Strategische Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten, die Belastung der Bevölkerung anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln. Dazu mussten bis zum 30.6.2007 für
- Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern,
- Hauptverkehrstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr,
- Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr und
- bestimmte Industrieanlagen und Seehäfen
Lärmkarten ausgearbeitet werden. Für diese Aufgabe ist in Hamburg im wesentlichen die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zuständig. Einzige Ausnahme sind die Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, die vom Eisenbahnbundesamt (EBA) erstellt wurden (http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de).
Für die nicht-bundeseigenen Schienenverkehrsstrecken wurden Lärmkarten durch die BSU erstellt - das sind insbesondere die Strecken der HHA, der AKN und der Hafenbahn.
Hamburg hat als Ballungsraum auch Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von weniger als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr berücksichtigt. Für die Schienenwege des Bundes und des Landes sind auch Strecken mit weniger als 60.000 Zügen pro Jahr zu betrachten gewesen.
Die Berechnung des Umgebungslärms erfolgte nach vorläufigen einheitlichen Vorschriften, welche von den übrigen Bundesvorschriften abweichen.
a. Straßenverkehr
Die Belastung durch den Straßenverkehrslärm ergibt sich insbesondere aus der Anzahl der Fahrzeuge pro Zeiteinheit, ihrer Geschwindigkeit, dem LKW-Anteil und der jeweiligen Straßenoberfläche unter Berücksichtigung von künstlichen und natürlichen Hindernissen. In Form von Pegelbändern in 5 dB(A) Schritten wird der Straßenverkehrslärm als Lärmkarten (Schallimmissionsplänen) dargestellt.
b. Schienenverkehr
Beim Schienenverkehrslärm werden insbesondere berücksichtigt: Zugart, Zuglänge, Geschwindigkeit, Taktfrequenz, Aufbau des Gleisbettes, Schienenzustand sowie topographische und bauliche Gegebenheiten. Der Schienenbonus von 5 dB(A), welcher nach den Bundesvorschriften (16. BImSchV) berücksichtigt wird, entfällt.
c. Flugverkehr
Die Berechnung des Fluglärms entspricht nicht dem im Fluglärmgesetz beschriebenen Verfahren. Sie erfolgte auch hier nach der vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF). Die Belastung wird u.a. aus der Zahl der Starts und Landungen, der Eigenschaften der verwendeten Flugzeugklassen und der benutzten Flugspuren berechnet.
d. Industrie und Hafen
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine Berechnung nur für bestimmte Anlagentypen, die in der „Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie)“ genannt sind. Außerdem wurde der gesamte Hafenbereich kartiert. Grundlage sind die flächenbezogenen Schallleistungspegel bezogen auf die Flächen, auf denen sich diese Anlagen befinden.
In den Karten werden die Lärmpegel wie folgt dargestellt:
Lden = Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und
Lnight = Nachtlärmindex
Der Lden ist ein gewichteter Mittelwert, der 12 Tagesstunden (von 6 Uhr bis 18 Uhr), 4 Abendstunden (von 18 Uhr bis 22 Uhr) und 8 Nachstunden (von 22 Uhr bis 6 Uhr) umfasst, der Lnight betrifft nur die 8 Nachtstunden, die aber aus Sicht der Gesundheitsvorsorge (Vermeidung von Schlafstörungen) besonders bedeutsam sind.
Die Karten sind unter den unten angegebenen Links als pdf- oder png-Dateien (ca. 4 - 20 MB pro Karte) zum Download angeboten.
Karten: Straßenverkehrslärm Lden
als pdf-Datei, 18 MB oder png-Datei, 5,5 MB
Straßenverkehrslärm, Lnight
als pdf-Datei, 18 MB oder png-Datei, 5,6 MB
Flughafen Hamburg Lden
als pdf-Datei, 12 MB oder png-Datei, 3,8 MB
Flughafen Hamburg Lnight
als pdf-Datei, 12 MB oder png-Datei, 3,6 MB
Gewerbe/Industrie Lden
als pdf-Datei, 10 MB oder png-Datei, 6 MB
Gewerbe/Industrie Lnight
als pdf-Datei, 10 MB oder png-Datei, 6 MB
Schienenlärm gesamt Lden
als pdf-Datei, 15 MB oder png-Datei, 2 MB
Schienenlärm gesamt Lnight
als pdf-Datei, 17 MB oder png-Datei, 13 MB

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