Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Gut zu wissen

Fragen zur Kindertagesbetreuung

Warum gibt es in Hamburg ein Kita-Gutschein-System?

Hamburger Familien sollen durch das Kita-Gutschein-System eine Kinderbetreuung erhalten, die sich ihren Bedürfnissen anpasst. Ziel ist es, Kindern die benötigte Betreuung zu garantieren und ihnen eine qualitativ hochwertige Bildung und Erziehung zu bieten.

Sie als Eltern erhalten für Ihr Kind einen Kita-Gutschein, den Sie in jeder teilnehmenden Einrichtung einlösen können. Die Tageseinrichtungen bekommen von der Stadt nur für die tatsächlich betreuten Kinder Entgelte. Sie müssen deshalb mit ihrem Angebot flexibel auf die Anforderungen von Kindern und Eltern reagieren und mit hoher Qualität überzeugen. 

Zurzeit beteiligen sich rund 1000 Tageseinrichtungen am Kita-Gutscheinsystem.

Welchen Anspruch auf Betreuung hat mein Kind?

Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine täglich fünfstündige Betreuung mit Mittagessen, wenn es mindestens drei Jahre alt und noch nicht eingeschult ist. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Wahlweise können Sie sich auch für eine vier- oder fünfstündige Betreuung ohne Mittagessen entscheiden.

Zum 1. August 2012 wurde der Rechtsanspruch auf eine täglich fünfstündige (oder wöchentlich 25 Stunden)  Betreuung mit Mittagessen auf Kinder ab dem zweiten Lebensjahr ausgeweitet. Wahlweise können Sie sich  auch für eine Betreuung von täglich vier Stunden (oder 20 Stunden wöchentlich) entscheiden.

Sie können sich für eine halbtägige Betreuung in einer Kita oder in Kindertagespflege entscheiden. Bitte klären Sie vor dem Betreuungsbeginn, ob die von Ihnen gewünschte Kita oder die Tagespflegeperson dieses Angebot auch vorhält!

Wenn Ihr Kind behindert oder von Behinderung bedroht ist, kann es eine besondere Förderung erhalten – je nach Bedarf in besonders ausgestatteten Sonder- oder Integrationsgruppen von Tageseinrichtungen. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Gutachten, aus dem der individuelle Hilfe- und Förderbedarf Ihres Kindes hervorgeht.

Wann kann ich eine längere Betreuungszeit beantragen?

Einen Kita-Gutschein für eine längere Betreuungszeit können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Kind an mindestens drei Tagen pro Woche nicht selbst betreuen können, weil Sie

  • berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- und Weiterbildung durchlaufen,
  • an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen oder
  • einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs besuchen.

Die längere Betreuungszeit kann Ihr Kind von der Geburt an bis zum 14. Geburtstag erhalten.

Bitte beachten Sie, dass ein Kita-Gutschein nur ausgestellt werden kann, wenn weder Sie noch der mit Ihnen zusammenlebende Elternteil beziehungsweise Lebenspartner die Betreuung übernehmen kann.

Die Betreuungsdauer bemisst sich nach der Zeit, in der keiner der Genannten die Betreuung selbst wahrnehmen kann. Dabei werden auch die Wegezeiten von und zur Arbeit berücksichtigt.

Außerdem können Sie für Ihr Kind einen Kita-Gutschein erhalten, wenn ein dringlicher sozial bedingter oder pädagogischer Bedarf vorliegt und deshalb eine längere Betreuung in einer Tageseinrichtung benötigt wird.

Welche Betreuungszeiten gibt es?

Für Kinder bis drei Jahre wird eine vier-, fünf-,sechs-, acht-, zehn- und zwölfstündige Betreuung an fünf Tagen in der Wo­che angeboten.

Für Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt gibt es neben den vier- und fünfstündigen Angeboten auch Betreuungszeiten von sechs, acht, zehn und zwölf Stunden täglich. Schulkinder können vor oder nach der Schule zwei, drei, fünf oder sieben Stunden täglich betreut werden. In den Ferien verlängert sich diese Betreuung entsprechend.

Eine Übersicht der Leistungsarten finden Sie hier...

