Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2008

Für das Jahr 2008 hatte die Freie und Hansestadt Hamburg den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz übernommen. Die Konferenz fand am 13. und 14. November 2008 in Hamburg statt. Turnusgemäß hat Hamburg den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zum 1. Januar 2009 an den Freistaat Bayern abgegeben.

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Informationen zur ASMK 2009

Alle Informationen zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2009 finden Sie beim aktuellen Vorsitzland Bayern unter www.asmk2009.bayern.de

Ergebnisse 2001 bis 2008

Die Ergebnisse der Arbeits- und Sozialministerkonferenzen aus den Jahren 2001 bis 2008 finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/wir/asmk2009/ergebnis.htm

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85. ASMK: Einigkeit in wichtigen sozial- und arbeitspolitischen Fragen erzielt

Die 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat in ihren Beratungen am 13. und 14. November in Hamburg Einigkeit in wichtigen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Fragen erzielt. Sie stellte damit damit die Weichen für die Stärkung von Bürgerrechten und Selbstbestimmung behinderter Menschen, eine Verbesserung der Fachkräfteentwicklung in Deutschland sowie für die Zukunft der Arbeitsagenturen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Ein Schwerpunkt der Konferenz waren auch die Hartz IV-Sätze für Kinder. Hier haben die Länder eine Überprüfung der Regelleistungen durch den Bund angemahnt.

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Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 85. ASMK am 13. und 14. November 2008 in Hamburg (Foto:Zapf)

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Beschluss der Sonderkonferenz am 14. Juli 2008

Auf der Sonderkonferenz der 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 14. Juli 2008 in Berlin wurde folgender Beschluss gefasst: Neuorganisation des SGB II (PDF-Datei, 8 KB)

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Beschlüsse der Sonderkonferenz am 9. Mai 2008

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat am 9. Mai 2008 auf einer Sonderkonferenz mehrere Beschlüsse gefasst. Mehr...

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Aufgaben

Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (kurz ASMK) dient - wie die anderen Fachministerkonferenzen in Deutschland auch - der Zusammenarbeit und der Koordinierung der Länderinteressen in den jeweiligen Ressorts sowie der Zusammenarbeit mit dem Bund - unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan.

In der Arbeits- und Sozialpolitik haben die Bundesländer eigene Kompetenzen. Auch bei den Vorhaben des Bundes können sie über den Bundesrat Einfluss auf deren Ausgestaltung nehmen. Die ASMK berät und beschließt deshalb über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Arbeits- und Sozialpolitik. Neben Fragen des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechtes, zum Beispiel in den Themenfelder Arbeitsschutz, Sozialrecht, Sozialversicherung, Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen, Integration von Migrantinnen und Migranten sowie bei Themen der Europäische Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Der Vorsitz der Konferenz oblag im Jahr 2008 Senator Dietrich Wersich.

Mitglieder

Da in einigen Bundesländern die Aufgaben der Arbeits- und Sozialpolitik auf verschiedene Ministerien verteilt sind, werden diese Länder durch zwei Ministerinnen oder Minister in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vertreten. Bei der Beschlussfassung hat aber jedes Land nur eine Stimme.

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