Laborzulassungen (Notifizierungen)
Notifizierung von Untersuchungsstellen für Umweltproben
Zum besseren Verständnis hier zunächst eine kurze Erläuterung der beiden oft verwendeten Fachbegriffe:
• Notifizierung: Verwaltungsakt der zuständigen Landesbehörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe eines Prüflaboratoriums oder einer Messstelle nach den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen.
• Akkreditierung: Formelle Anerkennung der Kompetenz eines Prüflaboratoriums oder einer Messstelle durch ein evaluiertes Akkreditiersystem.
Bei der Durchführung von chemischen und biologischen Untersuchungen ist die Anwendung festgelegter und nachvollziehbarer Qualitätskriterien von hoher Bedeutung. Im gesetzlich geregelten Bereich wird die Analysenqualität durch die Notifizierung von Untersuchungsstellen gesichert. Eine Verwaltungsvereinbarung ermöglicht es seit einiger Zeit, die früher oft nur länderbezogenen Notifizierungen bundesweit anzuerkennen. Basis der Notifizierungen sind die Fachmodule der Länderarbeitsgemeinschaften (LAWA, LAGA, LABO, LAI).
Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen, Referat Ringversuche/Notifizierungen zugelassen. Grundlage ist die Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung vom 14. August 2001.
Kontaktmöglichkeit
Im Bodenbereich wird die Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz nach Überprüfung der im Gesetz geforderten Sachkunde und Zuverlässigkeit durch den Bereich Umweltuntersuchungen, Abteilung Boden- und Abfalluntersuchungen, Gentechnik und Radioaktivität ausgesprochen. Grundlage ist die Hamburgische Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetztes (HmbVSU) vom 28. Oktober 2003.
Kontaktmöglichkeit
Im Luftbereich werden Prüflaboratorien / Messstellen, die in Hamburg Ermittlungen nach den §§ 26 und 28 des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. nach den Anforderungen bestimmter Durchführungsverordnungen (BImSchV) durchführen möchten, durch den Bereich Umweltuntersuchungen, Abteilung Luftuntersuchungen /Emissionsmessungen zugelassen. Grundlage der Notifizierung sind die „Richtlinien für die Bekanntgabe und Zulassung von sachverständigen Stellen im Bereich des Immissionsschutzes“ des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI), in denen die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich Kompetenz, Organisation und Ausstattung der Messstelle festgelegt sind. Die sachverständigen Stellen verfügen über eine Akkreditierung oder eine staatliche Kompetenzfeststellung nach dem "Modul Immissionsschutz".
Kontaktmöglichkeit
In den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Wasser und Immissionsschutz werden die nach Fachmodul notifizierten Stellen und Sachverständigen bundeseinheitlich in der Datenbank "ReSyMeSa" (Recherchesystem Messstellen und Sachverständige) veröffentlicht.
Da eine Hamburgische Verordnung im Abfallbereich zur Zeit noch nicht fertiggestellt ist, wird im Abfallbereich für das Land Hamburg noch keine Notifizierung nach Fachmodul Abfall durchgeführt. Es erfolgt zur Zeit deshalb keine Benennung nach AbfKlärV und BioAbfV mehr. Die vorläufige Zulassung nach AltholzV aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an dem vom Institut für Hygiene und Umwelt durchgeführten Ringversuch wird weitergeführt.
Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Ringversuche / Laborvergleichsuntersuchungen mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch.

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