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Zum Bundesarbeitsgericht Auszeichnung für Hamburger Justiz

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Hamburger Richter Matthias Waskow zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt

Auszeichnung für Hamburger Justiz

Der Bundesrichterwahlausschuss hat den Hamburger Richter am Arbeitsgericht, Matthias Waskow, zum Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt gewählt. Damit verstärkt die Hamburger Justiz ihre Präsenz an den Gerichten des Bundes. Dort sind aktuell elf „Hamburger“ Richterinnen und Richter tätig.

Justizsenatorin Jana Schiedek: „Ich freue mich, dass wieder ein herausragender Richter aus Hamburg gewählt wurde. Das ist ein Beleg für die gute Arbeit und das hohe Ansehen der Hamburger Justiz. Ich gratuliere Herrn Waskow herzlich und wünsche ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg, Kraft und Freude.“

Matthias Waskow

Der 46jährige Matthias Waskow hat in Hamburg Rechtswissenschaften studiert und arbeitete anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter und als Justitiar des Heinrich Bauer Verlages. Seit 2002 ist er Richter am Arbeitsgericht Hamburg. Von 2008 bis 2010 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Die Richter an den obersten Gerichtshöfen werden vom Bundesrichterwahlausschuss gewählt. Dieser setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Er entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Sein Amt wird Matthias Waskow nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten antreten. 

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