Kfz-Kennzeichenkunde
Der Klassiker
(© Landesbetrieb Verkehr (LBV))
Das seit Jahrzehnten bekannte Kennzeichen für alle Fahrzeuge und Anhänger, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.
Seit dem 1. November 2000 ein Auslaufmodell: Es wird nicht mehr neu zugeteilt. "Alte" abgestempelte Kennzeichen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. (§10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Euro-Kennzeichen
Das Euro-Kennzeichen
(© LBV)
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe, Überführungsfahrten zu verwenden.
(LBV)
Oldtimerkennzeichen mit "H" für historisch
Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die mindestens 30 Jahre alt sind
(© LBV)
(§9 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Vorteil: Pauschalsteuer
Kradkennzeichen
Ab dem 04.04.2011 gibt es für die Größe von Kradkennzeichen
(© Kathrin Fechner)
neue Bestimmungen! Diese Kennzeichen können jetzt auf ein Mindestmaß von 180mm geprägt werden.
Saisonkennzeichen
Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Dann ist das Fahrzeug nur in dem angegebenen Zeitraum zugelassen, hier: März bis Oktober. Ideal für Wohnmobile, Cabrios und Krafträder, die in den Winterschlaf gehen.
(LBV)
Aber: Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum gefahren oder abgestellt werden.
Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
Soll ein Fahrzeug aufgeführt (exportiert) werden und auf eigener Achse ins Bestimmungsland gefahren werden, erhält es ein Ausfuhrkennzeichen.
(© LBV)
Gemäß IntKfzVO
Rote Kennzeichen
(© LBV)
Rote Kennzeichen für Oldtimer
(© LBV)
Die Alternative zum Oldtimerkennzeichen. Rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge erhalten, bei denen der Tag der ersten Zulassung mindestens dreißig Jahre zurückliegt und die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere Begutachtung nach §23 StVZO erforderlich.
Versicherungskennzeichen
Das "Moped-Kennzeichen" für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa), Kleinkrafträder (auch Roller) und maschinell angetriebene
(LBV)
... gibt es nicht beim LBV (Zulassungsstelle), sondern bei der Versicherung.
Rote Versicherungskennzeichen
Für Probe- und Überführungsfahrten mit einem Mofa, Kleinkraftrad oder Krankenfahrstuhl wenn kein "normales" Versicherungskennzeichen
(© LBV)
... die kennt kaum jemand, außer der FZV. Machen Sie doch mal den Versicherungstest und fragen Sie Ihre Versicherung nach roten Versicherungskennzeichen!
DIE KENNZEICHENGRÖSSEN
Maße gemäß FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung

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