Kosten
Die Heimkosten sind der Betrag, der für die Unterbringung in einem Pflegeheim zu zahlen ist (oft wird für diese Kosten auch der Begriff Heimentgelt verwendet). Die Heimkosten sind je nach Heim unterschiedlich und werden den Heimbewohnern monatlich in Rechnung gestellt. Die monatlichen Heimkosten ergeben sich aus
- den Pflegekosten,
- den Unterkunfts- und Verpflegungskosten
- den Investitionskosten
- den Kosten für Zusatzleistungen.
Pflegekosten
Die Pflegekosten umfassen die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Hinzu kommt anteilig die Hälfte der Betriebskosten als weiterer pflegebedingter Aufwand (siehe unten).
Die Höhe der Pflegekosten ergibt sich aus der Pflegestufe der pflegebedürftigen Person und dem Pflegesatz, den das Heim mit den Kostenträgern vereinbart hat.
Unterkunfts- und Verpflegungskosten
Die verbleibende Hälfte der Betriebskosten einschließlich der Verwaltungskosten, der hauswirtschaftlichen Versorgung (Reinigen der Wohnung, der Wäsche u.a.) und der Mietnebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, u.a.) sowie der Sach- und Personalkosten für die Verpflegungszubereitung werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen, sondern diese Kosten sind, wie in der eigenen Wohnung, von der pflegebedürftigen Person selbst zu begleichen.
Investitionskosten
Die Investitionskosten entsprechen der Kaltmiete. Hiermit deckt der Heimträger die Kosten für Gebäudeabnutzung, Einrichtung und Ausstattung, Fremdkapitalzinsen, Instandhaltung etc.. Sie sind u.a. abhängig vom Alter des jeweiligen Hauses. Zuschüsse der öffentlichen Hand sind beim Investitionsentgelt bereits abgezogen.
Kosten für individuelle Zusatzleistungen
Die individuellen Zusatzleistungen sind Angebote des Heimes über den normalen und notwendigen Standard hinaus, z.B. Haustierversorgung.
Zusatzleistungen müssen selbst bezahlt werden, d.h. an diesen Leistungen beteiligen sich weder die Pflegeversicherung noch die Sozialhilfe.
Zusatzleistungen müssen vorab schriftlich im Heimvertrag detailliert vereinbart werden und sind wieder abwählbar.
Sonstige Kosten und einmalige Zahlungen
Sonstige Kosten für den persönlichen Bedarf können durch Friseurbesuche, Fußpflege, Cafébesuche, durch Neuanschaffung von Toilettenartikeln, Kleidung, privater Einrichtungsgegenstände und Ähnliches entstehen.
Diese Kosten sind nicht in den Heimkosten enthalten. Nicht zulässig sind Anmeldegebühren, die nicht zurückgezahlt werden.
Durchschnittliche Heimkosten in Hamburg Die Heimrechnungen (ohne Zusatzleistungen) sind unterschiedlich hoch, abhängig von dem Träger, der Größe und dem Alter der Häuser. Durchschnittlich betragen die monatlichen Heimkosten in Hamburg etwa: 1.900 Euro in Stufe 0 2.500 Euro in Stufe I (abzüglich Pflegekasse 1.023 Euro) 3.060 Euro in Stufe II (abzüglich Pflegekasse 1.279 Euro) 3.640 Euro in Stufe III (abzüglich Pflegekasse 1.550 Euro) 4.008 Euro in Stufe III Härtefälle (abzüglich Pflegekasse 1.918 Euro) In den Heimkosten sind – gleichbleibend für alle Pflegestufen – durchschnittliche Kosten in Höhe von 693 Euro für Unterkunft und Verpflegung und durchschnittliche Investitionskosten in Höhe von 485 Euro enthalten. Die Pflegekassen sind verpflichtet, den Pflegebedürftigen eine Liste der von den Pflegekassen zugelassenen Heime auszuhändigen, aus der die unterschiedlichen Heimkosten ersichtlich sind. Es empfiehlt sich eine solche Preisvergleichsliste anzufordern, um Heime im Preis-Leistungs-Verhältnis miteinander vergleichen zu können. Hinweis: Die Liste finden Sie auch auf den Internetseiten der Hamburgischen Pflegegesellschaft (rechte Spalte unter "HPG-Service" - "Pflegeeinrichtungen"). |

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