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Allgemeines zu Planfeststellungsverfahren
Viele Infrastrukturvorhaben und andere Großprojekte dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn zuvor ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation(BWVI) ist unter anderem zuständig für
- Verkehrsanlagen, insbesondere
- Stadtstraßen außerhalb des Hafengebietes und Bundesfernstraßen,
- Eisenbahnen,
- U-Bahnen und Straßenbahnen,
- Flugplätze,
- Bundeswasserstraßen,
- Hochwasserschutzanlagen,
- Ausbau von Gewässern, soweit nicht die Bezirke zuständig sind.
Bei Eisenbahnen, die dem Bund gehören (vor allem die Deutsche Bahn AG), bei Bahnstromfernleitungen und Magnetschwebebahnen führt die BWVI wesentliche Teile des Planfeststellungsverfahrens durch. Planfeststellungsbehörde ist in diesen Fällen aber das Eisenbahn-Bundesamt.






