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Gleichstellung Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

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Bundesrat fordert vollständige Gleichstellung mit der Ehe

Kinder

Adoptionsrecht Homosexuelle Sukzessivadoption - Schiedek Hamburg FHH

Der Bundesrat hat am 11. April 2014 seine Forderung nach einer vollständigen rechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Eheleuten im Adoptionsrecht bekräftigt. Der Entwurf der Bundesregierung zur sogenannten Sukzessivadoption geht den Ländern nicht weit genug.

Justizsenatorin Jana Schiedek: „Der Bundesjustizminister hat innerhalb kürzester Zeit einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die konkreten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht umgesetzt werden können. Das Gesetz ist notwendig und richtig. Gleichzeitig bleibt es bei unserer Forderung nach einer vollständigen Gleichstellstellung von Schwulen und Lesben. Bei einer Adoption dürfe es nicht um die sexuelle Orientierung der künftigen Eltern gehen – es muss ausschließlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen jedes ihrer Rechte bis in die letzte Instanz erstreiten müssen. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht eine gemeinschaftliche Adoption durch eingetragene Lebenspartner zulassen wird.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ein eingetragener Lebenspartner künftig ein Kind adoptieren kann, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert wurde (sogenannte Sukzessivadoption). Bei Eheleuten ist dies bereits nach geltendem Recht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Ungleichbehandlung im Februar des vergangenen Jahres als verfassungswidrig eingestuft und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 Abhilfe zu schaffen. Begründet wurde dies unter anderem mit der Aussage: „Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse eingetragener Lebenspartner das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die in einer Ehe.“ Nach dem Gesetzentwurf ist es eingetragenen Lebenspartnern aber weiterhin nicht möglich, ein Kind gemeinschaftlich zu adoptieren.  

Bereits im März vergangenen Jahres hat sich Hamburg gemeinsam mit anderen Ländern mit einem Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für eine vollständige Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren stark gemacht (Bundesrats-Drucksache 196/13).  

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