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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Aufsicht über Kindertageseinrichtungen

Das Sachgebiet "Kita-Aufsicht" der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat die Aufgabe, möglichen Gefahren für das Wohl von Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Kindertagesheime und Pädagogische Mittagstische) zu begegnen.

Dies geschieht regelhaft im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung durch die Beratung der Träger und anschließender Prüfung der

  • räumlichen Situation,
  • hygienischen Verhältnisse,
  • Qualität der vorgesehenen Verpflegung,
  • pädagogischen Konzepte,
  • vorgesehenen Anzahl  und Qualifikation der pädagogischen Kräfte und
  • wirtschaftlichen Verhältnisse.

Bereits in Betrieb befindliche Einrichtungen werden anlassbezogen, zum Beispiel auf Grund von Elternbeschwerden oder besonderen Vorkommnissen, überprüft.

Die Ansprechpartner sind: