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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010

15.02.2010

Der „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010“ fasst den Umgang mit verschiedenen Lärmarten (Verkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm, Sport- und Freizeitlärm, Fluglärm) in der Bauleitplanung für die Freie und Hansestadt Hamburg zusammen.

Hamburg hat das Ziel, den bestehenden großen Wohnraumbedarf im Rahmen der Innenentwicklung zu decken. Viele für neuen Wohnungsbau in Frage kommende Flächen in der Stadt sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt.

Der Leitfaden entwickelt neue planerische Instrumente, um Lärmkonflikte zu lösen und gesunde Wohnverhältnisse auch an stark durch Lärm belasteten Standorten dauerhaft zu sichern.

Hauptbestandteil des „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010“ ist die Entwicklung der sog. „HafenCity-Lösung“. Diese zielt darauf ab, den Schallschutz nicht mittels eines geschlossen zu haltenden Schallschutzfensters zu gewährleisten, sondern durch besondere Fensterkonstruktionen auch bei teilgeöffnetem (gekipptem) Fenster einen niedrigen Innenraumpegel zu garantieren.

Die in Zusammenarbeit mit der HafenCity Hamburg GmbH erstellte Broschüre "Schallschutz bei teilgeöffneten Fenstern" ergänzt die vereinfachten und abstrahierten Darstellungen des Leitfadens durch praktische, teilweise bereits umgesetzte, Beispiele. Sie soll Anregungen für künftige Projekte geben und die Bandbreite denkbarer Lösungsansätze aufzeigen.

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich in der Wexstraße 7, 20459 Hamburg, Raum 549 oder im Stadtmodell. 

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Günter Bönnighausen Umweltbelange in der Bauleitplanung Wexstraße 7 20355 Hamburg
Tel.: E-Mail: