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Hamburgs Initiativen im Bundesrat Asylprozessrecht, Rechtsextremismus im Netz, Englisch als Gerichtssprache

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Justizsenator Dr. Till Steffen hat heute drei Hamburger Gesetzesvorhaben in den Bundesrat eingebracht.

S Bundesrat_März 2018

Bundesrat - Initiativen - Asylprozessrecht - Rechtsextremismus - Gerichtssprache - Hamburg - FHH

Die Gesetzesinitiative zur Änderung des Asylprozessrechts ist in den Innen- sowie den Rechtsausschuss des Bundesrats zur Beratung verwiesen worden. Den Vorhaben, Propaganda-Tourismus von Deutschen im Ausland unter Strafe zu stellen, und Englisch als Gerichtssprache in internationalen Handelskammern einzuführen, hat der Bundesrat zugestimmt und die Gesetzentwürfe an die Bundesregierung zur Übermittlung an den Bundestag weitergeleitet.

Reform des Asylprozessrechts

Um die Masse an Asylverfahren, die an den Verwaltungsgerichten aufgelaufen sind, effizienter zu bearbeiten, sieht die angestrebte Änderung im Asylprozessrecht die Schaffung einer weiteren Instanz in asylrechtlichen Eilverfahren sowie weitere Rechtsmittel im Hauptverfahren vor. Damit werden die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht in die Lage versetzt, Grundsatzentscheidungen zu treffen. Denn derzeit ziehen sich Asylverfahren hin, weil Leitentscheidungen der Oberinstanzen zu zentralen Fragen fehlen. Gleich gelagerte Fälle, bei denen es um die Situation in bestimmten Herkunftsländern geht, müssen immer wieder neu entschieden werden – zum Teil mit unterschiedlichen Ergebnissen. Die Folge ist neben einer Vielzahl aufwendiger Prozesse eine erhebliche Rechtsunsicherheit.  

In seiner Rede hob Justizsenator Dr. Till Steffen die Bedeutung des Gesetzentwurfs heraus: „Auf diese Weise werden Leitentscheidungen ermöglicht, die die Bearbeitung der Asylverfahren insgesamt einheitlicher, effektiver und schneller machen. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge könnte diese Leitentscheidungen für seine Prüfungsmaßstäbe heranziehen und so die Anzahl der Klagen von vornherein senken.“

Kampf gegen Rechtsextremismus im Netz

Das Internet ist voll von rechtsextremistischen Symbolen und Bildern, deren Verwendung und Verbreitung in Deutschland eigentlich verboten ist. Trotzdem gelangen sie auf unsere Bildschirme. Rechtsextremisten machen sich hierfür eine Gesetzeslücke zu Nutze: Werden verbotene Symbole aus dem Ausland ins Netz gestellt, so greift das deutsche Strafrecht nicht, auch wenn Absender und Adressat der verfassungsfeindlichen Symbole aus Deutschland stammen. Diesem Propaganda-Tourismus soll nun einen Riegel vorgeschoben werden.

Dr. Till Steffen hebt dazu hervor: „Seit dem Einzug der AfD in den Bundestag ist die Debatte um unsere Erinnerungskultur aktueller denn je. Relativierung der NS-Geschichte und Geschichtsrevisionismus darf es nicht geben. Unser Gesetzentwurf schließt dahingehend eine wichtige Lücke, indem er unsere freiheitlichen und demokratischen Werte auch im Internet gegen Rechtsextremismus schützt.“

Englisch als Gerichtssprache

Kammern für internationale Handelssachen mit Englisch als Gerichtssprache stärken den Rechts- sowie Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Bundesrat hat sich heute dafür ausgesprochen, dass internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten künftig an deutschen Landgerichten verhandelt werden könnten. In der Folge würden mehr international agierende Unternehmen das deutsche Recht nutzen. Deutschen Unternehmen bietet sich der Vorteil, Streitigkeiten mit internationalen Partnern in Deutschland austragen zu können.

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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