Hybrid-Kühlturm
Genehmigungsverfahren
Die VEG hatte im Juni 2010 bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Genehmigungen der wesentlichen Änderung des Kraftwerks und seiner Betriebsweise nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Im Fall von Elbzuständen, die eine Entnahme von Kühlwasser für eine Durchlaufkühlung nicht erlauben oder einschränken, soll die Kühlung des Kraftwerks Moorburg zukünftig über einen geschlossenen Kühlkreislauf mit Kühlturm, einen sogenannten Hybridkühlturm, erfolgen.
Da auch die geänderte Wasserrechtliche Erlaubnis vom 4. Oktober 2010 eine Einschränkung der Durchlaufkühlung vorsieht, wurde von der Firma VEG für den Hybridkühlturm nach § 8 WHG eine Änderung der Wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt, die eine Kreislaufkühlung mit einer zeitlich uneingeschränkten (ganzjährigen) Wasserentnahme von 1 m³/s ermöglicht.
Die BSU hat im Juli 2010 beide Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Die Antragsunterlagen zum Vorhaben konnten vom 12. Juli bis einschließlich 11. August 2010 in der BSU und im Bezirksamt Harburg eingesehen werden. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten vom 12. Juli bis einschließlich 25. August 2010 bei der BSU erhoben werden. Die Erörterung der insgesamt 27 Einwendungen fand am 20. bzw. 22. September 2010 statt.
Pressemitteilungen
- Pressemitteilung "Hybrid-Kühlturm für Moorburg genehmigt" (23.12.2010)
- Pressemitteilung "Hybrid-Kühlturm für Moorburg. Start des öffentlichen Erörterungsverfahren" (15.09.2010)
- Pressemitteilung "Hybrid-Kühltrum für Moorburg beantragt. Start des öffentlichen Genehmigungsverfahrens" (02.07.2010)

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