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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Informationen für Tagesmütter und -väter

Die Bedeutung der Kindertagespflege wird immer stärker anerkannt. Sie soll ebenso wie die Förderung in einer Tageseinrichtung der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder dienen. In Hamburg gibt es rund 2.000 Tagesmütter und Tagesväter, die mehr als 5.000 Kinder betreuen.

 

Eine Tagesmutter und vier Kinder, die sich verkleiden. Foto: Timm, © FHH
(Bild: Timm, © FHH)

Aktuell: Förderrichtlinie zum Krippenausbau 2008 - 2013

Alle Träger von Kindertageseinrichtungen, Mitglieder von Tagespflege-Zusammenschlüssen und Tagespflege-Einzelpersonen können für die Schaffung und Erhaltung von Krippenplätzen für Kinder unter drei Jahren Fördermittel nach dem "Krippenausbauprogramm 2008 - 2013" erhalten. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier...

Wann benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis und unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie diese?

Eine Pflegeerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie

  • ein Kind außerhalb seiner Wohnung
  • für mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • länger als drei Monate
  • gegen Entgelt betreuen.

Bitte beantragen Sie die Pflegeerlaubnis bei der zuständigen Tagespflegebörse.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Tagespflegepersonen müssen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft gegenüber Eltern auszeichnen. Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen Sie außerdem über kindgerechte Räume verfügen. Sie sollen zudem vertiefte Kenntnisse über die Kindertagespflege besitzen.

Wie wird Ihre persönliche Eignung festgestellt und wie können Sie Ihre Sachkompetenz nachweisen?

Kindertagespflege ist keine klassische Berufstätigkeit, dennoch ist sie mit hohen Anforderungen verbunden. Ihre persönliche Eignung werden die Berater und Beraterinnen der Tagespflegebörse in einem Gespräch mit Ihnen beurteilen.

Wenn Sie eine Vermittlung von Kindern durch die bezirklichen Tagepflegebörsen wünschen, müssen Sie ein Führungszeugnis nach Paragraph 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz vorlegen. Bitte beantragen Sie es im Kundenzentrum / Einwohnermeldeamt des Bezirksamtes. Geben Sie dabei den Verwendungszweck „Kindertagespflegeerlaubnis“ an; die Gebühr für dieses Zeugnis beträgt 13 Euro.

Ihre Sachkompetenz können Sie durch Teilnahmenachweise für Kurse des Hamburger Qualifizierungsprogramms oder vergleichbare Kurse belegen.

Kindergarderobe Foto: Timm, © BSG Kindergarderobe

(Timm, © BSG)

Welche Räume können Sie für die Betreuung nutzen und wie viele Kinder dürfen Sie betreuen?

Die von Ihnen für die Betreuung genutzten Räume müssen den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Findet die Betreuung nicht im Haushalt des Kindes statt, begutachten die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Tagespflegebörse die Räume bei einem Hausbesuch. Dabei wird vor allem auf eine für die Kinder anregungsreiche Umgebung und die Vermeidung von Risiken für ihre Gesundheit geachtet.

Ihnen kann die gleichzeitige Betreuung von fünf fremden Kindern erlaubt werden. Dabei werden alle betreuten Kinder gezählt, auch die, deren Eltern privat für die Kosten aufkommen oder für deren Betreuung keine Pflegeerlaubnis benötigt wird.

Welche Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es?

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat ein kostenfreies Qualifizierungsprogramm eingerichtet, an dem alle in Hamburg wohnenden Tagesmütter und -väter teilnehmen können. Es bietet vielfältige Möglichkeiten, sich für diese anspruchsvolle Tätigkeit fortzubilden. Das Themenspektrum des Hamburger Qualifizierungsprogramms umfasst die Bereiche Pädagogik, Psychologie, Kommunikation, Recht und Organisation.

Entsprechende Angebote können auch von anderen Institutionen eingerichtet werden. Bitte erkundigen Sie sich in den Tagespflegebörsen danach.

Wie wird Kindertagespflege vergütet?

Wenn Sie ein Kind betreuen, ohne dass ein staatlicher Zuschuss geleistet wird, können Sie mit den Eltern die Höhe der Betreuungskosten frei vereinbaren. Anderenfalls erhalten Sie je betreutem Kind das in der Kindertagespflegeverordnung vorgesehene Tagespflegegeld. Es setzt sich aus einer Erstattung für den Sachaufwand (Pflegegeld), einem Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung (Erziehungsgeld) und der Erstattung bestimmter Aufwendungen für die Alterssicherung und eine Unfallversicherung (Vorsorgeaufwendungen) zusammen.

