Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Kita und Kindertagespflege Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Hamburg bietet Eltern ein breites Betreuungsangebot in rund 1.100 Kitas. Eltern können sich auch für die Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater entscheiden.

Kita-Kinder (Foto: Meyborg)

Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung in Hamburg

Warum gibt es in Hamburg ein Kita-Gutschein-System?

Das Kita-Gutschein-System sorgt dafür, dass Hamburger Familien eine Kindertagesbetreuung bekommen, die zu ihren Bedürfnissen passt.

Ziel ist es, Kindern die nötigten Betreuungsstunden zu garantieren und sie dabei qualitativ hochwertig zu bilden und zu erziehen.

Eltern erhalten für ihr Kind jeweils einen Kita-Gutschein, den sie in jeder Kita einlösen können, die am Kita-Gutschein-System teilnimmt.  Da die Stadt Kitas nur für die tatsächlich betreuten Kinder bezahlt, müssen diese mit ihrem Angebot flexibel auf die Anforderungen von Familien reagieren und mit hoher Qualität überzeugen.

Aktuell beteiligen sich rund 1.100 Tageseinrichtungen am Kita-Gutschein-System (Stand: April 2019).

Kann ich mein Kind auch von einer Tagesmutter oder einen Tagesvater betreuen lassen?

Die Kindertagespflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Kindertagesbetreuung in Hamburg.

Die familiäre Atmosphäre von Krippenkindern in kleinen Gruppen macht die Besonderheit der Kindertagespflege aus. Beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren setzt Hamburg deshalb auch auf die qualifizierte Kindertagespflege.

Die Familienbehörde treibt den beharrlich verfolgten Entwicklungs- und Qualifizierungsprozess immer weiter voran, damit die Eltern für sich und ihre Kinder passgenaue Angebote finden können.

Das differenzierte Angebot reicht von der klassischen Tagesmutter bzw. dem Tagesvater, die bzw. der ein oder zwei Kinder zu Hause gemeinsam mit ihren bzw. seinen eigenen Kindern betreut, bis hin zur Großtagespflegestelle, die von bis zu vier Tagesmüttern und Tagesvätern mit pädagogischer Berufsausbildung betrieben wird.

Auch die Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern kann in Form der Kindertagespflege durchgeführt und finanziell durch die Stadt gefördert werden.

Fördert die Stadt Hamburg die Kindertagespflege auch finanziell?

Ja. Wenn Eltern eine Kindertagespflege-Bewilligung erhalten haben, beteiligen sie sich mit einem Teilnahmebeitrag, der analog zum Elternbeitrag im Kita-Gutschein-System berechnet wird.

Wie qualifiziert sind Tagesmütter und -väter?

Tagesmütter und -väter werden hinsichtlich ihrer persönlichen, fachlichen und räumlichen Eignung geprüft.

Die Qualität und die Professionalisierung der Kindertagespflege haben in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Beispielsweise liegt der Anteil der Tagesmütter und Tagesväter mit einer pädagogischen Berufsausbildung in Hamburg bereits jetzt bei ca. 30 Prozent. 

Hamburgweit gibt es rund 850 Tagesmütter und Tagesväter.

Welchen Anspruch auf Betreuung hat mein Kind?

Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen pro Tag, wenn es mindestens ein Jahr alt und noch nicht eingeschult ist.

Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.

Wahlweise können Eltern sich auch für eine vier- oder fünfstündige Betreuung ohne Mittagessen entscheiden.  Bei Kindern unter drei Jahren kann die Betreuung im Umfang von bis zu 25 Stunden wöchentlich auf einzelne Betreuungstage verteilt werden.  

Eltern können wählen, ob sie ihr Kind in einer Kita oder von einer Tagesmutter bzw. -vater betreuen lassen möchten. Sie sollten vor dem Betreuungsbeginn klären, ob die gewünschte Kita oder die Tagesmutter bzw. der Tagesvater eine Betreuung anbietet, die zu den eigenen Wünschen und benötigten Betreuungszeiten passt. 

Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gilt selbstverständlich auch für Kinder mit Behinderungen bzw. für Kinder mit drohenden Behinderungen. Für die Betreuung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen unter drei Jahren können Kitas eine zusätzliche Personalausstattung erhalten, sollte die Betreuung ansonsten gefährdet sein.

Darüber hinaus bieten auch viele (interdisziplinäre) Frühförderstellen entsprechende mobile Leistungen in Kooperation mit verschiedenen Kitas an.

