica)

www.hamburg.de/juleica

Die Jugendleiter/in-Card, kurz Juleica, ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Die Juleica dient der Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten von betreuten Kindern sowie gegenüber Behörden, Einrichtungen und anderen öffentlichen Stellen.

 

Muster der Jugendleiter/in-Card JULEICA Muster der Jugendleiter/in-Card Juleica (Bild: BSG)

Die Juleica dient auch als Nachweis, um Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, wie zum Beispiel die Gewährung von Sonderurlaub, die Erstattung von Verdienstausfall und das Entleihen von Medien und Geräten.

Wer kann die Juleica beantragen?

Die Juleica ist in erster Linie für kontinuierlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt. Sie kann für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter ausgestellt werden, wenn diese wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden.

Alle Einzelheiten rund um die Antragstellung gibt es hier:

  • Kurzübersicht Juleica (PDF-Datei, 22 KB)
  • Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern (PDF-Datei, 15 KB)
  • Merkblatt für die Beantragung und Ausstellung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) (PDF-Datei, 13 KB)
  • Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) (PDF-Datei, 18 KB)

Vergünstigungen

Zur Unterstützung der Jugendarbeit und in Anerkennung ihres freiwilligen Engagements erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Juleica eine Reihe von Vergünstigungen:

Sonderurlaub

Für die Tätigkeit als Leiter/in oder Helfer/in bei Freizeit-, Erholungs- und Schulungsveranstaltungen können bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub beantragt werden. Die zuständige Behörde nimmt Stellung zum Antrag.

Verdienstausfallentschädigung

Juleicainhaber/innen können für die Zeit ihres Sonderurlaubs Verdienstausfallentschädigung beantragen.

Weitere Vergünstigungen

Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Juleica bei zahlreichen Institutionen Vergünstigungen:

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Gabriele Zierow Sachgebiet Jugendverbandsarbeit Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg
Tel.: E-Mail:
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Peter Schenzer Sachgebiet Jugendverbandsarbeit Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg
Tel.: E-Mail:
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Christiane Boashie Adadé Sachgebiet Jugendverbandsarbeit Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg
Tel.: E-Mail: