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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Gesundheits- und Krankenpflege / Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

 Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in der Krankenpflege absolviert haben, können Sie Ihr Diplom hier anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger/in" beziehungsweise "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" beantragen. Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin"/ "Gesundheits- und Krankenpfleger" berechtigt Sie, den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Die meisten Arbeitgeber werden von Ihnen die Vorlage der Urkunde verlangen.

Grundsätzlich kann Ihnen die Erlaubnis erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung der deutschen (Kinder-)Krankenpflegeausbildung gleichwertig ist, wenn Sie über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gern Frau Kohlbach- Brückner unter der unten stehenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Die vollständige Adresse finden Sie hier.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse- Stipendienprogramm

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz - Referat Fachberufe im Gesundheitswesen Katharina Kohlbach-Brückner Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Raum 0.09 Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-3786 040 4273-10108 Katharina.Kohlbach-Brueckner@bgv.hamburg.de