Kinder mit (drohender) Behinderung ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt können außerdem bei Bedarf heilpädagogische bzw. medizinisch-therapeutische Leistungen in der Kita erhalten. Ca. 330 Kitas in Hamburg bieten diese besondere Förderung an (Stand: April 2019).

Wann kann ich eine längere Betreuungszeit beantragen?

Einen Kita-Gutschein für eine längere Betreuungszeit können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Kind nicht selbst betreuen können, weil Sie

  • berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- und Weiterbildung durchlaufen,
  • an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen oder
  • einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs besuchen.

Die längere Betreuungszeit kann Ihr Kind von der Geburt an bis zum 14. Geburtstag erhalten. Die bedarfsgerechte Betreuung können Sie in einer Kita, in der Kindertagespflege oder auch in einer Kombination von beiden Betreuungsformen in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass ein Kita-Gutschein bzw. eine Kindertagespflege-Bewilligung nur ausgestellt werden kann, wenn weder Sie noch Ihr Lebenspartner Ihr Kind betreuen können.

Die Betreuungsdauer bemisst sich nach der Zeit, in der keiner der beiden Elternteile das Kind selbst betreuen kann. Dabei werden auch die Fahrzeiten von und zur Arbeit berücksichtigt.

Außerdem können Sie für Ihr Kind einen Kita-Gutschein bzw. eine Kindertagespflege-Bewilligung erhalten, wenn ein dringlicher sozial bedingter oder pädagogischer Bedarf vorliegt und deshalb eine längere Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege benötigt wird. Hierzu berät Sie die Abteilung Kindertagesbetreuung in dem für Sie zuständigen Bezirksamt.

Welche Betreuungszeiten gibt es?

Eine Betreuung in Kitas ist grundsätzlich an fünf Betreuungstagen pro Kalenderwoche vorgesehen. Die vier-, fünf- und sechsstündigen Krippenleistungen (Kinder unter drei Jahren) können auch im Umfang von 20, 25 bzw. 30 Wochenstunden an weniger Wochentagen in Anspruch genommen werden. Kitas bieten Betreuungszeiten von vier, fünf, sechs, acht, zehn und zwölf Stunden täglich an.

In Kindertagespflege werden grundsätzlich folgende Betreuungszeiten angeboten: Bis zu zehn Wochenstunden, elf bis 20 Wochenstunden, 21 bis 25 Wochenstunden, 26 bis 30 Wochenstunden, 31 bis 40 Wochenstunden sowie  41 Wochenstunden und mehr. Bitte klären Sie vor Betreuungsbeginn, ob die von Ihnen gewünschte Tagesmutter bzw. der Tagesvater die von Ihnen benötigten Betreuungszeiten anbietet.

Hier finden Sie eine Übersicht der Leistungsarten.

Die tägliche Betreuungsdauer behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt richtet sich nach dem indivi­duellen Förderbedarf des Kindes und beträgt in der Regel sechs Stunden täglich. Es werden bei Bedarf aber auch Betreuungszeiten von vier, fünf, acht, zehn und zwölf Stunden täglich angeboten.

Für Schulkinder können Sie zwischen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen und der Kindertagespflege wählen. Nahezu alle Schulen in Hamburg bieten eine kostenlose Betreuung von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie eine kostenpflichtige Früh- und Spätbetreuung an.

Die Kindertagespflege können Sie  auch als Ergänzung oder anstelle  der nachmittäglichen Betreuung in der Schule in Anspruch genommen werden.

Wann und wo beantrage ich einen Kita-Gutschein bzw. eine Bewilligung für die Kindertagespflege?

Bitte richten Sie Ihren Antrag drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung an die Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamtes. Je nachdem welche Leistungen Sie beantragen, können zusätzlich zum Antragsformular weitere Unterlagen erforderlich sein, die Sie bitte in Kopie beifügen. Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier...

Die halbtägige Betreuung in der Kita (täglich fünf Stunden bzw. bei Kindern unter drei Jahren auch 25 Stunden wöchentlich) können Sie auch online beantragen

Aus dem Kita-Gutschein bzw. der Kindertagespflege-Bewilligung geht hervor, welche Betreuung bewilligt wird und wie hoch Ihr Elternbeitrag ist. Er gilt normalerweise für ein Jahr. Bitte beantragen Sie rechtzeitig (möglichst drei Monate vor Gutschein-Ende) eine Folgebewilligung.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung bzw. öffentliche Förderung erst ab Antragstellung möglich ist. Wenn Ihr Kind ohne gültigen Kita-Gutschein bzw. ohne gültige Kindertagespflege-Bewilligung betreut wird, müssen Sie (den Elternbeitrag und) die gesamten (anderen) Kosten selbst tragen.  

