Senkung der Kita-Beiträge
Antworten auf häufige Fragen
Was hat sich zum 1. August 2011 geändert?
- Das Essensgeld („Verpflegungsanteil“) von bis zu 42 Euro monatlich wurde abgeschafft;
- Für die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas ist ein Elternbeitrag von höchstens 31 Euro zu zahlen;
- Die Einkommensgrenze für Höchstbeitragszahler wurde wieder auf 3.375 Euro statt bisher 4.375 Euro festgelegt - der Höchstbeitrag für einen Kita-Platz sinkt damit um 100 Euro;
- Vorzeitig eingeschulte Kinder (sogenannte „Kann-Kinder“) kommen auch in den Genuss des beitragsfreien Vorschuljahres;
- Der Betreuungsanspruch für Schulkinder im Hort (bei Vorlage der entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen) besteht wieder bis zum 14. statt bis zum 12. Geburtstag.
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Profitieren alle Eltern von den Beitragssenkungen?
Für rund 71.800 Kinder, die in Kitas betreut werden, wird ein neuer Elternbeitrag berechnet.
Alle Eltern profitieren vom Wegfall des Essengeldes, auch die Eltern von ca. 4.500 Kindern, die in Tagespflege betreut werden,
Bekomme ich einen neuen Kita-Gutschein?
Alle Familien, bei denen sich etwas ändert, haben einen neuen Bescheid erhalten. Sie brauchen nichts veranlassen!
Was ändert sich bei der Einkommensgrenze für Höchstbeitragszahler?
Die Anhebung der Einkommensgrenze wurde zurück genommen, wodurch der Elternbeitrag für jetzige Höchstbeitragszahler um bis zu 100 Euro monatlich sinken kann.
Die Einkommensgrenze liegt in allen Leistungsarten wieder bei 3.375 statt 4.375 Euro.
Der Elternbeitrag wird auf Grundlage des Familieneinkommens, der Leistungsart und der Familiengröße berechnet.
Zum Beispiel sind für eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen durch die Senkung der Einkommensgrenze für Höchstbeitragszahler sowie aufgrund der Abschaffung des Verpflegungsanteils ab 1. August höchstens 192 Euro statt wie bisher 313 Euro monatlich zu zahlen.
Erhalten nun die vorzeitig eingeschulten Kinder („Kann-Kinder“) auch ein beitragsfreies Jahr vor der Schule?
Ja. Für alle Kinder gibt es nun das beitragsfreie Jahr vor der Einschulung.
Wenn ein „Kann-Kind“ allerdings aus der ersten Klasse zurück in die Kita oder Vorschule wechselt, muss der Elternbeitrag für das vorherige beitragsfreie Vorschuljahr nachträglich gezahlt werden.
Wie kann ich erfahren, wie hoch mein Elternbeitrag ist?
Mit dem Kita-Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Elternbeitrag einschätzen.
Alle Informationen zur Höhe und zur Berechnung des Elternbeitrages in Hamburg stehen online zur Verfügung.

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