Die tägliche Betreuungsdauer behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder richtet sich nach dem indivi­duellen Förderbedarf des Kindes und beträgt in der Regel sechs bis acht Stunden täglich. Es werden bei Bedarf aber auch Betreuungszeiten von vier, fünf, zehn und zwölf Stunden täglich angeboten.

Wann und wo beantrage ich einen Kita-Gutschein?

Bitte richten Sie Ihren Antrag drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung an die Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamtes. Fügen Sie bitte Kopien der aktuellen Einkommensnachweise und Belege über Sonderzahlungen (zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zur Berechnung des Elternbeitrags bei.

Sofern Sie eine neue Arbeitsstelle antreten, belegen Sie dies bitte durch eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Bescheinigung Ihres zukünftigen Arbeitgebers, aus der hervorgeht, in welchem Umfang Sie beschäftigt sein werden.

Aus dem Kita-Gutschein geht hervor, welche Betreuung bewilligt wird und wie hoch Ihr Elternbeitrag ist. Er gilt normalerweise für ein Jahr. Bitte beantragen Sie rechtzeitig eine Folgebewilligung.

Eine Übersicht aller Antragsformulare finden Sie hier...

Was muss ich für einen Kita-Platz bezahlen?

Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen werden Elternbeiträge (Familieneigenanteile) erhoben. Diese decken weniger als ein Fünftel der tatsächlichen Kosten, der größte Teil der Betriebskosten wird also aus Steuermitteln finanziert. Die Höhe Ihres Elternbeitrages ist abhängig von dem Betreuungsangebot, der Betreuungsdauer, der Familiengröße und Ihrem Einkommen.

Wenn mehrere Kinder Ihrer Familie betreut werden, reduziert sich der Beitrag des ältesten Kindes. Die Elternbeiträge für Tagespfle­geleistungen sind ebenso gestaffelt.

Seit dem 1. September 2009 müssen Eltern im Jahr vor der regulären Einschulung ihres Kindes keine Elternbeiträge für eine halbtägige Betreuung mehr zahlen. 

Einige wenige Tageseinrichtungen nehmen nicht am Kita-Gutschein-System teil, deshalb können dort keine Kita-Gutscheine eingelöst werden. Da diese Einrichtun­gen ohne staatliche Zuschüsse arbeiten, müssen die Eltern die Kosten der Betreuung in vollem Umfang selbst tragen.

Besonderheiten gelten auch für Einrichtungen in Betrieben, zum Beispiel in Krankenhäusern, die in der Regel abweichende Elternbeiträge erheben.

Wie finde ich einen Kita-Platz?

Mit Hilfe des Kita-Infosystems können Sie sich über die Tageseinrichtungen und Vorschulklassen in jedem Stadtteil Hamburgs informieren. Sie wählen die Einrichtung selbst aus, in der Ihr Kind betreut werden soll.

Bei der Tagespflegebörse Ihres Bezirksamtes erhalten Sie Auskünfte zu Tagesmüttern und -vätern. Wenden Sie sich danach bitte an die Tageseinrichtung oder Tagespflegeperson Ihrer Wahl oder die nächstgelegene Grundschule und informieren sich über das pädagogische Konzept. Bitte beachten Sie, dass Tageseinrichtungen und Tagesmütter sowie -väter zu unterschiedlichen Tageszeiten Betreuung anbieten; diese Zeiten sollten Sie ebenfalls erfragen.

Bei der Entscheidung, welche Tageseinrichtung für Ihr Kind geeignet ist, kann Ihnen der Online-Wegweiser Auf dem Weg zur passenden Kita helfen. Er beschreibt, was eine moderne Einrichtung leisten muss, und schlägt Ihnen Fragen vor, die Sie bei einem ersten Besuch stellen können.

Wenn Sie sich für eine bestimmte Tageseinrichtung entschieden haben, sollten Sie vor Ort klären, ob Ihr Kind zu dem von Ihnen gewünschten Termin aufgenommen werden kann. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ausgewählt haben. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft jeweils die Leitung der Tageseinrichtung, die Tagespflegeperson oder bei Vorschulklassen die Leitung der Grundschule.

Sollten Sie keinen geeigneten Platz für Ihr Kind finden, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamtes gern.

Kinderbetreuung und Beruf

Fragen und  Antworten, die besonders für Berufstätige und Unternehmen von Interesse sind, finden Sie auf der Folgeseite.