Ihr Job: Für Sicherheit und Ordnung bei Gericht sorgen
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen bei Gericht, Staatsanwaltschaften und Justizbehörde für Ordnung und Sicherheit. Sie verteidigen die Interessen des Rechtsstaats und setzen gegebenenfalls auch mit unmittelbaren Zwang den störungsfreien Ablauf durch. So schützen Sie Bürgerinnen und Bürger aber auch Richterinnen, Richter, weitere Verfahrensbeteiligte, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstellen und weitere Justizbedienstete. Weil diese Sicherheitsaufgaben ein hohes Maß an Zuverlässigkeit erfordert, werden Sie als Beamte im ehemals einfachen Justizdienst beschäftigt.
Konkrete Aufgaben sind u.a.:
- Eingangskontrollen hinsichtlich Waffen und gefährlicher Gegenstände
- Gewährleistung der Sicherheit während einer Gerichtsverhandlung durch Übernahme von Sitzungs- und Ordnungsdiensten
- Verantwortung für Posteingang und Postausgang sowie der Postverteilung bei Gericht oder anderen Dienststellen
- Auskünfte erteilen
Ihre Ausbildung: kurz und knackig
Ihre Ausbildung dauert insgesamt sechs Monate und beginnt in der Regel am 1. Oktober. Sie werden insbesondere für die Tätigkeiten beim Amtsgericht, Landgericht, Hanseatischen Oberlandesgericht und der Staatsanwaltschaft ausgebildet. Die Ausbildung, die Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolvieren, besteht aus einem berufspraktischen Teil (fünf Monate) und zwei fachtheoretischen Lehrgängen (zwei mal zwei Wochen in Güstrow).
Während der praktischen Ausbildung lernen Sie die Aufgaben der Justizwachtmeisterin beziehungsweise des Justizwachtmeisters kennen und durchlaufen verschiedene Bereiche der Justiz, darunter die Posteingangsstelle, den Sitzungs- und Ordnungsdienst bei Gerichtsverhandlungen und auch die Tätigkeiten an der Einlasskontrolle des Strafjustizgebäudes.
Der fachtheoretische Lehrgang umfasst zwei zweiwöchige Module mit 120 Unterrichtsstunden und wird gemeinsam mit den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Bremen unterrichtet. Folgende Lehrinhalte werden vermittelt
- Überblick über das Staats-, Verfassungs-, und Beamtenrecht
- Gerichtsorganisation
- Zustellungswesen und Behandlung von Postsendungen
- Aktenordnung
- Erste Hilfe
- Umgang mit ratsuchenden Kunden und Verfahrensbeteiligten
- Sitzungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst
- Anwendung des unmittelbaren Zwanges
Ihre Stärken
Sie haben einen allgemeinbildenden Schulabschluss, z.B. Hauptschulabschluss, mit befriedigenden Noten in Deutsch, Mathe, Englisch oder Gemeinschaftskunde.
Sie wollen sich für Aufgaben des Gemeinwohls engagieren und sind bestrebt Neues zu lernen. Sie sind aufgeschlossen und hilfsbereit im Umgang mit ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern.
KapitelübersichtIhr Verdienst: Gehalt und soziale Leistungen
Der Verdienst während der Ausbildung richtet sich nach den aktuellen tarifrechtlichen Bestimmungen und beträgt derzeit 1.049,10 Euro. Zusätzlich erhalten Sie zirka 6,65 Euro monatlich vermögenswirksame Leistungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hamburger Justizdienstes erhalten 30 Tage Urlaub im Jahr.
Beamtinnen und Beamte leisten keinen Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Krankheitsfall übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg die Krankheitskosten in der Regel für 50%. Für die anderen 50% ist eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Ferner besteht eine Pflegeversicherungspflicht.
KapitelübersichtIhre Perspektiven: Da geht noch was
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung haben Sie sehr gute Übernahmechancen. Leistungsorientierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben nach einigen Jahren Berufserfahrung die Möglichkeit, im Rahmen des prüfungsgebundenen Aufstieges eine Ausbildung zur Beamtin beziehungsweise zum Beamten im allgemeinen Justizdienst zu absolvieren.
KapitelübersichtWillkommen: Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund
Wir möchten, dass sich die kulturelle Vielfalt, die für unsere Stadt kennzeichnend ist, auch in der Justizbehörde wiederfindet. Gerade im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, die aus anderen Ländern kommen, sind Mehrsprachigkeit und Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen von Vorteil. Wenn Sie zur großen Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund gehören, ermutigen wir Sie besonders, sich bei uns zu bewerben. You are welcome!
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Bei den Justizwachtmeistern sind die Frauen unterrepräsentiert. Wir fordern Frauen daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung.
KapitelübersichtDie Einstellungsvoraussetzungen
Um an einem Auswahlverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- einen allgemeinbildenden Schulabschluss (z.B. Hauptschulabschluss)
- mindestens 18 Jahre und höchstens 40 Jahre alt
- körperlich gesund, Sie können zum Beispiel Aktenwagen bis 40 kg transportieren oder Versandstücke bis 20 kg anheben
- keine Vorstrafen und/oder Ermittlungsverfahren gegen Sie
Nach Eingang Ihrer Bewerbung entscheidet die Justizbehörde möglichst zeitnah über die weitere Teilnahme am Auswahlverfahren. Dieses gliedert sich in
- eine psychologische Einstellungsuntersuchung
- ein Rollenspiel und
- das Vorstellungsgespräch
Ihre Bewerbung
Derzeit nehmen wir keine Bewerbungen an. Der nächste Lehrgang startet vermutlich am 01.10.2025.
Wenn das Bewerbungsverfahren eröffnet sein wird, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen:
- aussagefähiges Anschreiben mit einer kurzen Darstellung, warum Sie diesen Beruf erlernen möchten
- tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis
- eventuell Abschluss- beziehungsweise Arbeitszeugnisse einer vorherigen Berufsausbildung
- Nachweise über Qualifizierungen oder Fortbildungen
- eventuell Schwerbehindertenausweis
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail mit den Bewerbungsunterlagen in einer Datei im PDF-Format an:
karrierejustiz@justiz.hamburg.de
oder postalisch an:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Referat für Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
z. Hd. Herr Nils Roloff
Drehbahn 36
20354 Hamburg
Kontakt
Für nähere Informationen steht Ihnen gern zur Verfügung:
Herr Nils Roloff
Telefon: 040 / 42843-3384
E-Mail: nils.roloff@justiz.hamburg.de