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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Kurzzeitpflege

Pflegerin mit alter Dame Pflegerische Betreuung

(BSG)

Wenn die Pflege zu Hause für kürzere Zeit nicht sichergestellt ist, kann Kurzzeitpflege in einer speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtung oder in einem Pflegeheim auf einem sogenannten „eingestreuten Platz“ helfen.

Hilfe- und pflegebedürftige Menschen erhalten dort alle benötigten pflegerischen Leistungen sowie Unterkunft und Verpflegung.

Dieses Angebot kann zum Beispiel in Frage kommen

  • nach einem Krankenhausaufenthalt,
  • bei vorübergehender Verhinderung der bisher pflegenden Angehörigen,
  • falls für einen begrenzten Zeitraum in Krisensituationen professionelle pflegerische Hilfe nicht in ausreichendem Maße in der Wohnung geleistet werden kann,
  • wenn die Wohnung umfangreich renoviert werden muss.

Kosten


Die Kosten sind in den jeweiligen Einrichtungen unterschiedlich.

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten mit höchstens 1.550 Euro im Kalenderjahr.

Für die Nutzung des Kurzzeitpflegeangebot in einer speziellen (solitären) Kurzzeitpflegeeinrichtung werden die jeweiligen Investitionskosten dieser Einrichtungen mit bis zu 18 Euro je Tag von der Freien und Hansestadt Hamburg bezuschusst.

Freie Plätze


Die Bezirkliche Seniorenberatung und die Pflegestützpunkte helfen bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz.