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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Geschäftsverteilungspläne online

Die Hamburger Gerichte stellen ihre Geschäftsverteilungspläne - zumindest auszugsweise - auch online zur Verfügung.

Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in den Geschäftsverteilungsplänen liegt bei den einzelnen Gerichten. Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass kurzfristige Änderungen eines Geschäftsverteilungsplanes (GVP) stets aktuell eingepflegt sind.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Fachgerichtsbarkeit

  • GVP des Landesarbeitsgerichts
  • GVP des Arbeitsgerichts
  • GVP des Landessozialgerichts
  • GVP des Sozialgerichts
  • GVP des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts
  • GVP des Verwaltungsgerichts
  • GVP des Finanzgerichts