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Eigenbeteiligung Kosten der Schuldnerberatung

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Die Beratung in den privaten Beratungsstellen ist nicht kostenfrei. Die Stadt übernimmt jedoch die Kosten einer Schuldner- oder Insolvenzberatung für Ratsuchende, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen.

Mehrere Geldscheine werden übergeben

Kosten der Schuldnerberatung

Für wen werden die Kosten übernommen?

Die Beratungskosten werden übernommen für Personen, die

  • laufende existenzsichernde Leistungen nach SGB XII, § 2 AsylbLG, dem Bundesversorgungsgesetz oder den Anwendungsgesetzen beziehen,
  • nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) leistungsberechtigt sind,
  • ausschließlich Eingliederungshilfe nach SGB IX, Hilfe zur Pflege nach §§ 61ff. SGB XII oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67ff. SGB XII erhalten, bei denen jedoch aufgrund ihrer Schuldensituation die Inanspruchnahme von Leistungen zum Lebensunterhalt droht.

Wer muss die Kosten selbst tragen?

Wer über ausreichend eigene Mittel verfügt, muss sich angemessen an den Beratungskosten beteiligen oder bezahlt die Schuldnerberatung vollständig selbst.

Die Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 180 Euro an die Beratungsstelle zu zahlen ist (siehe unten). Die restlichen Kosten übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt beziehungsweise Jobcenter team.arbeit.hamburg.

Übrigens: Kurz- und Notfallberatungen (PDF, 30 KB) sind grundsätzlich kostenfrei.

Seit dem 1. April 2021 gewährt die Sozialbehörde für Personen, die keinen Anspruch auf die Übernahme der Beratungskosten haben, einen Zuschuss von bis zu 200 Euro zu den Kosten der Schuldnerberatung bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Dies soll Notsituationen lindern und dabei unterstützen frühzeitig Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Gutscheinausgabe erfolgt im Rahmen der Kurz- und Notfallberatung in den öffentlich geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Die Einlösung kann dann bei allen anerkannten Beratungsstellen erfolgen.

Wo stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme?

Den Antrag auf Übernahme der Beratungskosten stellen Sie mit der von Ihnen ausgewählten Beratungsstelle, die Ihnen auch die Einzelheiten erklärt.

Einkommensgrenzen

Der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, bis zu welchem Einkommen die Beratungskosten übernommen werden und ab wann ein Eigenanteil zu zahlen ist. Dabei werden grundsätzlich alle Netto-Einnahmen (Lohn, Sozialleistungen, Kindergeld etc.) der Haushaltsmitglieder zusammen gerechnet.

Pfändungen, die das verfügbare Einkommen entsprechend den Bestimmungen nach Paragraf 850c Zivilprozessordnung mindern, werden ebenfalls berücksichtigt.

Erläuterungen

Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt nach der Haushaltsgröße ("Personenzahl im Haushalt"). Je nach Höhe des Einkommens bestehen drei Möglichkeiten:

  • Kostenlose Beratung: Wer mit seinen monatlichen Netto-Einnahmen unter der Einkommensgrenze "kostenlose Beratung" liegt, hat Anspruch auf eine vollständige Übernahme der Beratungskosten.
  • Eigenanteil: Personen mit Einnahmen, die zwischen der Einkommensgrenze "kostenlose Beratung" und der zweiten Einkommensgrenze ("Obergrenze") liegen, müssen sich mit 180 Euro an den Beratungskosten beteiligen. Dieser Eigenanteil ist direkt an die Beratungsstelle zu zahlen. Die restlichen Beratungskosten werden von der Stadt Hamburg übernommen.
  • Selbstzahler: Keinen Anspruch auf Kostenübernahme hat grundsätzlich, wer mit seinem Netto-Haushaltseinkommen über der zweiten Einkommensgrenze ("Obergrenze") liegt. Die Beratungskosten sind vollständig selbst zu bezahlen.

Weitere Einzelheiten erklären Ihnen die Beratungsstellen, die mit Ihnen auch die Kostenübernahme beantragen.

Einkommensgrenzen - gültig seit 1. November 2022

Personenzahl im Haushalt

kostenlose Beratung bei Netto-Einkommen bis:

Beratung mit Eigenanteil von 180 Euro bei Netto-Einkommen bis: 

1 Erwachsener

1.580 €

1.780 €

1 Erwachsener + 1 Kind

2.111 €

2.311 €

1 Erwachsener + 2 Kinder

2.666 €

2.866 €

1 Erwachsener + 3 Kinder

3.251 €

3.451 €

2 Erwachsene

2.001 €

2.201 €

2 Erwachsene + 1 Kind

2.556 €

2.756 €

2 Erwachsene + 2 Kinder

3.139 €

3.339 €

2 Erwachsene + 3 Kinder)

3.901 €

4.101 €

2 Erwachsene + 4 Kinder

4.512 €

4.712 €

für weitere Personen: wie Differenz zwischen 5-Personen- / 6-Personen-Haushalt

+611 €

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