Justizverwaltungsamt
Aufgaben und Organisation des Justizverwaltungsamtes
Das Justizverwaltungsamt ist untergliedert in die Abteilungen:
- Verwaltung
- Stiftungsangelegenheiten, Justitiariat und Zivilrecht
- Strafrecht, öffentliches Recht und Rechtsprüfung
- Informationstechnik
- Kassen- und Rechnungswesen
- Personal
- Gleichstellung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizverwaltungsamtes sorgen dafür, dass Hamburgs Justiz reibungslos funktioniert.
Neben der Abwicklung und Begleitung z.T. umfangreicher Projekte kümmern sie sich z.B. um den Justizhaushalt, den Stellenplan, die Ausbildung für den mittleren und gehobenen Justizdienst, die Vorbereitung der Personalentscheidungen von Richterwahlausschuss und Deputation und nehmen die Aufsicht über die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Prüfungsämter, Notare und die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg wahr.
Ebenso zählen zu den Aufgaben die strategische IT-Planung und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der hamburgischen Justiz. Das Justizverwaltungsamt befasst sich außerdem mit der Justizgesetzgebung in den Bereichen des Zivil- und Strafrechts, des Richterdienstrechts sowie mit dem Recht der Notare und Rechtsanwälte.
Die Rechtsprüfung berät und unterstützt die Hamburger Behörden unter rechtlichen und rechtsförmlichen Aspekten bei der Vorbereitung aller Rechtsetzungsmaßnahmen.
Das Stiftungsteam kümmert sich um die mehr als 1.100 Stiftungen der Stadt.

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