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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Landschaftsplanung

Symbolgrafik

(BA Eimsbüttel)

Die Landschaftsplanung ist das Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege und als solches an die gesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Hamburgischen Naturschutzgesetzes gebunden.

Zu ihren Aufgaben gehören die Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen, als Lebensraum für wildlebende Pflanzen und Tiere sowie die Erhaltung und Verbesserung der Qualität von Böden, Gewässern, Luft und Klima.

Die Landschaftsplanung

  • stellt ein Landschaftsprogramm für das gesamte Stadtgebiet auf,
  • kann das Landschaftsprogramm durch konkretisierende Darstellungen für Teilflächen der Stadt ergänzen,
  • wirkt durch landschaftsplanerische Beiträge an der Aufstellung von Bebauungsplänen mit und
  • entwickelt landschaftspflegerische Begleitpläne zu Fachplanungen, wie zum Beispiel dem Straßen- und Wasserbau.

Das Landschaftsprogramm, 1997 von der Bürgerschaft verabschiedet, legt als Umweltvorsorgeplan ökologische und freiraumplanerische Ziele für alle Flächen der Stadt fest.

Arten- und Biotopschutz

Das Arten- und Biotopschutzprogramm - APRO - (Karte, pdf, 11,9 MB; Legende, pdf, 50 KB) wurde als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms im Juni 1997 von der Bürgerschaft als flächendeckendes und auf die Flächen bezogenes Naturschutzprogramm beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopschutzkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Biotopentwicklungsräume wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert.

Zukünftig sieht das Hamburgische Naturschutzgesetz vor, Aussagen des APro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. In der Zwischenzeit wird das APro als Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms weitergeführt.

Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer  wird aufgrund seiner besonderen Lage und seiner vom Stadtgebiet Hamburg deutlich abweichenden Biotopausstattung mit einem eigenen Kartenausschnitt und einer eigenen, nur auf diesen Lebensraum bezogenen Legende dargestellt.

Termine

Auslegung der Änderung des Landschaftsprogramms in Hamburg-Nord vom 6. Februar 2012 bis 6. März 2012.

    

Nach Bezirken sortierte aktuelle Änderungsverfahren zum Landschaftsprogramm
 
(mit Arten- und Biotopschutz, die Liste wird noch vervollständigt)

MitteAltonaEimsbüttelNordWandsbekBergedorfHarburg


H I N W E I S

Die auf den Seiten der Landschaftsplanung dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) liegen bei der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.