Abgabe von Koordinaten und Höhen
Während Daten über Höhenfestpunkte so gut wie an jedermann abgegeben werden können, ist die Abgabe von Daten über Lagefestpunkte und Grenzpunkte an Voraussetzungen gebunden (Gewährleistung der fachgerechten Verwendung). Regelungen dazu sind u. a. im Hamburgischen Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20. April 2005 (HmbGVBI. Seite 135) getroffen.
Die Vermessungsbüros, die Grenzpunktkoordinaten oder Unterlagen des Grenznachweises benutzen wollen, müssen zuvor eine Verpflichtungserklärung "Auskunft Grenznachweis" zur Sicherung einer fachgerechten Verwendung unterzeichnen und beim LGV hinterlegen.
Koordinaten von Grenzpunkten
Die Koordinaten der Grenzpunkte mit dem Wert der Datenerhebung (DPL) von 1000 (aus Katastervermessung ermittelt = qualifizierte Grenzpunktkoordinaten) bestimmen den Verlauf der Flurstücksgrenzen. Nicht alle Grenzpunkte in Hamburg haben diese erforderliche Genauigkeit. Im Durchschnitt liegen ca. 85 % der Grenzpunkte mit dieser Genauigkeit vor. Eine Übersicht über den Grad der qualifizierten Grenzpunktkoordinierung kann hier eingesehen werden. Die qualifizierten Grenzpunktkoordinaten können dazu benutzt werden, maßstabsgerechte Zeichnungen des Grenzverlaufs herzustellen oder Grenzlängen und andere Maße zwischen den Grenzpunkten zu errechnen. Mit einer fachgerechten Stationierung mit SAPOS® (Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung) oder ausgehend von Punkten des Lagefestpunktfeldes dienen sie dazu, in der Örtlichkeit die Lage der Grenzpunkte festzulegen oder die Grenzmarkierungen zu überprüfen bzw. herzustellen.
Eine Grenzherstellung darf amtlich nur vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung oder einem in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden.
In seltenen Fällen müssen die Koordinaten von Grenzpunkten geändert werden. Der Grund ist meistens, dass im Rahmen von aktuellen Vermessungen Fehler oder Ungenauigkeiten bei den Grenzpunktkoordinaten festgestellt werden. Für die externen Vermessungsstellen wird hier eine "Übersicht über Flurstücke in Hamburg, bei denen die bestimmenden Koordinaten geändert wurden" bereitgestellt.
Koordinaten von Lagefestpunkten
Die Punkte des Lagefestpunktfeldes bilden neben der Stationierung mit SAPOS®, die Grundlage für alle privaten und die amtlichen Lagevermessungen einschließlich der Liegenschaftsvermessungen. Zur Benutzung von Lagefestpunkten bei örtlichen Vermessungen sind außer den Koordinaten auch ihre Beschreibungen (Anmessung) erforderlich.
Die Pflege des Lagefestpunktfeldes ist seit 2005 eingestellt worden. Das Standardverfahren für die Stationierung ist in Hamburg für die amtlichen Vermessungen der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS®.
Höhen von Höhenfestpunkten
Die Punkte des Höhenfestpunktfeldes bilden die Grundlage für alle Vermessungen, bei denen Höhen im bundeseinheitlichen System mit Angaben in "Meter über Normalhöhennull" zu ermitteln sind. Für Höhenmessungen (Nivellements) sind die in der Punktdatei verzeichneten Höhen zu verwenden und die Festpunkte (Höhenbolzen) anhand von Festpunktbeschreibungen vor Ort aufzusuchen.
Höhen von Geländepunkten
Höhen von Geländepunkten können vielfach den amtlichen Karten - besonders der Topographischen Karte 1: 25 000 oder der Deutschen Grundkarte 1: 5000 - entnommen werden. Für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es bereits ein digitales Geländemodell, das zukünftig noch weiter verdichtet werden wird. Karten sowie Auszüge aus diesem Geländemodell können ohne Beschränkung erworben werden.
Transformationsdaten
"Transformationsdaten" – welche Sie beim Landesbetrieb erwerben können – sind ein Hilfsmittel zum eindeutigen spannungsfreien Übergang georeferenzierter Daten des Lagestatus 100 (Potsdam-Datum mit Gauß-Krüger-Abbildung) in den Lagestatus 310 (ETRS89 mit UTM-Abbildung) oder Lagestatus 320 (ETRS89 mit Gauß-Krüger-Abbildung).
Diese Daten stehen zum einen als „Virtuelle Passpunkte“, angeordnet in einem regelmäßigen Raster mit einem Punktabstand von 250m, als ASCII – Datei oder zum anderen als „NTv2-Transformationsgitter“ zur Verfügung.
Die Virtuellen Passpunkte wurden parallel zur Einführung von ETRS89 als amtliches Bezugssystem erzeugt; das NTv2-Gitter, als neues Format, besonders für die Transformation von Fachdaten im Zuge der Einführung von ALKIS. Durch die hohe Passpunktdichte wird eine nachbarschaftstreue Überführung gewährleistet. Es sind somit auftrags- und projektbezogene Passpunktmessungen entbehrlich.
Die Transformationsdaten eignen sich zum Beispiel zur Überführung von GIS- Projekten, CAD- Daten, digitalen Karten oder auch zur punktuellen Überführung von Messpunkten.
Die erzielbare Transformationsgenauigkeit entspricht der Genauigkeit des Vermessungspunktfeldes.
Den Preis der Transformationsdaten entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Preisverzeichnis des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung.
Hauskoordinaten
Die Vermessungsverwaltungen aller Bundesländer haben eine Vertriebsgemeinschaft zur Abgabe der sogenannten Hauskoordinaten gegründet. Jedem Gebäude mit Hausnummer ist exakt eine Koordinate im Landeskoordinaten-System zugeordnet.
Sofern die Datenlieferung zwei oder mehr Bundesländer betrifft, erfolgt die zentrale Abgabe dieser Hauskoordinaten über das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen (www.lverma.nrw.de; E-Mail: shop@lverma.nrw.de).

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