Hinweise zum Lastschrifteinzugsverfahren
Die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens
- Sie brauchen keine Einzelüberweisungsaufträge mehr ausfüllen.
- Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
- Sie können die rechtzeitige Zahlung Ihrer Steuern nicht versäumen.
- Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben Kosten sparend zu erfüllen.
So können Sie mitmachen
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Finanzamt.
Verwenden Sie dazu unseren Vordruck. Er enthält alle für eine wirksame Teilnahmeerklärung notwendigen Angaben. Den Vordruck können Sie hier herunterladen.
Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift.
Reichen Sie den Vordruck bitte rechtzeitig, d. h. vor Fälligkeit der entsprechenden Steuerbeträge bei Ihrem Finanzamt ein.
Bitte beachten Sie:
Eine Teilnahmeerklärung gilt nur für eine bestimmte Steuernummer.
Wenn Sie also mehrere Steuernummern haben, müssen Sie ggf. auch mehrere Teilnahmeerklärungen abgeben.
Bei der Kraftfahrzeugsteuer besteht für jedes einzelne Fahrzeug eine eigene (Kfz)Steuernummer.
Sie können wählen, ob die Teilnahme für alle Steuerarten gelten soll oder nur für eine oder mehrere bestimmte Steuerarten.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Gebe ich dem Finanzamt mit meiner Erklärung umfassenden Zugriff auf mein Konto?
- Nein, das Finanzamt darf nur den aktuell tatsächlich fälligen Betrag abrufen.
Kann ich eine bereits vorgenommene Abbuchung rückgängig machen, z. B. weil ich der Meinung bin, die Abbuchung war zu unrecht?
- Ja, Sie können eine Abbuchung innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen von Ihrer Bank stornieren lassen.
Wie erfahre ich von einer Abbuchung?
- Die eingezogenen Beträge werden Ihnen direkt im Kontoauszug oder mit besonderem Lastschriftbeleg, aufgelistet nach Steuernummer, Abgabeart, Zeitraum und Einzelbetrag erläutert.
Was muss ich tun, wenn sich meine Bankverbindung ändert?
- Bitte teilen Sie eine Änderung Ihrer Bankverbindung Ihrem Finanzamt umgehend schriftlich mit. Die termingerechte Entrichtung Ihrer Steuern ist ansonsten nicht mehr gewährleistet, wodurch Ihnen (vermeidbare) Nachteile entstehen können.
Was ist, wenn sich nach einer Abbuchung die Steuer vermindert?
- Überzahlte Beträge werden natürlich von Amts wegen zurückgezahlt.

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