Altlasteninformation zu Ihrem Grundstück Altlasthinweiskataster
Die Behörde für Umwelt und Energie speichert Daten über Bodenbelastungen im Altlasthinweiskataster. Über diese Flächen können Sie Auskünfte erhalten.
Altlasthinweiskataster - Hamburg - FHH
Im Altlasthinweiskataster werden Informationen über Flächen gespeichert, für die Hinweise auf Bodenbelastungen vorliegen. Darunter versteht man schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten oder altlastverdächtige Flächen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
Die Auskünfte aus dem Altlasthinweiskataster erhalten Sie auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG). Das UIG schafft den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen. Der Informationszugang kann gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, wenn zum Beispiel personenbezogene Daten betroffen sind.
Erforderliche Unterlagen
Für eine Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster brauchen wir genaue Angaben, um welches Grundstück es sich handelt. Hierzu senden Sie uns vorzugsweise per E-Mail, ansonsten per Post oder Fax,
- Straße und Hausnummer des Grundstücks sowie den genauen Lageplan des Grundstücks oder die Nummer des Flurstücks.
Damit wir Ihre Anfrage schneller bearbeiten können, fügen Sie bitte auch Angaben zur Grundstückseigentümerin oder zum Grundstückseigentümer bei:
- entweder die Bestätigung, dass Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks sind
- oder die Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung durchschnittlich drei Wochen.
Für Auskünfte sowie für Fotokopien oder ähnliches können Gebühren und Auslagen nach der Umweltgebührenordnung anfallen.
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