Die Höhe des Tagespflegegeldes richtet sich nach Ihrer Qualifikation und der Leistungsart, die für das betreute Kind bewilligt wird. Die Arbeit hochqualifizierter Kräfte und die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wird besonders honoriert.

Im "Handbuch Kindertagespflege" finden Sie Informationen zur steuerlichen Behandlung der Einnahmen bei öffentlich geförderter und privat bezahlter Kindertagespflege.

Gibt es einen Anspruch auf betreuungsfreie Zeit und muss bei Urlaub oder Krankheit für eine Vertretung gesorgt werden?

Tagespflegepersonen haben Anspruch auf vier Wochen betreuungsfreie Zeit pro Kalenderjahr. Diese Zeiten sollten mit den Sorgeberechtigten abgesprochen werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit anderen Tagespflegepersonen zu kooperieren, um die Betreuung des Kindes bei kurzfristige Ausfallzeiten wie zum Beispiel Krankheit sicherzustellen.

Müssen Sie eine Rentenversicherung abschließen?

Eine ausreichende Altersvorsorge empfiehlt sich für jeden. Als selbständige Tagespflegeperson unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht, wenn Sie

  • einkommenssteuerpflichtige Einkünfte aus der Kindertagespflege erzielen und
  • mehr als geringfügig (über 400 Euro Gewinn monatlich) tätig sind.

Dann müssen Sie monatliche Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über die Höhe der monatlichen Pflichtbeiträge beraten. Besteht keine Rentenversicherungspflicht, können Sie selbstverständlich auch andere Formen der Absicherung wählen. In jedem Fall ist die Tagespflegetätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung meldepflichtig. Ggf. können Sie eine Befreiung von der Beitragspflicht wegen Geringfügigkeit beantragen.

Eine Tagesmutter spielt mit zwei Kindern im Garten. Foto: Timm, © BSG Spielen im Garten

(Timm, © BSG)

Müssen Sie eine Unfallversicherung abschließen?

Selbständig tätige Tagespflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert, da es sich um eine Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht beginnen mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit. Wenn Sie – wie dies bei Tagespflegepersonen üblicherweise der Fall ist – selbständig tätig sind, müssen Sie sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden und versichern. Der Jahresbeitrag beträgt gegenwärtig 86,58 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie bei der BGW unter der Telefonnummer (040) 202 07 – 0 oder im Internet unter www.bgw-online.de.

Kinder, die von Tagesmüttern und -vätern (mit Pflegeerlaubnis) betreut werden, sind bei der Unfallkasse Nord unfallversichert.

Wie kann ich Unfälle vermeiden?

Informationen zur Vermeidung von Unfällen enthält die Broschüre "Kinder sicher betreuen - Informationen für Tagesmütter und Tagesväter". Diese können Sie bei der Aktion "Das sichere Haus" bestellen oder herunterladen.

Gibt es einen Zuschuss zu den Beiträgen der Renten- und Unfallversicherung?

Mit dem Tagespflegegeld werden auch die Hälfte der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung sowie die Kosten einer angemessenen Unfallversicherung erstattet. Hierzu sind in Hamburg Pauschalen festgesetzt worden.

Weisen Sie eine Alterssicherung nach, die bestimmten Kriterien entspricht, erhalten Sie unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder 41 Euro pro Monat (Merkblatt: Word-Datei, 35 KB). Für den Beitrag zu einer Unfallversicherung werden Ihnen neun Euro monatlich gezahlt. Höhere angemessene Kosten können auf Nachweis erstattet werden. Zu den Einzelheiten informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tagepflegebörsen gern.

Müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Sofern die Tagespflege des Kindes von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziell gefördert wird, besteht für Sie und das Tageskind eine Haftpflichtversicherung.

Eventuelle Schadensmeldungen richten Sie bitte an die Firma Heinrich Poppe GmbH (Tel. 040-34 04 42), die von der Stadt Hamburg mit der Bearbeitung und Weiterleitung an die Haftpflichtversicherung beauftragt worden ist.

Wenn Sie Kindertagespflege privat gewerblich anbieten, empfehlen wir Ihnen, eigenständig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen

Kindertagespflegeverordnung