Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte
Das Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte wurde im Jahre 2000 zur Sicherung der Flachbrunnen des Wasserwerkes Langenhorn und der im gleichen Grundwasserleiter verfilterten Brunnen des Klinikums Nord, die das Krankenhaus mit Trinkwasser versorgen, ausgewiesen. Es ist das erste länderübergreifende Wasserschutzgebiet, das Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam ausgewiesen haben. Seit dem 1. April 2000 gelten sowohl im hamburgischen als auch im schleswig-holsteinischen Teil Nutzungsbeschränkungen und Verbote, die dem vorbeugenden Grundwasserschutz dienen (Verordnungstext). Der hamburgische Teil umfasst Bereiche des Stadtteils Langenhorn.
(BSU)
Das Wasserschutzgebiet ist in zwei Schutzzonen (I und III) gegliedert. Die Festsetzung einer Schutzzone II war in diesem Gebiet nicht erforderlich, da im engeren Bereich um die Brunnen herum ausreichend grundwasserschützende Deckschichten im Untergrund vorhanden sind.
Wasserturm auf dem Gelände des Klinikum Nord
(BSU)
Die Versorgung des Klinikums Nord mit Trinkwasser erfolgt ausschließlich über eigene Brunnen, die bereits seit 1914 betrieben werden. Die Förderbrunnen nutzen wie die Brunnen der Hamburger Wasserwerke GmbH die pleistozänen Sande und Kiese des Quartärs, sind zwischen 30 und 35 m tief und liegen auf dem Krankenhausgelände.
Die durch das Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte geschützten fünf Flachbrunnen (Brunnentiefe bis 73 m) der Hamburger Wasserwerke und drei Flachbrunnen des Klinikums Nord fördern zusammen über 2 Mio. m³ Grundwasser pro Jahr.
Das Gebiet des Wasserschutzgebietes ist überwiegend geprägt durch Wohnbebauung und das Klinikumgelände, welches etwa ein Drittel der Fläche des Wasserschutzgebietes einnimmt. Gewerbliche Nutzung findet in geringem Umfang entlang der Langenhorner Chaussee und der angrenzenden Straßen statt.
Rückhaltebecken am Bornmühlenbach
(BSU)
Das Grundwasser, das im Wasserwerk Langenhorn und im Klinikum Nord genutzt wird, fließt den Flachbrunnen zu einem Großteil aus dem nördlich angrenzenden Gebiet der Stadt Norderstedt zu. Das insgesamt rund 10,8 km² umfassende Einzugsgebiet liegt zu etwa 75% in Schleswig-Holstein, weshalb die länderübergreifende Ausweisung des Wasserschutzgebietes notwendig wurde.
Ob sich Ihr Grundstück im hamburgischen Teil des Wasserschutzgebietes Langenhorn/Glashütte befindet, sehen Sie auf folgender Übersichtskarte. Zum Ausdrucken einer DIN A3-Karte im Querformat öffnen Sie bitte die Übersichtskarte unter Downloads.
(BSU/U12)
Faltblatt zum Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte
(BSU)
Zur Information der im Wasserschutzgebiet lebenden Bürger wurde mit der Festsetzung im Jahre 2000 ein Faltblatt erstellt und an alle Haushalte verteilt. Dieses enthält Informationen über die Gliederung des Schutzgebietes, einen Lageplan und die Telefonnummern der Ansprechpartner (siehe Downloads).

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