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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Konkretisierung zu § 92a SGB XII

Ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt, "Häusliche Ersparnis" vom 01.07.2007 (Gz.: SI 213 / 112-20-1-1). Stand 01.01.2012.



geändert zum 01.01.2012: Geänderte Eurobeträge
geändert am 01.01.2011:
UNTER VORBEHALT: Geänderte Eurobeträge
geändert am 27.10.2010: Satz "Für Einzelpersonen ohne eigene Wohnung wird die Häusliche Ersparnis auf 462,00 Euro festgesetzt." wird ersatzlos gestrichen.



1. Inhalt
Die ersparten Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt nach § 92a SGB XII werden wie folgt festgesetzt (Stand 01.01.2012):

Häusliche Ersparnis

Zahl der in der Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen (einschl. des Leistungsempfängers)
(Angabe in € mtl.)
1 2 3 4 5 6 7 und mehr
bis Vollendung des 6. Lebensjahres153145138131124118
vom 7. bis Vollendung des 14. Lebensjahres175166158150143136
vom 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres200190181172163155
ab Vollendung des 18. Lebensjahr an246209199189180171162

2. In Kraft treten

Diese Konkretisierung tritt am 1.7.2007 in  Kraft.

  

Hinweis: Vergleiche vorherige Regelungen zu § 88 SGB XII.

Bis 31.12.2011 geltende Beträge.