Was muss ich bezahlen?

Seit dem 1. August 2014 gilt in Hamburg die beitragsfreie Grundbetreuung im Umfang von täglich fünf Stunden für Kinder ab Geburt bis zur Einschulung. In der Kindertagespflege beträgt der Umfang bis zu 30 Wochenstunden beitragsfrei. Für die darüber hinausgehende Förderung von Kindern in Kitas bzw. in der Kindertagespflege werden in der Regel Elternbeiträge (Familieneigenanteile/Teilnahmebeiträge) erhoben. Diese decken weniger als ein Fünftel der tatsächlichen Kosten. Der größte Teil der Betriebskosten wird also aus Steuermitteln finanziert. Die Höhe Ihres Elternbeitrages ist abhängig von dem Betreuungsangebot, der Betreuungsdauer, der Familiengröße und Ihrem Einkommen.

Wenn mehrere Kinder Ihrer Familie betreut werden, reduziert sich der Beitrag des ältesten Kindes.

Familien, die bestimmte Leistungen nach dem SGB II/SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen für Kinder bis zu Schuleintritt seit dem 1. August 2019 keinen Elternbeitrag mehr leisten. Auch Familien mit sehr geringem Einkommen können den Erlass oder die Reduzierung des Elternbeitrages beantragen. Hierzu berät Sie die Abteilung Kindertagesbetreuung in dem für Sie zuständigen Bezirksamt.

Einige wenige Tageseinrichtungen nehmen nicht am Kita-Gutschein-System teil, deshalb können dort keine Kita-Gutscheine eingelöst werden. Da diese Einrichtungen ohne staatliche Zuschüsse arbeiten, müssen die Eltern die Kosten der Betreuung in vollem Umfang selbst tragen.

Besonderheiten gelten auch für Betriebskitas, zum Beispiel in Krankenhäusern, die in der Regel andere Elternbeiträge erheben.

Wie finde ich einen Kita-Platz bzw. eine Tagesmutter/einen Tagesvater?

Mit Hilfe des Kita-Infosystems können Sie sich über die Kitas und Vorschulklassen in jedem Stadtteil Hamburgs informieren. Sie wählen die Einrichtung selbst aus, in der Ihr Kind betreut werden soll.

Bei der Tagespflegebörse Ihres Bezirksamtes erhalten Sie Auskünfte zu Tagesmüttern und -vätern. Wenden Sie sich danach bitte an die Kita oder die Tagesmutter bzw. den Tagesvater Ihrer Wahl oder die nächstgelegene Grundschule und informieren sich über das pädagogische Konzept. Bitte beachten Sie, dass Kitas und Tageseltern zu unterschiedlichen Tageszeiten Betreuung anbieten. Diese Zeiten sollten Sie ebenfalls erfragen.

Bei der Entscheidung, welche Kita bzw. welche Tagesmutter bzw. Tagesvater für Ihr Kind geeignet ist, kann Ihnen der Online-Wegweiser Auf dem Weg zur passenden Kindertagesbetreuung helfen. Er beschreibt, was ein gutes Betreuungsangebot leisten muss und schlägt Ihnen Fragen vor, die Sie bei einem ersten Besuch stellen können.

Wenn Sie sich für eine bestimmte Kita entschieden haben, sollten Sie vor Ort klären, ob Ihr Kind zu dem von Ihnen gewünschten Termin aufgenommen werden kann. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ausgewählt haben.

Die Entscheidung darüber, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann, trifft jeweils die Leitung der Tageseinrichtung, die Tagesmutter oder der Tagesvater oder bei Vorschulklassen die Grundschulleitung.

Sollten Sie keinen geeigneten Platz für Ihr Kind finden, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamtes im Kita-Platznachweisverfahren weiter.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung bzw. öffentliche Förderung erst ab Antragstellung möglich ist. Wenn Ihr Kind ohne gültigen Kita-Gutschein bzw. ohne gültige Kindertagespflege-Bewilligung betreut wird, müssen Sie (den Elternbeitrag und) die gesamten (anderen) Kosten selbst tragen.

Kindertagesbetreuung und Beruf

Fragen und Antworten, die besonders für Berufstätige und Unternehmen von Interesse sind, finden Sie hier...

Themenübersicht auf hamburg.de

Empfehlungen

Anzeige
Branchenbuch