Konkretisierungen zu §§ 61 - 66 SGB XII
7. Kapitel: Hilfe zur Pflege
Pflegeversicherte Personen / Ergänzende Leistungen - Verfahrensregelungen
Bedarfsfeststellung durch die Bezirkliche Seniorenberatung bzw. das Gesundheitsamt
Leistungsarten
(1. Gewährung von Pflegegeld bei häuslicher Pflege,
2. Gewährung von Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege,
3. Gewährung von Leistungen der sozialpflegerischen Betreuung im Rahmen der „Anderen Verrichtungen" nach § 61 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei häuslicher Pflege,
4. Gewährung von Pflegehilfsmitteln,
5. Gewährung von Leistungen der Tages- und Nachtpflege,
6. Gewährung von Leistungen der Kurzzeitpflege,
7. Gewährung von Leistungen der stationären Pflege,
8. Einkommensabhängige Einzelförderung,
9. Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG),
10. Besitzstandsregelung zu Art. 51 PflegeVG)Übersichten: Ergänzende Informationen rund um die häusliche Hilfe zur Pflege
Bezirkliche Dienstanweisung der Grundsicherungs- und Sozialämter
Globalrichtlinien zum SGB XII

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