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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Strategischer Lärmaktionsplan für Hamburg

02.12.2008

Hier finden Sie den Strategischen Lärmaktionsplan für Hamburg

Lärmaktionsplanung in Hamburg Lärmaktionsplanung in Hamburg

(BSU)

Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Aktionpläne zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu erstellen. Der Strategische Lärmaktionplan für Hamburg, der am 2.12.2009 im Hamburger Senat behandelt wurde, kann hier heruntergeladen werden.

Dieser Strategische Lärmaktionsplan stellt das Ergebnis der ersten Stufe der Lärmaktionplanung dar, im zweiten Schritt werden ab 2009 die Lärmprobleme auf der Ebene der Bezirke weiter behandelt.

Das vorliegende Werk wurde erstellt von einem Gutachterkonsortium der Firmen Argus, LK Argus, Lärmkontor und Konsalt in Abstimmung mit den betroffenen Hamburger Behörden. Die Öffentlichkeit, vertreten durch Bürgerinitiativen, Verbände, Parteien, Kammern und Institutionen, hat bei den Hamburger Lärmforen zwischen April und Juli 2008 an der Fertigstellung des Projekts mitgewirkt. 14 Randgemeinden, die zusammen mit Hamburg einen gemeinsamen Ballungsraum in Sinne der EG-Richtlinie bilden, wurden über das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume mit ein die Planung einbezogen.

Wesentliche Kernpunkte des Strategischen Lärmaktionsplanes sind ein 12-Punkte Programm mit Handlungskonzepten zur Verminderung Lärmauswirkungen durch die Hauptlärmquellen wie Straßenverkehr, Schienenverkehr und Luftverkehr.

Die Handlungskonzepte zielen insbesondere darauf ab, durch Verbesserungen im Verkehrsfluss, durch Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, durch Maßnahmen zur Verringerung des LKW-Lärms oder durch eine lärmoptimierte Bauleitplanung eine Reduzierung der Lärmbelastung zu erreichen.

Im Bereich Schienenverkehr steht neben Bau von Lärmschutzwänden die langfristige Sanierung des Güterzugfuhrparks der DB im Vordergrund. Beim Fluglärm gilt es vordringlich, die Belästigungen während der Nacht durch Reduzierung der nächtlichen Flugbewegungen weiter herabzusetzen oder durch die Einführung emissionsabhängiger Landeentgelte laute und emissionsstarke Flugzeugtypen fernzuhalten.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmenpakte stehen unter dem Vorbehalt einer fachlichen und rechtlichen Prüfung. Die nötigen Mittel zur Erarbeitung dieser Handlungskozepte werden durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bereitgestellt. Sie koordiniert auch die im nächsten Jahr anlaufende Lärmaktionsplanung in den Bezirken.