Verbraucherschutzlexikon A - Z
Wissen ist Macht!
A
Abo-Fallen
Meistens treten die sogenannten Abo-Fallen als Internetkostenfallen auf. Auf den Internetseiten wird die kostenlose Inanspruchnahme von Downloads, SMS-Diensten, Kochrezepten etc. suggeriert. In Wahrheit gerät der Internetnutzer durch seine Zustimmung zur Nutzung des vordergründig angebotenen Dienstes ungewollt in ein teures Abonnement, das aufgrund der Bestellfunktion mit ausgelöst wird. Rechnungen, Mahnungen etc. sind die Folge. Was Sie dagegen tun können, können Sie hier nachlesen.
Altersvorsorge
Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit mit dem Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand der weitere Lebensunterhalt gesichert ist. Dazu dienen erworbene Anwartschaften und/oder angespartes Vermögen. Unterschieden wird zwischen der gesetzlichen Vorsorge (gesetzliche Rente, Beamten-Pension) und der privaten Altersvorsorge (zum Beispiel Riester-Rente, Lebensversicherung, Wertpapier- und Immobilienbesitz). Zusätzlich gibt es eine ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung (zum Beispiel betriebliche Altersvorsorge, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes).
Anlegerschutz
Schutz vor unseriösen Angeboten auf dem Kapitalmarkt. Anleger können gegenüber den Anbietern von Geldanlagen infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung leicht benachteiligt werden. Ziel des Anlegerschutzes ist es, Mindeststandards für Transparenz und Schutz vor Betrug sicherzustellen. Dies kann zum Beispiel mittels gesetzlicher Regelungen, Information, Aufklärung und Beratung von Anlegern geschehen.
Auskunfteien
Auskunfteien sind Unternehmen, die Daten über Personen und Unternehmen sammeln und bei berechtigtem Interesse des Anfragenden kostenpflichtig weitergeben. Dabei haben sie sich an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu halten. Die Auskunfteien gelangen an die Daten durch Auswertung frei zugänglicher Quellen oder durch Selbstbefragungen. Weitere Informationen siehe auch unter den Begriffen →Datenschutz und →Scoring.
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B
Banken
bieten Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr an. Banken sind in einer arbeitsteiligen Wirtschaft nötig, da sie Geldströme vermitteln und lenken sowie für einen Ausgleich zwischen Kreditbedarf und Geldanlage sorgen. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Wirtschaft unterliegen sie verschiedenen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften und unterstehen der Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Bundesbehörde für die Aufsicht über Gas-, Strom und Telefonnetze (Mobil wie Festnetz). Sie genehmigt den Betreibern Tarife, Nutzungsentgelte und Durchleitungsgebühren ebenso, wie sie Servicenummern vergibt. Die Bundesnetzagentur (Verlinkung) ist auch Ansprechpartner für unerlaubte Telefonwerbung.
Bürgschaft
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Damit sichert sich der Gläubiger für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners ab, da in diesem Fall der Bürge einspringen müsste. Oftmals lassen sich Banken ihre Kreditvergabe an ihren Schuldner durch eine schriftliche Bürgschaftserklärung eines Bürgen absichern.
Die Abgabe einer Bürgschaftserklärung sollte immer gut überlegt sein. Denn letztlich ist es so, als ob man einen eigenen Kreditvertrag unterzeichnen hat. Nur, haftet man nicht für die eigenen Schulden, sondern für die Schulden eines anderen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt man aus dieser Verpflichtung wieder heraus:
eine Bürgschaft ist unwirksam, wenn sich der Bürge weit über die eigenen Vermögensverhältnisse hinaus verbürgt und zudem aus emotionaler Abhängigkeit vom Kreditnehmer handelte und keinerlei persönlichen Nutzen aus dem Kredit zog. Der typische Fall ist die nicht erwerbstätige Ehefrau, die für den Kredit ihres Mannes, den dieser für seine Firma brauchte, gebürgt hat. Allerdings bedarf es immer einer Einzelfallprüfung, ob die Voraussetzungen für solch eine sittenwidrige Bürgschaft vorliegen.
Weitere Informationen ...
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D
Datenschutz
Unter Datenschutz wird der Schutz des Einzelnen vor Missbrauch seiner personenbezogenen Daten verstanden. Personenbezogene Daten sind dabei Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer Personen. Jeder soll grundsätzlich selbst entscheiden können, wer, welche Daten von ihm erhält. Die Grundlagen sind im Wesentlichen im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und auf der Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit .
DAX
Wichtigster deutscher Aktienindex. In ihm wird die Wertentwicklung der dreißig größten und umsatzstärksten deutschen Unternehmen abgebildet, die an der Frankfurter Börse gelistet sind.
Dispokredit und Dispozinsen
Eigentlich „Dispositionskredit“: die von den Banken oftmals Privatpersonen eingeräumte Möglichkeit, sein Girokonto bis zu einer bestimmte Grenze zu überziehen, ohne dass es besondere Vereinbarungen bedarf.
Damit handelt es sich bei dem Dispokredit um ein Darlehen, für das an die Bank Überziehungszinsen, auch Dispo-Zinsen genannt, gezahlt werden müssen. Banken haben ihre Kunden über die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Darlehens, insbesondere Jahreszins, Möglichkeiten der Zinsänderungen durch die Bank, Beendigung des Vertragsverhältnisses, zu informieren.
Insbesondere bei der Höhe der zu zahlenden Überziehungszinsen ist Vorsicht geboten. Verbraucherorganisationen haben in Tests festgestellt, dass die Zinsen im Verhältnis zu anderen Kreditzinsen sehr hoch sind. Manchmal lohnt es sich deshalb, den Überziehungskredit in einen Ratenkredit umzuwandeln.
Weitere Informationen zu Dispozinsen...
Download
Download ist das Herunterladen von Dateien (Filme, Fotos, Musik etc.) aus dem Internet auf den eigenen Rechner zur privaten oder gewerblichen Nutzung. Häufig werden dabei Urheberrechte missachtet, so dass es zu Ahndungen in Form von Abmahnungen durch beauftragte Rechtsanwaltskanzleien kommen kann. Downloads werden gerne von Jugendlichen und jungen Leuten genutzt, um kostenlos an Musik bzw. Videofilme zu gelangen.
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E
Energiemarkt
Der Energiemarkt ist seit Jahren liberalisiert. Es handelt sich hierbei um einen Markt, auf dem die Energieversorgungsunternehmen im freien Wettbewerb Strom und Erdgas für den Endverbraucher anbieten. Ziel der Liberalisierung war es, dass Sie aufgrund der Wettbewerbssituation günstig Strom und Gas beziehen können.
Die Anbieter haben sich jedoch wieder zusammen geschlossen und den Markt nach Regionen aufgeteilt. So ist aus einem Markt mit Monopolen (ein Anbieter steht vielen Abnehmern gegenüber) ein Markt mit einem Oligopol (wenige Anbieter stehen sehr vielen Abnehmern gegenüber) entstanden. Bei den Versorgungsnetzen haben die Netzbetreiber nach wie vor noch eine Monopolstellung.
Damit sie diese Stellung nicht für überhöhte Netznutzungsentgelte ausnutzen können, werden die Entgelte für die Nutzung der Netze staatlich reguliert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die hierfür zuständige Regulierungsbehörde.
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F
Fahrgastrechte
umfassen die Rechte von Kunden bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Insbesondere für Bahnkunden gibt es aufgrund des Fahrgastrechtegesetzes konkrete Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätungen oder kurzfristigen Ausfall von Eisenbahnverbindungen, Informations- und Betreuungsansprüche sowie die Möglichkeit, eine außergerichtliche →Schlichtungsstelle zu nutzen. Weitere Informationen siehe Fahrgastrechte im Bahnverkehr. Für den Bereich der Seeschifffahrt und des Busverkehrs sollen europarechtliche Vorschriften über Fahrgastrechte folgen.
Fernabsatzverträge
Bei einem Fernabsatzvertrag schließen Sie mit einen Unternehmen einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, wie Telefon, Fax, Internet oder auf dem Postweg. Ein typisches Beispiel ist der → Versandhandel. Da es Ihnen in diesen Fällen nicht möglich ist, die Ware direkt beim Händler zu prüfen, sondern Sie erst zu Hause in Augenschein nehmen können, steht Ihnen grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Verkäufer haben Ihnen gegenüber besondere Informationspflichten, so muss beispielsweise klar und deutlich über den Preis, die Versandkosten und das Widerrufsrecht informiert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Finanzberatung
Beratung von Kapitalanlegern über Möglichkeiten der Geldanlage. Es gibt verschiedene Anlageformen und Risikoklassen. Ziel ist es, eine möglichst hohe Rendite auf das angelegte Kapital zu erzielen. Die Finanzberatung sollte die individuellen Ziele und Lebensumstände des Kunden berücksichtigen und ihm eine ganzheitliche Beratung bieten. Treten Änderungen im persönlichen Umfeld des Anlegers ein (zum Beispiel Heirat, Kinder, Arbeitslosigkeit), kann es sinnvoll sein, die Anlagestruktur anzupassen.
Finanzdienstleistungen
Alle Dienstleistungen, die einen Bezug zu Finanzgeschäften haben (zum Beispiel Anlagevermittlung, →Finanzberatung, Devisengeschäfte, Leasingverträge). Anbieter sind →Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, →Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenorganisationen etc.
Finanzkompetenz
ist das intellektuelle Vermögen, eigene oder fremde finanziellen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften. Im Bezug auf Verbraucherinnen und Verbraucher wird damit die Fähigkeit bezeichnet, das eigene Einkommen bzw. die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel eigenverantwortlich so zu verwenden und einzusetzen, dass eigenverschuldete wirtschaftliche Notlagen nachhaltig vermieden, Finanz- und Konsumentscheidungen verantwortungsvoll getroffen und die Folgen kritisch abgeschätzt werden können.
File sharing
Sinngemäß übersetzt steht es für die gemeinsame Nutzung von Dateibereichen. In der Praxis wird bei file-sharing mit Hilfe spezieller Programme bzw. Browser auf Dateien einzelner Nutzer zugegriffen, so dass diese dann kopiert werden können. Dadurch entsteht ein peer-to-peer - Netzwerk ohne zentralen Server. Diese Weitergabe von Daten und Informationen unterliegt aber auch hierbei den Urheberrechtsbestimmungen und das Kopieren darf nur in Hinblick auf hierfür freigegebene Datensätze (Bilder, Filme, Musik , usw.) durchgeführt werden.
Fluggastrechte
umfassen die Rechte der Fluggäste gegenüber den Fluggesellschaften betreffs der Leistungserbringung nach Buchung. Insbesondere sind Verpflichtungen bei Verspätungen, Überbuchungen und Flugausfällen sowie Gepäckverlust geregelt. Die Fluggastrechte sind auf Basis einer EU – Verordnung geregelt.
Fonds
Kapitalsammelstelle für bestimmte Zwecke bzw. Anlagebereiche. Je nach Anlagezweck unterscheidet man zum Beispiel zwischen Aktien-, Immobilien- und Rentenfonds. Es gibt auch sogenannte Staatsfonds, die Gelder des jeweiligen Landes verwalten und anlegen.
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G
Gewährleistungsrechte
Ist ein neu gekauftes Produkt mangelhaft, stehen Ihnen gegen den Verkäufer die sogenannten Gewährleistungsrechte zu. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen. Das heißt, Sie dürfen entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Produkts erwarten. Ist der Mangel nicht behebbar, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Verjährungsfrist, in der sie Mängelansprüchen geltend machen können, beträgt bei Produkten zwei Jahre. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen finden sich in §§ 437 ff. BGB .
Glücksspiele
Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages). Um die Entstehung von Glücksspielsucht zu vermeiden, ist die Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gebunden. So sind sie beispielsweise nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig.
Grauer Kapitalmarkt
Derjenige Teil des Finanzmarktes, der nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Anbieter unseriös ist. Typische Beispiele für Angebote des grauen Kapitalmarktes sind geschlossene Fonds, Genussrechte und Geldgeschäfte, die zum Beispiel über unaufgeforderte →Telefonwerbung oder den persönlichen Besuch eines Vermittlers (→Haustürgeschäft) angeregt werden. Häufig wird mit vergleichsweise hohen Renditen und/oder mit steuerlichen Vorteilen geworben.
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H
Haustürgeschäfte
Ein Haustürgeschäft liegt vor, wenn Sie einen entgeltlicher Vertrag mit einem Unternehmer durch Verhandlungen schließen
- an Ihrem Arbeitsplatz oder in/an Ihrer Wohnung,
- anlässlich einer Freizeitveranstaltung, die ein Unternehmen oder Dritte zumindest auch im Interesse des Unternehmens durchführen (z.B. → Kaffeefahrt) oder
- im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen
- In solchen Fällen haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Auftrag zu widerrufen. Mehr Informationen über Ihre Rechte finden Sie hier.
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I
Informationsrechte gegenüber Behörden
Verbraucher haben gegenüber Behörden unterschiedliche Informationsansprüche. Die Voraussetzungen sind, je nach begehrter Information, in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Allgemeine Informationen richten sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz (in Hamburg: Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz), Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, Informationen speziell zu Lebensmitteln nach dem Verbraucherinformationsgesetz .
Internethandel
Handel im Internet findet auf einer virtuellen Plattform statt. Sie können in der Regel weder die Existenz des Händlers noch das Vorhandensein und den Zustand der Ware kontrollieren. Zudem ist der Handel häufig grenzüberschreitend. Somit gelten die besonderen rechtlichen Regelungen für →Fernabsatzverträge. Vorsicht ist bei der Bezahlung geboten, die in der Regel im Voraus stattfindet. Anbieter bieten hier häufig einen Internetbezahlservice an, bei dem das Geld bis zur erfolgten Auslieferung bei einem Finanzdienstleister deponiert wird.
Internet und Datenschutz
Das Internet stellt einen virtuellen Kommunikationsraum dar, in dem die Möglichkeit besteht, dass Ihre Privatsphäre verletzt wird und ihre personenbezogenen Daten missbraucht oder manipuliert werden können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn die Rechtsanwendung und -verfolgung teilweise großen Schwierigkeiten gegenübersteht. Das zentrale Gesetz zur Regelung des Internetrechts ist das Telemediengesetz . Darüber hinaus finden neben dem Bundesdatenschutzgesetz u.a. die Regelungen des Zivilrechts, des Urheberrechts, des Telekommunikationsgesetzes und des Strafgesetzbuches Anwendung.
Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten.
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J
Jugendschutz
Unter Jugendschutz versteht man die gesetzlichen Regelungen, die den Schutz von Jugendlichen und Kindern vor sittlichen, gesundheitlichen und sonstigen Gefahren bezwecken. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zum Alkoholausschank und –verkauf, Tabakverkauf, Verkauf und Verleih von Filmen und Computerspielen. Oftmals werden unter diesen Begriff auch Maßnahmen des Staates, wie die Durchführung von Kontrollen, gefasst, durch die die gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden.
Hier finden Sie die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
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K
Kaffeefahrten
Kaffeefahrten sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen Sie durch ein Ausflugsziel und eine Besichtigungstour dazu animiert werden sollen, Waren zu kaufen. Verkaufspsychologisch gut geschulte Reisebegleiter versuchen, Sie in kauffreudige Stimmung zu versetzen, wobei sich hinterher die angebotenen „Schnäppchen“ oftmals als Flop erweisen.
Den Kauf von Waren können Sie bis zu vierzehn Tage nach dem Kauf widerrufen. Weitere Informationen finden Sie unter Haustürgeschäfte.
Kredit
Zeitweise Überlassung von Geld. Typische Beispiele sind Darlehensverträge, Ratenkäufe oder Stundungen. In der Regel erhalten Sie den Kredit mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich →Zinsen zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Bei der Kreditvergabe achtet der Kreditgeber (zum Beispiel die →Bank) darauf, dass Sie die monatlichen Zahlungsverpflichtungen (→Zins und →Tilgung) aus Ihrem laufenden Einkommen aufbringen können. Sie müssen teilweise Sicherheiten stellen. Dazu gehören zum Beispiel Bürgschaften oder Pfandrechte.
Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion (s. auch Revolvingkreditkarten)
auch umgangssprachlich „Revolvingkreditkarten“ genannt, ermöglichen Ihnen, die Rechnung in Teilbeträgen zu begleichen. Es wird also nicht wie bei herkömmlichen Kreditkarten gleich die komplette Summe zum Monatsende fällig und vom Girokonto abgebucht. Üblich ist, dass Sie monatlich nur einen Mindestbetrag der Restschuld zurückzahlen müssen und Sie ansonsten zeitlich flexibel und in beliebiger Höhe zurückzahlen können. Diese Kreditkarten erlauben Ihnen also, ausstehende Beträge in monatlichen Raten zurückzuzahlen, jedoch fallen hierfür deutlich höhere Zinsen an, als bei Abschluss eines konventionellen Ratenkreditvertrages üblich sind. Nicht selten müssen Sie mit einem effektiven Jahreszinssatz von mehr als fünfzehn Prozent rechnen.
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L
Lockvogelangebote
Darunter wird eine Werbemaßnahme verstanden, mit der ein Unternehmen mit einem besonders preisgünstigen Angebot wirbt. Oftmals hält es das Produkt aber nicht in ausreichender Menge vor, und Sie sollen dazu verleitet werden, auf ein teureres Produkt auszuweichen. Mit einem besonders günstigen Angebot ohne ausreichenden Vorrat zu locken, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Besteht der Verdacht, dass eine Firma systematisch Verbraucher auf diese Weise täuscht, können Sie sich an die örtliche Industrie- und Handelskammer oder an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.
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M
Medienkompetenz
Medienkompetenz umfasst die Fähigkeit der Nutzung der unterschiedlichen Medien (Printmedien, Kommunikationsdienste, Fernsehen, Kultur, etc.) ebenso wie die kritische Beurteilung der Grenzen und der Risiken der einzelnen Medien für den Nutzer. Sie wird in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion als Grundfertigkeit für den persönlichen Verbraucherschutz gesehen.
Minderjährige
7- bis 17-jährige sind nach dem Gesetz minderjährig und damit eingeschränkt geschäftsfähig. Damit bedarf es grundsätzlich für die Gültigkeit von Verträgen mit Minderjährigen der Zustimmung der Eltern. Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um ein für Minderjährige rechtlich vorteilhaftes Geschäft (z.B. Schenkung) handelt oder sie die Leistung mit ihrem Taschengeld bezahlen können, wobei sie die Zahlung vollständig erbringen müssen. Abzahlungen fallen damit nicht unter den sogenannten Taschengeldparagrafen und bedürfen für ihre Gültigkeit der Zustimmung der Eltern.
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N
Netzwerke, soziale
Im Sinne des Verbraucherschutzes sind Kommunikationsplattformen im Internet, in denen die Nutzer persönliche Daten eingeben und darüber versuchen mit anderen Nutzern Kontakt aufzunehmen und zu kommunizieren. Probleme können mit der externen Verwendung von Daten für Werbezwecke (data-mining) und der Finanzierung der Internetplattform über Werbung auftreten.
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O
Online-Banking
Bankgeschäfte, die in elektronischer Form (in der Regel über das Internet) abgewickelt werden. Dabei können Sie direkt auf den Server der Bank zugreifen. Online-Banking können Sie für die meisten Bankgeschäfte nutzten, zum Beispiel für Überweisungen, Zinsanlagen wie Tages- und Festgeld oder Wertpapieraufträge (Orders).
ÖRA (Öffentliche Rechtsberatung- und Vergleichsstelle Hamburg)
Die ÖRA bietet für Hamburgerinnen und Hamburger mit geringem Einkommen und Menschen, die in Hamburg arbeiten und deshalb rechtlichen Rat einholen wollen, entsprechende Beratung an. Das Angebot erstreckt sich u.a. auch auf Rechtsberatung speziell für Kinder und Jugendliche. Die ÖRA ist zudem Vergleichsstelle. Dies bedeutet, dass sie auch im Rahmen des Versuches einer einvernehmlichen Konfliktlösung unterstützend tätig wird. Details und weitere Informationen zum Angebot der ÖRA können unter http://www.hamburg.de/oera aufgerufen werden.
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P
Phishing (zusammengesetzt aus Password fishing)
Der kriminelle Versuch über fingierte e-Mails den Verbraucher zur Herausgabe sensibler Daten, insbesondere von Kennwörtern (TANs, Pins) oder Kartennummern für z.B. Online-Banking oder Kreditkarten für Interneteinkäufe, zu verleiten.
P-Konto
Als „P-Konto“ wird das zum 1.7.2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto bezeichnet. Seitdem hat jeder Inhaber eines Girokontos das Recht, dieses Konto von der Bank in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Bei einem P-Konto muss eine Bank automatisch den Pfändungsfreibetrag in Höhe von 985,15 EUR berücksichtigen. Das heißt, das Kontoguthaben wird bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages nicht von einer Pfändung erfasst. Der bisher notwendige Antrag auf Gewährung des Pfändungsschutzes beim Vollstreckungsgericht fällt damit weg. Allerdings darf jeder Kunde nur ein P-Konto führen.
Preisangaben
Einzelhändler, Handwerker und Dienstleister müssen den Verbrauchern angebotene Waren und Dienstleistungen mit Preisen auszeichnen. Damit will der Gesetzgeber einen fairen Wettbewerb gewährleisten und Preise durchschaubar machen. Dabei sind die Vorschriften der sogenannten Preisangabenverordnung zu beachten, durch die die Auszeichnung mit End- und ggf. Grundpreisen der angebotenen Waren, z.B. im Schaufenster und Geschäftsräumen, geregelt wird. Der Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Werden Preise mangelhaft ausgezeichnet, verstößt der Anbieter zudem gegen das Wettbewerbsrecht, was zum Beispiel Verbraucherzentralen kostenpflichtig abmahnen können. Weitere Informationen .
Pre-paid-Telefonkarte
Vertragsform für Mobiltelefone, bei dem Sie die Telekommunikationsdienstleistung im Voraus bezahlen (einkaufen) und nach „Aufladen“ des Mobiltelefons konsumieren (verbrauchen). Pre-paid-Telefonkarten sind für Personen mit begrenztem Budget wie z.B. Jugendliche besonders geeignet, da hier nicht mit unangenehmen Überraschungen durch unerwartet hohe Telefonrechnungen gerechnet werden muss.
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Q
QM-Systeme
QM ist die allgemein gebräuchliche Abkürzung für Qualitätsmanagement. In QM-Systemen beschreiben Unternehmen, wie sie ihre Dienstleistung erbringen beziehungsweise ihr Produkt erstellen. Die Qualität der Dienstleistung bzw. des Produktes wird dadurch nicht definiert oder verbessert. Allerdings wird festgelegt, dass es ein Verfahren zum Umgang mit fehlerhaften Produkten gibt. QM-Systeme schaffen intern Transparenz über Produktions- bzw. Dienstleistungsprozesse und dienen somit mehr der internen Standardisierung von Abläufen als der Verbesserung der Produktqualität.
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R
Ratenkauf
Bei einer Ratenzahlung vereinbaren der Verkäufer und der Käufer die Tilgung des Kaufpreises durch ratenweise Zahlungen, wobei die Höhe der Raten und der Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung festgelegt werden. Der Ratenkauf ist damit ein Darlehen, so dass vom Käufer nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Zinsen für das Darlehen zu zahlen sind (Ausnahme: besondere Werbeaktionen, bei denen zinsfreie Darlehen für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden). Der Vertrag über die Ratenzahlung muss schriftlich abgeschlossen werden und es gibt umfangreiche Informationspflichten für den Verkäufer.
Nicht erfüllte Ratenzahlungen stellen eine große Überschuldungsgefahr dar.
Weitere Informationen zu Schuldenfallen und zum Verbraucherkreditrecht .
Rating-Agenturen
Unternehmen, die gewerbsmäßig die Kreditwürdigkeit (Bonität) von Unternehmen und Staaten bewerten. Dabei wird eine Buchstabenkombination verwendet, die in der Regel von AAA (beste Bonität) bis D (zahlungsunfähig) reicht. Aufgabe der Ratingagenturen ist es, Informationen für Kapitalanleger zu beschaffen und so deren Investitionsentscheidungen zu unterstützen. Von der Bonitätsbewertung hängt ab, wie teuer die Kreditaufnahme für das betreffende Unternehmen/den bewerteten Staat wird. Üblicherweise ist ein umso höherer →Zins zu zahlen, je schlechter das Unternehmen/der Staat bewertet („geratet“) wird.
Revolvingkreditkarten (s. auch → Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion)
(revolving: englisch für „umwälzend“) werden Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion umgangssprachlich genannt, die dem Karteninhaber ermöglichen, Rechnungen in Teilbeträgen zu begleichen.
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S
Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr
Sie können die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) bei Streitigkeiten mit einem Verkehrsunternehmen über Fernreisen mit den Verkehrsträgern Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug anrufen. Die Schlichtungsstelle ist jedoch nicht für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständig; ebenso haben sich einige Fluggesellschaften der Schlichtungsstelle nicht angeschlossen. Sie gibt nach Prüfung des Sachverhalts eine Empfehlung zur außergerichtlichen und einvernehmlichen Streitbeilegung ab. Der Schlichtungsspruch muss nicht akzeptiert werden, ebenso ist ein Gang direkt zum Zivilgericht möglich, jedoch sollte das dann höhere Kostenrisiko vorher gut abgewogen werden. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie auf der Homepage der Schlichtungsstelle .
Schuldnerberatung/Schuldnerberatungsstellen
Schuldnerberatung wird der Rat und die Hilfe finanzieller und rechtlicher Art bezeichnet, die Schuldnerberatungsstellen oder Schuldnerberater Menschen mit Schulden anbieten.
Schuldnerberatungsstellen der Städte, Kommunen und Wohlfahrtsverbände bieten in der Regel kostenlos umfassende Hilfe an. Sie beraten u.a. über das Verbraucherinsolvenzverfahren, Lohn- und Kontopfändungen oder drohende Wohnungsverluste. Bei privaten Anbietern (etwa Rechtsanwälten) sollten Sie vorab das Honorar klären und ob diese als geeignete Stelle nach § 305 der Insolvenzordnung zugelassen sind. Nur diese sind berechtigt, zu bescheinigen, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. Damit kann ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
Smartphone
Smartphones sind Mobiltelefone, die auch internetfähig sind. Somit bieten sie die Chance zur Kommunikation mit der ganzen Welt. Zur Nutzung braucht man einen Vertrag, der sowohl das Telefonieren als auch Datenübertragungen zulässt. Vor dem Kauf empfiehlt es sich, zu überlegen, welches Kundenprofil man besitzt und wie der echte Bedarf der eigenen Person sich darstellt.
Smartphones sind für Nutzer von sozialen Netzwerken eine Erweiterung ihrer Kommunikationsmöglichkeiten oder dienen als Ersatz für Note- oder Netbooks.
Streitschlichtung
Unter Streitschlichtung ist die einvernehmliche außergerichtliche Beilegung eines Konfliktes gemeint. Dies stellt oftmals eine günstigere und schnellere Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren dar. Nähere Informationen, welche Stelle für ein solches Verfahren geeigneter Ansprechpartner ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise über das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland als deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung unter http://www.eu-verbraucher.de/de/so-machen-sie-sie-geltend/schlichtung/branchen/ finden.
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T
Telefonwerbung (unerlaubte)
Telefonwerbung ohne Ihr vorheriges ausdrückliches Einverständnis ist unzulässig, eindeutig wettbewerbswidrig und damit verboten. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Werden Sie durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur oder bei der örtlichen Verbraucherzentrale beschweren. Weitere Informationen, auch über den Umgang mit am Telefon abgeschlossenen Verträgen, finden Sie unter hier.
Tilgung
Ist die Rückführung einer Geldschuld, zum Beispiel bei einem →Kredit. In der Regel erfolgt die Tilgung in Raten anhand eines vorher festgelegten Tilgungsplans.
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U
Überschuldung
liegt vor, wenn es einer verschuldeten Person nicht mehr möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unter Heranziehung des eigenen Vermögens und monatlichen Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden.
Unlauterer Wettbewerb
Unter unlauteren Wettbewerb werden unlautere geschäftliche Handlungen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber anderen Unternehmen verstanden. Unlauter handeln Unternehmen Ihnen gegenüber z.B. dann, wenn sie Ihre Entscheidungsfähigkeit und -freiheit dadurch beeinflussen, dass sie Ihnen Informationen vorenthalten, den Werbecharakter ihres Handelns verschleiern oder Sie über wesentliche Merkmale einer Ware täuschen. Gegen unlautere geschäftliche Handlungen stehen sowohl den Verbraucherverbänden, den Handels- und Handwerkskammern als auch Mitbewerbern Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche zu.
Upload
Upload ist Einstellen von Dateien in das Internet, um diese Anderen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Auch hierbei sind Urheberrechte, bzw. das Recht am eigenen Bild zu beachten. Weiterhin empfiehlt es sich, etwaige rechtliche Nutzungsgrenzen deutlich zu benennen.
Urheberrechte
Das Urheberrecht schützt das Recht des Einzelnen an seinem geistigen Eigentum. Es umfasst den Schutz der Urheber von Werken aus Literatur, Wissenschaft und Kunst. Neben technischen Erfindungen sind so auch die Rechte von Kunstschaffenden an ihren Werken (Bilder, Fotographien, Musikstücke, Werbeslogans) bzw. Ideen geschützt. Die wesentlichen Bestimmungen finden sich im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
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Verbraucher
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist in § 13 geregelt, dass ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Das Geschäft selbst muss vom Verbraucher zu einem privaten Zweck vorgenommen worden sein.
Verbraucherbildung
Unter Verbraucherbildung (oder Konsumentenbildung) wird der vorsorgende Verbraucherschutz verstanden, der ein verantwortungsbewusstes Verbraucherverhalten zum Ziel hat. Sie zielt auf eine nachhaltige Entwicklung Ihrer Kompetenzen als Teilnehmerin und Teilnehmer am Marktgeschehen.
Verbraucherbildung im Sinne des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes will Sie insbesondere dazu befähigen, dass Sie
- Geschäfte und Verträge verantwortlich, aufgeklärt und bewusst abschließen,
- ihr Ihnen zur Verfügung stehendes Budget verantwortlich verwalten,
- angemessene Vorsorge für kritische Lebenssituationen treffen (Alter, Krankheit, Unfall etc.),
- ökonomische Werte in Ihren Konsumentscheidungen berücksichtigen.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet Privatschuldnern die Möglichkeit, über das Restschuldbefreiungsverfahren wieder schuldenfrei zu werden. Das in mehreren Stufen ablaufende Verfahren sieht zunächst den Versuch einer gütlichen Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner über eine Schuldenbereinigung vor. Wenn das nicht gelingt, wird das eigentliche Insolvenzverfahren durchgeführt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen der Schuldner die sog. Restschuldbefreiung, d. h. Befreiung von den verbliebenen Verbindlichkeiten erlangen. Voraussetzung dafür ist, dass in einem in der Regel sechsjährigen Zeitraum bestimmte Verpflichtungen durch den Schuldner erfüllt werden.
Hilfe zur Durchführung dieses Verfahrens bieten die Schuldnerberatungsstellen, die bei einer Privatinsolvenz unbedingt aufgesucht werden sollten.
Weitere Informationen und Adressen ...
Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen in Deutschland sind unabhängige und gemeinnützige Organisationen, die zum Teil mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und sich zu einem anderen Teil auch beispielsweise durch kostenpflichtige Beratungsleistungen oder Verkauf von Broschüren finanzieren.
Sie bieten Beratungen und Informationen zu Themen des Verbraucherschutzes an und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene. Die Dachorganisation, der Verbraucherzentrale Bundesverband, vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber der Politik und Wirtschaft auf Bundesebene.
In Hamburg hat die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. nach ihrer Satzung die Aufgabe,
- "die Position und das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher in einer sozialen Marktwirtschaft zu stärken,
- den Verbraucherinnen und Verbrauchern die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge und die marktwirtschaftlichen Abläufe durchschaubar zu machen,
- die Verbraucherinnen und Verbraucher in objektiver Weise über ihre gesetzlichen Rechte zu informieren und zu vertreten,
- als Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu wirken".
Die Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. sind auf ihrer Homepage dargestellt. Sie umfassen im Wesentlichen die Bereiche Altersvorsorge, Baufinanzierung, Energie, Ernährung, Gesundheit, Konto/Schulden, Recht, Telekommunikation, Umwelt und Versicherungen.
Darüber hinaus erheben die Verbraucherzentralen Verbands- oder Sammelklagen. Sie gehen dabei gegen z.B. gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, verbraucherschutzwidrige Geschäftspraktiken und unlautere Werbemaßnahmen vor.
