Gutachten zur Evaluation der Privattheater
Ziel des Gutachtens war die Entwicklung eines nachvollziehbaren Fördermodells, das die Privattheaterszene nicht nur kurzfristig, sondern über einen längeren Zeitraum nachhaltig unterstützt und dabei gleichzeitig der Behörde Handlungsspielräume für eine sinnvolle Steuerung belässt.
Die wichtigsten Punkte aus dem Gutachten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Es wird empfohlen, die Zahl der geförderten Theater von 8 auf 22, sowie von 2 auf 4 Kindertheater aufzustocken.
Der Etat der Privattheater, inklusive der Kinder- und Jugendtheater soll um rund 2,15 Mio. Euro auf rund 7,7 Mio. Euro aufgestockt werden. Nach Ansicht der Gutachter ermöglicht diese Erhöhung eine angemessene Förderung der Privattheaterszene und trägt zum Erhalt der vorhandenen Vielfalt bei. Die Privattheaterförderung könnte damit nicht nur kurz- sondern auch mittelfristig abgesichert werden.
Die Gutachter empfehlen zudem die Unterteilung der Förderstruktur in eine vierjährige Förderung und eine zweijährige Förderung. Die vierjährige Förderung soll mehr Planungssicherheit ermöglichen und bewährte künstlerische und wirtschaftliche Strukturen stützen. Die Zweijahresförderung soll der Weiterentwicklung des künstlerischen Profils bzw. der wirtschaftlichen Strukturen dienen. Sie soll für befristete Maßnahmen bzw. als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt oder als Vorstufe der Vierjahresförderung angesehen werden. Nach Ablauf von zwei Jahren stehen diese Mittel für neue Anträge zur Verfügung.
Die Gutachter haben zudem einen Kriterienkatalog erarbeitet, der eine transparente Entscheidungsgrundlage bei der Förderung ermöglichen soll. Er berücksichtigt insbesondere die Umsetzung des inhaltlichen Konzepts, die Akzeptanz und die Wirtschaftlichkeit des Theaters.
Projektmittel sollten weiter erhalten werden, sie sind entsprechend dem bisherigen Antragsverfahren über Juryempfehlungen vergeben werden. Die Theater, die eine vierjährige Förderzusage erhalten würden, sollten nicht mehr antragsberechtigt bei den Projektmitteln sein.
Die Gutachter erklären, dass das Beibehalten der Förderung in der bisherigen Höhe unvermeidlich Theaterschließungen zur Folge hätte.
Erstellt wurde das Gutachten von Hans-Werner Fehling, Wirtschaftsprüfer und Dozent an der Fachhochschule Kiel, Dr. Barbara Müller-Wesemann, Wissenschaftlerin am Zentrum für Theaterforschung an der Universität Hamburg, und Dr. Inge Volk, Literatur- und Theaterwissenschaftlerin und Geschäftsführerin von Cultur Consortium. Die Gutachter erklären: „Die Arbeit an dem Gutachten war auch für uns aufschlussreich. Die anfängliche Skepsis der Theater konnten wir durch intensive Gespräche mit den Geschäftsführern über inhaltliche Konzepte und wirtschaftliche Strukturen ausräumen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erreichen, für die wir uns bei jedem Theater auch an dieser Stelle bedanken möchten. Wir haben uns bei unseren Förderempfehlungen bemüht, einen Ausgleich zwischen dem jeweils notwendigen finanziellen Bedarf der einzelnen Theater und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt zu finden und hoffen natürlich, dass die Umsetzung unserer Empfehlungen ermöglicht werden kann.“
Kultursenatorin Prof. Dr. Karin v. Welck dankte den Gutachtern für ihre Arbeit und sagte: „Mit diesem Gutachten liegt eine überzeugende und fachlich fundierte Analyse der Hamburger Privattheater-Szene vor. Ich hoffe, dass sie dazu beiträgt, vielen Menschen die Bedeutung der Privattheater für den Kulturstandort Hamburg zu verdeutlichen. Ich bin mir sicher, dass wir auf der Grundlage dieses Gutachtens im Gespräch mit den einzelnen Theatern einen Weg zu einer transparenteren und adäquaten Förderung finden werden.“

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us

