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Zwischenbericht Zwischenbericht zeigt: Länderübergreifender Jugendstraf- und Frauenvollzug macht Sinn

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Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig-Holstein haben am 6. September 2016 den gemeinsamen Zwischenbericht zum Ausbau der Kooperation auf dem Gebiet des Strafvollzugs (Justizvollzug 2020) vorgelegt. Fazit: Die Kooperation kann funktionieren und ist fachlich sinnvoll.

Zwischenbericht

Zwischenbericht 2016 - Ausbau Kooperation Strafvollzug Hamburg und SH

Der Zwischenbericht trifft im Wesentlichen zwei Aussagen:

1. Auch im Falle einer Kooperation sind ausreichend Haftplatzkapazitäten in beiden Ländern, für den Jugendstrafvollzug in Schleswig-Holstein und den Frauenvollzug in Hamburg, vorhanden.

2. Die Vollzugsformen beider Länder in diesen Bereichen sind ähnlich und können vorteilhaft verbunden werden.

Die zur Prüfung gestellte Kooperation ist aufgrund dieser Zwischenergebnisse umsetzbar.

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Der Vollzug ist in beiden Bundesländern schon jetzt gut, wir können ihn aber noch besser machen. Im Falle einer Kooperation würden die Jugendstrafgefangenen und weiblichen Strafgegangenen jeweils von den besonderen Stärken des Jugendvollzugs in Schleswig-Holstein beziehungsweise des Frauenvollzugs in Hamburg in den Bereichen Ausbildung und Qualifizierung profitieren. Synergieeffekte ermöglichen außerdem eine bessere und überhaupt erst ausreichende Personalausstattung der Anstalten.“

Der gemeinsame Zwischenbericht wird nunmehr den jeweiligen Parlamenten zur Kenntnisnahme zugeleitet. Im Anschluss können beide Länder in die vertiefte Prüfung der Einzelheiten einer Kooperation einsteigen. In diesem Zusammenhang kann das der Prüfung zugrunde liegende Kooperationsmodell dann auch gegen Planungsalternativen - in Hamburg etwa der Neubau einer Jugendhaftanstalt - unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten abgewogen werden. Die abschließende Bewertung, einschließlich Kostenfeststellung, wird mit dem Schlussbericht als Entscheidungsgrundlage voraussichtlich Ende 2017 vorliegen.

Die strukturellen Veränderungen im Hamburger Justizvollzug konzentrieren sich nicht allein auf die Kooperation mit Schleswig-Holstein. Der Hamburger Senat beabsichtigt zudem, die Sanierung der Hamburger Haftanstalten voranzutreiben. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel soll ein ungenutzter Teil des D-Flügels im Haus II mit 98 Plätzen saniert werden, um ab 2020 weitere Haftplätze für längerstrafige Inhaftierte vorhalten zu können. Die Planungsmittel für das kostenstabile Bauen kommen aus dem Budget für Justizvollzug 2020. 

In der JVA Glasmoor werden die Planungen zum Bau eines neuen Hafthauses sowie nötige Umbaumaßnahmen fortgesetzt. Das neue Hafthaus soll 2019 fertiggestellt werden, insgesamt werden durch die Maßnahmen 41 neue Plätze entstehen.

Der vollständige Zwischenbericht kann am Ende der Seite heruntergeladen werden.

Hintergrund

Der Startschuss fiel im Dezember 2015: Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen, eine enge Kooperation auf dem Gebiet des Jugendstraf- und Frauenvollzugs zu prüfen. Ziel der Prüfung ist die Zusammenlegung des Jugendstrafvollzugs in Schleswig-Holstein und des Frauenvollzugs in Hamburg sowie die Erarbeitung eines inhaltlich anspruchsvollen und umfassenden Vollzugskonzeptes, das den Vollzug bei der Reintegration der Gefangenen in die Gesellschaft unterstützt. Mit dieser Prüfung tragen die Länder auch den in der Vergangenheit rückläufigen Gefangenenzahlen Rechnung. Es wurde in der Justizbehörde eine eigene Projektgruppe Justizvollzug 2020 eingesetzt. 

Der nun vorliegende Zwischenbericht klärt grundsätzliche Fragen, deren positives Ergebnis unbedingte Voraussetzung für ein gemeinsames Weitergehen ist. Geprüft wurden bisher ausschließlich die größeren Bereiche einer möglichen Vollzugskooperation, dies sind der Jugendstrafvollzug und der Frauenvollzug. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Kooperation die Möglichkeit bietet, den bereits jetzt qualitativ hochwertigen Strafvollzug in beiden Ländern durch Synergien und optimierten Einsatz von Personal und Sachmitteln noch zu verbessern.

Indem die Länder vergleichsweise kleine Vollzugsgruppen zusammenlegen, kann ein breiteres Behandlungsangebot ermöglicht werden. Je größer die Gefangenengruppe ist, umso größer und differenzierter kann dann das Angebot im Bereich Ausbildung und Qualifizierung ausgestaltet werden.

Als nächster Schritt wird nun die Prüfung vertieft. So wird beispielsweise detailliert eine Jugenduntersuchungshaft in der JVA Billwerder nach den Regeln des Kostenstabilen Bauens geplant. Dabei wird ein Raumkonzept entworfen, alternative Bauentwürfe werden nebeneinander gestellt, Naturschutzbelange berücksichtigt, ebenso fallen Verhandlungen mit Dritten an, Materialkosten werden erhoben und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt.

Außerdem werden die Bereiche Jugendarrest und Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung genauer untersucht, Personalbedarfe und Haftplatzkosten ermittelt und die Transportlogistik entwickelt.

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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