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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

F 045 Kampfmittelräumdienst

Der Aufgabenbereich des Kampfmittelräumdienstes umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Sicherstellung der Kampfmittel
  • Entschärfung / Sprengung
  • Abtransport und endgültige thermische Vernichtung
  • Überwachung der geeigneten Unternehmen gemäß  § 6 KampfmittelVO
  • Registerführung geeigneter Unternehmen gem.  § 6 KampfmittelVO
  • Gebührenpflichtige Fachberatung zu Einzelfragen der Kampfmittelräumung für Eigentümer und Besitzer von Verdachtsflächen gem. Gebührenordnung für die Feuerwehr

 

Bombenentschärfung
Eine Fliegerbombe wird entschärft

(Timo Jann)


(Bild: Timo Jann)

Kennzahlen pro Jahr:

ca. 500 Entschärfungen / Beseitigungen entsprechen etwa 25 Tonnen Kampfmittel.

(Bomben, Granaten, Geschosse, Minen, Waffen, gefährliche Gegenstände)

Kontakt:
Geschäftszimmer des Kampfmittelräumdienstes
Tel: 040 / 42851-4605
Fax: 040 / 42851-4609