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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Kfz-Kennzeichenkunde

Der Klassiker

(© Landesbetrieb Verkehr (LBV))

Das seit Jahrzehnten bekannte Kennzeichen für alle Fahrzeuge und Anhänger, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.

Seit dem 1. November 2000 ein Auslaufmodell: Es wird nicht mehr neu zugeteilt. "Alte" abgestempelte Kennzeichen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. (§10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

 

Euro-Kennzeichen

Das Euro-Kennzeichen 

Euro-Kraftfahrzeugkennzeichen

(© LBV)

 mit fälschungserschwerender Schrift und dem blauen Euro-Feld.Seit dem 1. November 2000 wird nur noch das Euro-Kennzeichen zugeteilt.Vorteil: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen benötigen bei Fahrten in Ländernder EU das ansonsten vorgeschriebene ovale "D"-Schild nicht mehr. (§10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
 

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe, Überführungsfahrten zu verwenden. 

Kurzzeitkennzeichen

(LBV)

Diese Kennzeichen sind ausschließlich in Deutschland gültig. Die Gültigkeit ist begrenzt auf maximal 5 Tage, der letzte Tag der Gültigkeit ist im gelben Feld angegeben (hier: 10.Mai 1998). Gestempelt werden diese Kennzeichen mit einer blauen Stempelplakette. (§16 Abs.2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
 

Oldtimerkennzeichen mit "H" für historisch

Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die mindestens 30 Jahre alt sind 

Oldtimerkennzeichen

(© LBV)

und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeug- technischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere Begutachtung nach § 23 StVZO erforderlich.

(§9 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Vorteil: Pauschalsteuer

 

Kradkennzeichen

Ab dem 04.04.2011 gibt es für die Größe von Kradkennzeichen 

Kradkennzeichen
Kradkennzeichen

(© Kathrin Fechner)

neue Bestimmungen! Diese Kennzeichen können jetzt auf ein Mindestmaß von 180mm geprägt werden.

 

Saisonkennzeichen

Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Dann ist das Fahrzeug nur in dem angegebenen Zeitraum zugelassen, hier: März bis Oktober. Ideal für Wohnmobile, Cabrios und Krafträder, die in den Winterschlaf gehen.

Saisonkennzeichen

(LBV)

Vorteil: Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge sind günstiger als bei einer Ganzjahreszulassung.

Aber: Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum gefahren oder abgestellt werden.

 

Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen

Soll ein Fahrzeug aufgeführt (exportiert) werden und auf eigener Achse ins Bestimmungsland gefahren werden, erhält es ein Ausfuhrkennzeichen. 

Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen

(© LBV)

Diese Kennzeichen hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Das Jahr und der letzte Monat der Gültigkeit sind im roten Feld eingeprägt. Gestempelt werden diese Kennzeichen mit einer roten Stempelplakette.

Gemäß IntKfzVO

 

Rote Kennzeichen

 

Rotes Kennzeichen

(© LBV)

Für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe, Überführungs- oder Prüfungsfahrten. Ab dem 1.5.98 nur noch als rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung durch das Kfz-Gewerbe zugeteilt, zur einmaligen Verwendung sind dann die Kurzzeitkennzeichen vorgesehen.
 

Rote Kennzeichen für Oldtimer

Rotes Kennzeichen für Oldtimer

(© LBV)

Die Alternative zum Oldtimerkennzeichen. Rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge erhalten, bei denen der Tag der ersten Zulassung mindestens dreißig Jahre zurückliegt und die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere Begutachtung nach §23 StVZO erforderlich.

 

Versicherungskennzeichen

Das "Moped-Kennzeichen" für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa), Kleinkrafträder (auch Roller) und maschinell angetriebene 

Versicherungskennzeichen

(LBV)

Krankenfahrstühle dient als Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung. Dieses Kennzeichen muss jährlich erneuert werden, es gilt für maximal 12 Monate jeweils vom 1.März bis 28/29. Februar. Die Farbe der Beschriftung wechselt jedes Jahr.

... gibt es nicht beim LBV (Zulassungsstelle), sondern bei der Versicherung.

 

Rote Versicherungskennzeichen

Für Probe- und Überführungsfahrten mit einem Mofa, Kleinkraftrad oder Krankenfahrstuhl wenn kein "normales" Versicherungskennzeichen

Rotes Versicherungskennzeichen

(© LBV)

vorhanden ist.

... die kennt kaum jemand, außer der FZV. Machen Sie doch mal den Versicherungstest und fragen Sie Ihre Versicherung nach roten Versicherungskennzeichen!

 

DIE KENNZEICHENGRÖSSEN

Maße gemäß FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung