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Erfolg auf Justizministerkonferenz Hamburgs Initiativen geben Opfern mehr Rechte

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Auf der Justizministerkonferenz (Jumiko) konnte Hamburg mit sieben Initiativen überzeugen. Alle Beschlüsse nehmen direkt die Situation von Menschen in schutzlosen Räumen oder Notlagen in den Blick und streben gesetzliche Regelung zum Schutz an. Dabei sind die Themen sehr vielfältig. Es geht um angemessene Entschädigungen bei grundloser Haft, eine ganzheitliche Betrachtung des Sexualstrafrechts, das jetzt Stückwerk ist, und den Schutz von Whistleblowern.

Skulptur einer Justitia

Jumiko - Reform - Opferrechte - Hamburg - FHH

Seit acht Jahren ist die Pauschale zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen nicht mehr angehoben worden. Menschen, die ungerechtfertigter Weise in Haft genommen wurden, erhalten derzeit eine Pauschale von 25,- Euro pro Tag. Die Justizminister halten dies für unangemessen und haben auf Initiative von Berlin und Hamburg den Gesetzgeber aufgefordert, die Entschädigungspauschale deutlich zu erhöhen.

Dr. Till Steffen erklärt: „Niemand kann die Zeit zurückgeben, die jemand unschuldig in Haft verbracht hat. Was als Wiedergutmachung erwartet werden darf, ist eine angemessene finanzielle Kompensation. Bisher werden 25€ Haftentschädigung pro Tag gezahlt. Ich halte das für einen Witz. Deshalb brauchen wir jetzt eine deutliche Erhöhung dieser Haftentschädigung.“

Schutz von Whistleblowern

Die Länder sehen rechtlichen Regelungsbedarf zur Absicherung von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Insbesondere der Schutz auf Vertraulichkeit soll geprüft werden. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen dazu: „Der Schutz von Whistleblowern ist überfällig. Die Gesellschaft ist auf verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger angewiesen, um Verfehlungen in großen Organisationen auf die Schliche zu kommen. Mutige, die rechtswidrige Vorgänge aufdecken und dadurch dem öffentlichen Interesse dienen, müssen besser vor Strafverfolgung oder Kündigungen geschützt werden. Hierfür brauchen wir gesetzliche Regelungen, wie wir es bereits im Juni 2016 auf der Justizministerkonferenz beschlossen und nun erneut bekräftigt haben. Das ist eine wichtige Aufgabe, die auch die neue Regierungskoalition schnell angehen sollte. Mit einem gesetzlichen Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern wäre der Dieselskandal vermutlich anders verlaufen.“

Umfassende Reform des Sexualstrafrechts

Auf Initiative Hamburgs hat sich die Jumiko für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts ausgesprochen. Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Das Sexualstrafrecht bildet auf Grund der vielfältigen Änderungen und Reformen der vergangenen Jahrzehnte keine homogene Einheit. Es gibt weiterhin Strafbarkeitslücken. Zudem existieren durch die punktuellen Änderungen Wertungswidersprüche und Unstimmigkeiten. So muss beispielsweise klargestellt werden, dass eine Vergewaltigung widerstandsunfähiger Personen den Tatbestand eines Verbrechens erfüllt - unabhängig davon ob der Täter Gewalt einsetzt oder nicht. Wir wollen Gesetz aus einem Guss - ohne Strafbarkeitslücken und mit einheitlicher Wertung.“

Einfluss von Social Bots durch Gesetzgebung steuern

Erst in diesem Frühjahr haben die Justizministerinnen und Justizminister u.a. auf Initiative Hamburgs eine Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, um Lösungen zu erarbeiten, wie der Gesetzgeber gegen die Beeinflussung durch Social Bots steuernd eingreifen kann. Die Ergebnisse dieser AG aufgreifend fordert die Jumiko nun eine umfassende bußgeldbewährte Kennzeichnungspflicht. Betreiber von Plattformen sozialer Netzwerke sollen verpflichtet werden Beiträge, die von Social Bots erstellt und versandt wurden, zu kennzeichnen. Die Ministerinnen und Minister sehen Regelungsbedarfe im Medienrecht und streben eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags und des Telemediengesetzes an, auch die EU-Ebene wird in den Blick genommen. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen sagt: „Social Bots gaukeln den Internetnutzerinnen und –nutzern vor, echte Menschen zu sein. Diese Computerprogramme erzeugen mit falschen Profilen und plakativen Äußerungen Nähe, täuschen Gemeinsamkeiten vor und beeinflussen damit die Meinung. Dadurch gerät das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Gefahr. Der Bundesgesetzgeber sollte das Votum der Justizministerinnen und –minister zügig umsetzen und eine Kennzeichnungspflicht einführen.“

Überblick über alle erfolgreichen Initiativen, die Hamburg eingebracht oder denen Hamburg beigetreten ist:

  • Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen – Erhöhung der pauschalen Haftentschädigung (gemeinsam mit Berlin)
  • Whistleblowerschutz – Aufnahme der Vertrauensperson zur Korruptionsbekämpfung in den Kreis der Berufsgeheimnisträger (gemeinsam mit Berlin)
  • Social Bots - Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe (gemeinsam mit Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • Reform des Sexualstrafrechts (Hamburg)
  • Weiterer Reformbedarf im Strafverfahren (gemeinsam mit Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen)
  • Rechtsextremismus - nationales Aktionsprogramm zur Ausstiegsförderung und zur Einrichtung eines Opferhilfeportals (gemeinsam mit Berlin, Niedersachsen, Thüringen)
  • Nationale Stelle zur Verhütung von Folter - Beteiligung der Zivilgesellschaft

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Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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