Versandhandel
Beim Versandhandel bestellen Sie elektronisch, mündlich oder schriftlich Produkte und lassen sie sich zustellen. Wurden klassischerweise Waren aus Versandhaus-Katalogen bestellt, so gewinnen Bestellungen und der Handel über Internetportale immer mehr an Bedeutung. Wichtig ist für Sie, dass beim Versandhandel die Regelungen über →Fernabsatzverträge Anwendung finden und Ihnen damit ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zusteht.
Verschuldung
Es wird zwischen → Überschuldung (siehe dort) und Verschuldung unterschieden. Von Verschuldung spricht man, wenn man Verbindlichkeiten eingegangen ist, die man noch aus eigener Kraft, also aus eigenem Einkommen begleichen kann. Können die Schulden auf längere Sicht nicht mehr getilgt werden, kann es zu einer Überschuldungsituation kommen.
Versicherungen
sichern Sie finanziell gegen mögliche Schäden ab. Das Risiko wird zum einen dadurch ausgeglichen, dass viele Personen in eine bestimmte Versicherung einzahlen, aber nur bei einigen Personen der Schadensfall tatsächlich eintritt (beispielsweise bei der Brandschutz- oder der Unfallversicherung). Zum anderen wird es über die Zeit ausgeglichen: alle Versicherten leisten grundsätzlich heute ihren Beitrag, erhalten aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten Leistungen aus der Versicherung (zum Beispiel bei der Rentenversicherung).
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W
Wechsel von Energie-, Gas- und Stromversorgern
Die Energiekosten ändern sich ständig. Anbieter von Strom oder Gas, die vor einiger Zeit noch zu den preisgünstigen Anbietern gehörten, können sich unter Umständen schon bald verteuern. Deshalb sollten Sie in kürzeren Abständen kontrollieren, wie es um die Konditionen Ihres Anbieters steht. Mit einem Wechsel kann die Haushaltskasse mitunter deutlich entlastet werden.
Die Preise und Konditionen der Anbieter kann man entweder über die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. oder auf Internetportalen miteinander vergleichen, z.B. bei:
Wechsel des Telefonanbieters
Der Wechsel von einem Telefonanbieter zu einem anderen ist abhängig vom bestehenden Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden bei Vertragsschluss mit ausgehändigt werden müssen. Haben Sie die Absicht, den Telefonanbieter zu wechseln, sollten die Angebote genau geprüft und verglichen und keine Verträge überhastet, etwa auf der Straße, abgeschlossen werden. Sie sollten sich in Ruhe vor Vertragsunterzeichnung über Kosten, Kündigungsmöglichkeiten und Fristen informieren.
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
Der wirtschaftliche Verbraucherschutz soll Sie befähigen, Ihre Position und Rechte im Markt zu stärken und Sie vor Übervorteilung und Täuschung zu bewahren. Der wirtschaftliche Verbraucherschutz beschäftigt sich mit einer Vielzahl von Themen, die von Ihren alltäglichen Geschäften über Ihre Rechte als Fahr- und Fluggast, Energie- und Telekommunikationskundin oder -kunde bis hin zum Schutz bei Vermögensanlagen reichen.
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz soll Ihre Eigenverantwortung als Verbraucherin und Verbraucher in Ihrer Teilnahme auf den verschiedenen Märkten stärken.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage .
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X
XETRA
(Exchange Electronic Trading) Elektronisches Handelssystem der Deutschen Börse AG. Dabei werden die Börsenaufträge (Orders) ausschließlich elektronisch abgewickelt, im Unterschied zum sogenannten Parketthandel, bei dem sich die Händler persönlich zu festgelegten Zeiten in der Börse (auf dem „Parkett“) treffen.
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Z
Zertifikate
Sind Wertpapiere, die von Banken entwickelt (emittiert) und vorwiegend an Privatanleger verkauft werden. Mit Zertifikaten können Anleger bestimmte Anlagestrategien nachbilden oder in schwer zugängliche Vermögenswerte (beispielsweise Rohstoffe) investieren. Der Anleger wird am Erfolg bzw. Misserfolg des zugrunde liegenden Börsengeschäftes beteiligt. Erträge aber auch mögliche Verluste sind dabei im Vorfeld nicht absehbar. Im Extremfall kann der Anlieger die volle Summe des eingesetzten Geldes verlieren, etwa bei Insolvenz des Emittenten (zum Beispiel Lehman Brothers).
Zins
ist das Entgelt für die zeitliche Überlassung von Geld (oder Sachen). Rechtliche Grundlage sind Verträge, in denen die Höhe des Zinses und die Laufzeit des →Kredites geregelt sind, wie zum Beispiel in Darlehens- und Hypothekenverträgen.
Stand: März 2011

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