Die Deputation
In Hamburg gehört zu jeder Fachbehörde eine Deputation. Durch sie soll gemäß Artikel 56 der Hamburgischen Verfassung die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Verwaltung ihrer Stadt gewährleistet werden.
Die Deputierten werden von der Bürgerschaft aus den Einwohnern Hamburgs für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Deputierte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Deputierten sind an Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen; dazu gehören u. a. die Aufstellung des Haushaltsplans, Änderungen in der Organisation einer Behörde sowie die Befassung mit Personalvorschlägen.
Der Deputation der Behörde gehören 15 Deputierte und der Präses der Behörde an.

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