Kosten der Schuldnerberatung
Bei Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 3) oder Leistungen der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 4) erhalten, werden die Beratungskosten stets übernommen. Das gilt auch bei Ratsuchenden, die Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialgesetzbuch XII, § 67) oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen.
Wer muss die Kosten selbst tragen?
Wer über ausreichend eigene Mittel verfügt, muss sich angemessen an den Beratungskosten beteiligen oder bezahlt die Schuldnerberatung vollständig selbst. Die Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 150 Euro an die Beratungsstelle zu zahlen ist (siehe unten). Die restlichen Kosten übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt. Übrigens: Kurzberatungen sind grundsätzlich weiterhin kostenfrei.
Wo stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme?
Den Antrag auf Übernahme der Beratungskosten stellen Sie mit der von Ihnen ausgewählten Beratungsstelle, die Ihnen auch die Einzelheiten erklärt.
Einkommensgrenzen
Der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, bis zu welchem Einkommen die Beratungskosten übernommen werden und ab wann ein Eigenanteil zu zahlen ist. Dabei werden grundsätzlich alle Netto-Einnahmen (Lohn, Sozialleistungen, Kindergeld etc.) der Haushaltsmitglieder zusammen gerechnet. Pfändungen, die das verfügbare Einkommen entsprechend den Bestimmungen nach § 850c Zivilprozessordnung mindern, werden ebenfalls berücksichtigt. Einzelheiten erklären Ihnen die Beratungsstellen, die mit Ihnen auch die Kostenübernahme beantragen.
Haushaltsgröße | Kostenlose Beratung | Beratung mit Eigenanteil von 150 € |
Personen | Netto-Einkommen bis | Netto-Einkommen bis |
1 | 1.108€ | 1.308 |
2 | 1.441€ | 1.641 |
3 | 1.814€ | 2.014 |
4 | 2.181€ | 2.381 |
5 | 2.536€ | 2.736 |
6 | 2.939€ | 3.139 |
Ratsuchende mit einem höheren Einkommen müssen die Beratungskosten selbst tragen.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us
