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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Leitfaden zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes

Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie, die am 25. Juni 2002 in Kraft getreten ist, auf die erheblichen, zum Teil gesundheitsschädlichen  Lärmbelastungen vor allem in Ballungsräumen reagiert. Ziel dieser Richtlinie, die in den '' 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist es, "schädliche Auswirkungen, ein­schließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu wurden im 1. Schritt die strategischen Lärmkarten für Straßenverkehrs-, Schienen-, Flug-, und Industrielärm erstellt und veröffentlicht.

Bis Juni 2008 muss auf der Grundlage dieser strategischen Lärmkarten für den gesamten Ballungsraum Hamburg ein Lärmaktionsplan ausgearbeitet werden, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Maßstab für den Grad der Belastung sind die betroffenen Personen. Eine Minderung der Lärmbelastung bedeutet demnach eine Verringerung der Personenzahl, die von Lärm betroffen ist.

Der Lärmaktionsplan wird nicht flächendeckend aufgestellt, sondern gemäß Richtlinie insbesondere in den Bereichen, in denen mit gesundheitsbedenklichen Belastungen zu rechnen ist. Der Lärmaktionsplan legt die Maßnahmen fest, mit denen diese besonders betroffenen Gebiete entlastet werden können. Er wird grundsätzlich nur für bewohnte Gebiete aufgestellt, da sich die Umgebungslärmrichtlinie auf den Schutz der Wohnbevölkerung bezieht. Um aber ruhige Freiräume nicht unnötig durch Lärm zu belasten, sieht die Umgebungslärmrichtlinie auch den Schutz ruhiger Gebiete vor.

Die Öffentlichkeit ist in die Aufstellung des Lärmaktionsplans einzubeziehen. Sie ist bei der inhaltlichen Ausarbeitung zu beteiligen und über die Planungen zu informieren.

Mit dem vorliegenden Leitfaden werden die Grundlagen für den Lärmaktionsplan Hamburg geschaffen, der angesichts der bisher fehlenden Erfahrung mit diesem neuen Gesetzesinstrumentarium praktikable Lösungen für die einzelnen Verfahrensschritte aufzeigt. Der Leitfaden bestimmt das weitere Vorgehen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Hamburg. Er ist so aufgebaut, dass er einerseits den Lärmaktionsplan als einen kontinuierlichen Prozess versteht, aber andererseits formal die fristgemäße Aufstellung ermöglicht.

Den gesamten Leitfaden können sie hier downloaden. Die Datei umfasst jedoch 55 MB. Daher bieten wir Ihnen den Text und die Abbildungen getrennt an.

Verzeichnis der Abbildungen

1 Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm (pdf, 10 MB)
2 Betroffenheit durch Schienenverkehrslärm (pdf, 8,5 MB)
3 Betroffenheit durch Fluglärm (pdf, 7,8 MB)
4 Belastungsachsen und -räume (pdf, 0,4 MB)
5a

Belastungsräume/-achsen Straßen-, Schienen, Fluglärm
Bezirk Altona (pdf, 3,9 MB)

5b

Belastungsräume/-achsen Straßen-, Schienen, Fluglärm
Bezirk Bergedorf (pdf, 1,8 MB)

5c

Belastungsräume/-achsen Straßen-, Schienen, Fluglärm
Bezirk Eimsbüttel (pdf, 4,3 MB)

5d

Belastungsräume/-achsen Straßen-, Schienen, Fluglärm
Bezirk Harburg (pdf, 2,6 MB)

5e

Belastungsräume/-achsen Straßen-, Schienen, Fluglärm
Bezirk Mitte (pdf, 3,7 MB)

5f

Belastungsräume/-achsen Straßen-, Schienen, Fluglärm
Bezirk Nord (pdf, 4,7 MB)

5g

Belastungsräume/-achsen Straßen-, Schienen, Fluglärm
Bezirk Wandsbek (pdf, 5,3 MB)

6 Einbindung weiterer Planungen (pdf, 11 MB)
7 Ruhige Gebiete (pdf, 8 MB)

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung für Lärmschutz und Luftreinhaltung Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 428402380 040 428402963 laermmessstelle@bsu.hamburg.de

Downloads

leitfaden_gesamt

PDF , 56.54 MB