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Justizministerkonferenz Breite Zustimmung für Regelungen zu Social Bots, die Meinungen beeinflussen, und Algorithmen, die diskriminieren

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Hamburger Initiativen auf der JuMiKo

Hamburg ist mit allen seinen Initiativen auf der Justizministerkonferenz (JuMiKo) erfolgreich. Insbesondere bei den Schwerpunkt-Themen zu Marktmacht und Datenhoheit im Internet  konnte Hamburg die volle Zustimmung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder gewinnen. Außerdem soll das Zeugnisverweigerungsrecht die vielfältigen Formen des Zusammenlebens berücksichtigen.

Die Justizministerinnen und Justizminister sowie ihre Staatssekretärinnen und Staatssekretäre stehen auf einer Treppe

Justizministerkonferenz 2017 - Zustimmung zu Hamburger Initiativen - FHH

Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich einstimmig gegen die Beeinflussung durch Social Bots ausgesprochen und wollen bis zum Herbst besprechen, wie der Gesetzgeber steuernd eingreifen kann. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Durch Social Bots, computergesteuerte Profile, die Menschlichkeit vortäuschen, gerät das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Gefahr. Nutzerinnen und Nutzer werden mit falschen Nachrichten und Profilen bewusst getäuscht. Computerprogramme machen sich die menschliche Eigenschaft, sich anderen anzuschließen und gemeinsam für oder gegen etwas zu sein, zunutze und beeinflussen Meinungen auf unredliche Weise. Wir brauchen Regelungen, die zu mehr Transparenz führen, wie Kennzeichnungspflichten von Social Bots, Meldestellen innerhalb der sozialen Netzwerke sowie zügige und verbindliche Accountprüfungen der Netzwerkbetreiber.“

Hier wurden zwei ähnliche Beschlussvorschläge von Hamburg und von Sachsen-Anhalt zusammengefasst; neben diesen beiden Bundesländern sind auch noch Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Niedersachsen, Thüringen, Bremen und Schleswig-Holstein beigetreten.

Auch einstimmig fiel der Beschluss, eine Algorithmentransparenz bei Vertragsbeziehungen im Internet zu schaffen. Internetunternehmen sammeln Informationen über Verbraucher und nutzen Algorithmen, um diese Daten als statistische Größen bei ihrer Preisgestaltung einzusetzen. Dadurch werden Angebote für bestimmte Gruppen teurer, wenn der Algorithmus statistisch ein Risiko ausgemacht hat oder eine sprunghafte Nachfrage erkennt. Dr. Till Steffen sagt:  „Welcher Preis mir angeboten wird, ist oft kein Zufall. Künstliche Intelligenz entscheidet darüber, indem vorher mein Verhalten beobachtet und dieses Verhalten mit dem anderer Menschen zusammen auswertet wird. So kann bei der Preisgestaltung bei bestimmten Bevölkerungsgruppen beispielsweise ein Aufschlag erfolgen, um das statistische, erhöhte Risiko eines Zahlungsausfalls zu berücksichtigen – ohne dass der Nutzer davon erfährt. Das ist diskriminierend.  Denn es gibt weder ein persönlich zugeschnittenes Angebot noch eines, auf das alle Nutzerinnen und Nutzer einheitlich zugreifen können. Wenn Firmen aber wesentliche Kriterien ihrer Raster offenlegen, werden Angebote überprüfbar. Es ist gut, dass die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hier rechtliche Anpassungen prüfen werden.“

Mehrheitlich sprach sich die JuMiKo für ein Zeugnisverweigerungsrecht für schutzbedürftige persönliche Nähebeziehungen aus. Dr. Till Steffen sagt: „Menschen, die sich nahe stehen, bringen das durch vielfältige Formen zum Ausdruck. Die Ehe ist ein Teil davon, hat jedoch kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Patchwork-Familien und eheähnliche Lebenspartnerschaften gehören in der Gesellschaft ebenso zum Alltag. Leider sind Menschen, die sich in so einem Verhältnis nahestehen, noch nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht geschützt. Nach dem jetzigen Gesetz können nur Verlobte und Ehepaare davon Gebrauch machen. Es ist gut, dass die JuMiKo jetzt diese Ungleichbehandlung ins Visier nimmt.“ Mitantragsteller waren hier Berlin, Brandenburg und Thüringen.

Zur gemeinsamen Deidesheimer Erklärung der JuMiKo und des Bundesjustizministeriums erklärt Dr. Till Steffen: „Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Justiz. Deutschland ist hier im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt. Wir wollen, dass das so bleibt. Die Ländervertreterinnen und -vertreter und der Bundesjustizminister haben sich dafür ausgesprochen, in ihre personelle und sachliche Ausstattung zu investieren. Hamburg ist auf dem Feld schon lange tätig. Wir haben seit 2015 im Justizbereich den größten Personalaufbau seit 20 Jahren geleistet. Insgesamt haben wir Gerichte und Staatsanwaltschaften aktuell um 94 Köpfe verstärkt. Die meisten Stellen sind auch bereits besetzt, bei manchen laufen noch Einstellungsverfahren und Ausbildungen. Sollte es weitere Engpässe geben, werden wir nachsteuern.“

Überblick über weitere erfolgreiche Initiativen, die Hamburg eingebracht oder denen Hamburg beigetreten ist

  • Bericht der Länderarbeitsgruppe „Digitaler Neustart“
    Die JuMiKo hat im Rahmen einer Länderarbeitsgruppe das Zivilrecht hinsichtlich der Folgen der Digitalisierung durchleuchtet und darauf basierend Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Das Thema hat Nordrhein-Westfalen geleitet. Hamburg hat den Bereich „Digitaler Nachlass“ federführend betreut. Mitantragsteller waren außerdem Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
  • Vertragliche Vereinbarungen über die Weitergabe von höchstpersönlichen Daten regeln
    Die JuMiKo möchte prüfen, inwiefern sensible, persönliche Daten gegen Kommerzialisierung geschützt werden können. Der Beschluss fiel einstimmig.
  • Reform des Stiftungsrechts
    Es soll ein Gesetzesentwurf erstellt werden, der das Stiftungsrecht auf Bundesebene harmonisiert. Dem vorausgegangen war eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Der Beschluss fiel einstimmig.

Sämtliche Beschlüsse der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister finden Sie auf der JuMiKo-Seite.

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
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